In dieser Woche starteten drei Taxiprozesse: Einer wegen Fahrpreisunterschlagung, ein anderer wegen Taxiraub. Und eine Taxifahrerin wundert sich, dass Sie nun wegen Steuerhinterziehung angeklagt ist.
Gestern beschäftigte sich das Landgericht Ahlen bereits in zweiter Instanz mit einer Fahrpreisunterschlagung. Ein 34-Jähriger hatte im Herbst letzten Jahres ein Taxi bestellt und wollte anschließend nicht bezahlen. Wie die „Westfälischen Nachrichten“ berichten, fuhr der betrunkene Angeklagte von Ahlen nach Dortmund. Weil er dort seine Bekannte nicht antraf, fuhr er postwendend wieder zurück nach Ahlen. Dort war er weder willens noch in der Lage den Fahrpreis von 180 Euro zu begleichen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Ahlen, das den Mann wegen Betrugs zur einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilte. Gestern beschäftigte sich das Landgericht mit dem Fall, da der Angeklagte Berufung auf den Straffolgenausspruch einlegte. Neben der Umwandlung der Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe wollte der Angeklagte auch eine stationäre Alkoholentwöhnungstherapie erreichen. Dem Wunsch ist das Gericht gestern nachgekommen, es änderte das Urteil der Vorinstanz ab und setzte die sechsmonatige Haftstrafe unter strengen Auflagen auf fünf Jahre zur Bewährung aus.
Seit gestern müssen sich zwei Thüringer vor dem Landgericht Gera verantworten. Wie die „Ostthüringer Allgemeine“ berichtet, sollen sie Mitte Januar in Saalfeld einen Taxifahrer heimtückisch und brutal ausgeraubt haben. Laut Anklageschrift sollen sich der 29-Jährige und sein 35-jähriger Komplize in der Januarnacht verabredet haben, in Saalfeld ein Taxi samt Wertgegenstände des Fahrers zu entwenden. Dazu stoppten sie ein passierendes Taxi. Während der Fahrt gaukelte der eine Angeklagte Übelkeit vor, damit das Taxi an einer wenig frequentierten Stelle stoppte. Dann drückten Sie den Taxifahrer gewaltsam zu Boden und attackierten ihn mit Pfefferspray. Anschließend sollen sie auf ihr Opfer eingeschlagen und mit den Füßen eingetreten haben. Dann fuhren beide davon. Das Fahrzeug wurde später an einem Feldweg aufgefunden. Das Duo habe die Geldbörse des Fahrers mit den Zulassungs- und Ausweispapieren, das Navigationsgerät und 250 Euro Bargeld erbeutet. Beide Angeklagte sind einschlägig vorbestraft und sollen die vorgeworfene Tat unter laufender Bewährung begangen haben. Weil beide offenbar ein Suchtproblem haben, wurde nun eine Gutachterin in das Verfahren einbezogen. Das Urteil wird für Ende Juni erwartet.
Vor dem Schöffengericht muss sich derzeit eine Krefelder Taxiunternehmerin wegen Steuerhinterziehung verantworten. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, waren laut Anklage rund 40 Arbeitnehmer nicht korrekt angemeldet. Dadurch entstand wegen nicht bezahlter Umsatzsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein Schaden von über 300.000 Euro. Zur Verschleierung soll das Unternehmen die Löhne einfach bar ausgezahlt haben. Die Angeklagte bestreitet eine Beteiligung an den krummen Geschäften. Sie sei nur pro forma offizielle Geschäftsführerin. Die „Rheinische Post“ zitiert: „Ich habe nur meinen Namen gegeben. Mein Chef hat hinter mir gestanden und mich bedroht.“ Dieser ehemalige Chef wird per Haftbefehl gesucht und soll sich kurz vor seiner Festnahme ins Ausland abgesetzt haben. Das Schöffengericht will noch weitere Zeugen befragen, ehe ein Urteil gefällt werden kann. Die Verhandlung wird am 20. Juni fortgesetzt. nu
Foto: Landgericht München
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