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Start Mindestbeförderungsentgelt

München und Heidelberg: Die unterschiedliche Logik beim Mindesttarif

von Simon Günnewig
5. August 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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München und Heidelberg: Die unterschiedliche Logik beim Mindesttarif
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Nach der sehr großen Enttäuschung in München, wo im Stadtrat mit den Stimmen von SPD und CSU das Mindestbeförderungsentgelt (MBE) in letzter Minute gekippt wurde, gibt es zeitgleich aber auch gute Nachrichten aus Heidelberg. Die Stadt am Neckar wird als erste Großstadt Deutschlands gefeiert, in der das MBE umgesetzt wird.

Für den BVTM und auch für alle Taxiunternehmer, Gewerbevertreter und auch Politiker, die mit viel Herzblut in München an der Umsetzung des Mindestbeförderungsentgelt (MBE) gearbeitet haben, ist die Zuversicht jetzt der ungläubigen Enttäuschung und Frust gewichen. In München will man bis zum 30.06.2026 eine Vereinbarung mit den Plattformbetreibern abschließen. Aus Sicht des BVTM zeigt die Vorgehensweise in München, wie Politik nicht funktionieren sollte.

Michael Oppermann ist der Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

„In München haben wir ein politisches Schmierentheater gesehen, das seinesgleichen sucht. Uber führt Regie und Dieter Reiter geht in der Rolle des Kaspers vollständig auf“, kommentiert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands. Bis zuletzt hatte der BVTM im engen Schulterschluss mit den Gewerbevertretungen vor Ort alles versucht, eine Entscheidung für Mindestpreise herbeizuführen.

Die sogenannte Frist, die mit der Stadtratsentscheidung einherging, wird sich zudem auch selber überholen, da wegen zwischenzeitlichen Stadtratswahlen Ende März nächsten Jahres der Stadtrat nicht mehr der Gleiche sein wird, was wohl mit einem Start bei null gleichzusetzen ist.

Wie der BVTM in einer Presseaussendung richtig bemerkt, gibt es aber auch einen bemerkenswerten Punkt. „Zu keinem Zeitpunkt wurden rechtliche Unsicherheiten oder fehlende Rechtssicherheit in der kontroversen und auch durchaus emotional geführten Diskussion vorgebracht. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit war in München klar mit „ja“ beantwortet. München dürfte Mindestpreise einführen, aber der Oberbürgermeister (und seine Fraktion) will es nicht.”

Umso wichtiger ist jetzt ein Blick nach Heidelberg. „Die Allgemeinverfügung, vor allem aber auch ihre fundierte Begründung, ist wirklich lesenswert. Ausdrücklich und intensiv setzt sich der Text mit dem Geschäftsmodell von Uber auseinander und mit den Auswirkungen, die dies auf die öffentlichen Verkehrsinteressen in Heidelberg hat. Jede Stadt, in der Uber heute aktiv ist oder in der Uber in Zukunft aktiv werden könne, sollte sich das vor Augen führen“, lobt Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbands.

In der öffentlichen Berichterstattung zu Heidelberg ist allerdings auffällig, dass in den (auch überregionalen) Medien Uber-Vertreter offenbar sehr gut vernetzt sind und aufs ausführlichste deren Auffassung der Situation wiedergegeben wird. Dadurch entsteht natürlich der Blick auf einen ‘Schwarzen Tag für alle Heidelberger, die wenig Geld haben, aber trotzdem gerne chauffiert werden. An dieser Stelle kommen aber keine Uber Unternehmer zu Wort, so wie auf dem Münchner Marienplatz. Laut der Frankfurter Rundschau gibt es rund 95 Mietwagen-Unternehmer, deren Fahrzeuge in Heidelberg konzessioniert sind. Von den vielen Fahrzeugen, die aus dem Umland in die Stadt strömen, gar nicht zu sprechen.

Was leider immer unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, dass das MBE eben auch für diese Mietwagenunternehmer bedeutet, dass sie ihren Fahrern den Mindestlohn zahlen und nicht gezwungen sind, ihre Gewinne auf illegalem Weg zu ‘optimieren’. Dass dies gang und gäbe bei vielen Mietwagenbetrieben ist, haben in der Vergangenheit Mietwagenkontrollen der Aufsichtsbehörden und vom Zoll gezeigt.  Für viele Mietwagenunternehmen bedeutet das MBE ziemlich sicher ein auskömmliches Dasein dank mehr Umsatz.

„Die Behauptung von Uber hält einer unabhängigen Überprüfung nicht stand – Mindestpreise sind bitter nötig“, kommentiert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen. Das zeigen auch die unabhängigen Gutachten.

Zu Grunde gelegt haben die Gutachter reale Werte des größten Uber-Partnerbetriebs in der Stadt. Diese Daten wurden erst auf Beschluss eines Gerichtes herausgegeben, denn sie offenbaren: Je Euro Einnahme benötigt der Betrieb weitere 50 Cent an Zuschüssen von der Plattform Uber, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Oppermann fasst zusammen: „Der Uber-Partnerbetrieb ist komplett abhängig von der Plattform und ohne die Zuschüsse zur Geschäftsaufgabe oder in die Illegalität gezwungen.“

Das Gutachten steht unter diesem Link der Stadt Heidelberg zum Download bereit. sg

Beitragsfoto: Symbolbild

Tags: BVTMHeidelbergHerwig KollarMichael OppermannMindestbeförderungsentgelt
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 2

  1. Igor Isaev says:
    4 Monaten her

    Nicht jeder ist Uber-Partnerbetrieb mit QPP Vertrag . In jede Stadt sind es maximal 2-3 Betrieb . Bei den die den Vertrag nicht haben bzw. nicht bekommen sind die Zahlen noch schlimmer ….

    Antworten
  2. J. Chronor says:
    4 Monaten her

    Unerwähnt bleibt im Artikel, daß das MBE 7,5% unterm Taxitarif liegt.
    Damit wird der Sinn des MBE unterlaufen.

    Illegale Konkurrenz und wettbewerbswidriges Verhalten sinnlos zu machen ist das Ziel. Solange aber das MBE unterhalb des Taxitarifs liegt, werden die Kunden bei der Bestellung immer noch einen Preisvorteil vermuten.

    Damit entfällt aber auch der abschreckende Effekt für die illegal handelnden Mietwagen. Ich muss kein Hellseher sein, um zu wissen, daß damit Rückkehrpflicht und sonstige Regeln weiterhin missachtet werden. Es werden also weiterhin die Pseudotaxis anzutreffen sein.

    Mietwagen und Taxi sind nicht dasselbe!

    Ein effektives MBE muss deutlich höher als Taxitarif sein. Allein schon wegen des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes.

    So verdienstvoll der Schritt des Heidelberger Stadtrats auch ist, offenbar hat das Leipziger Urteil im Abschnitt über die Höhe des MBE die Verantwortlichen so erschreckt, daß sie Angst bekamen, das geänderte PbefG zielgenau und wirksam einzusetzen.

    Antworten

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