Die Genehmigungsbehörde des ostbayerischen Städtchens Amberg hat in den letzten fünf Jahren vier bedeutende Änderungen des Taxitarifs vorgenommen. Die jüngste, aber nicht einzige Besonderheit ist ein außergewöhnlicher Tarifkorridor.
Schon das Pflichtfahrgebiet der kreisfreien Stadt Amberg ist außergewöhnlich definiert: Es umfasst neben dem Stadtgebiet auch sieben Ortsteile der südlich angrenzenden Gemeinde Kümmersbruck und einen winzigen Ortsteil der nordwestlich angrenzenden Gemeinde Poppenricht, beide im umgebenden Landkreis gelegen. Der Pflichtfahrbereich ist in zwei wiederum noch kleinteiliger definierte Zonen unterteilt, was besonders die Kilometerpreise für die Anfahrt unübersichtlich macht.
Die Mittelstadt Amberg liegt 50 Kilometer östlich von Nürnberg, im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz. Sie ist komplett vom Landkreis Amberg-Sulzbach umschlossen. Bei einer solchen Konstellation – Landkreis ist nach einem Oberzentrum benannt, das er umgibt und in dem die Kreisverwaltung sitzt – haben die Stadt und der umgebende Landkreis häufig das gleiche Pflichtfahrgebiet und nicht selten auch weitgehend gleiche Taxitarife.
Im Fall der Stadt Amberg (43.000 Einwohner) und des Landkreises Amberg-Sulzbach (104.000 Einwohner) ist das anders. Der Landkreis hat Stadt- und Kreisgebiet zum Pflichtfahrgebiet gemacht. Taxis im nördlichen Ausläufer Auerbach in der Oberpfalz müssen zudem zu zwei Bahnhöfen in benachbarten Landkreisen fahren. Der Tarif des Landkreises Amberg-Sulzbach ist sehr einfach strukturiert: Grundpreis 3,40 Euro, km-Preis 2,40 Euro, Warteminute 60 Cent, Gepäckstück 1 Euro, Tier im Käfig 50 Cent und freilaufend 2 Euro, Großraum 7 Euro, Rollitaxi 12,50 Euro, wobei außerhalb der Betriebssitzgemeinde zum Teil ausschließlich nach Zeittarif gefahren wird.
Der Tarif der kreisfreien Stadt Amberg hat dagegen einige Besonderheiten, die mit den letzten drei Tarifanpassungen zum Teil wechselten. So gab es im Tarif vom September 2021 noch keine Degression: Zum Grundpreis von 3,40 Euro kam ein Kilometerpreis von 2,00 Euro, unabhängig von der Streckenlänge, wobei mindestens die ersten 100 Meter bezahlt werden mussten. Die Warteminute kostete 50 Cent, eine Fehlfahrt im Kernbereich (Tarifzone I) 5 Euro und im äußeren Bereich (Tarifzone II) 8 Euro. Zuschläge wurden erhoben für Rollitaxis (NUR, nicht-umsetzbarer Rollstuhl) (10 Euro), Gepäck (1 Euro pro Stück) und Tiere (mit oder ohne Käfig 1 Euro).
Mit dem Tarifwechsel am 3. Juni 2022 stieg der Grundpreis um 20 Cent und es traten zwei Degressionsstufen in Kraft: Kosteten die ersten zwei Kilometer noch je 2,70 Euro, wurden der dritte bis neunte Kilometer mit 2,40 berechnet, jeder weitere Kilometer nur noch mit 2,10 Euro. Auch für die Anfahrt wurden die Kilometerpreise differenziert. Der Pauschalpreis für die Fehlfahrt in Tarifzone I stieg von 5 auf 6,50 Euro, in Tarifzone II gibt seitdem der Taxameter den Preis für die Fehlfahrt an. Die Warteminute stieg um ein Fünftel auf 60 Cent. Die Zuschläge blieben unverändert, wobei ein weiterer Zuschlag hinzukam: 6,00 Euro für ein Großraumtaxi bei Beförderung von mindestens fünf Personen.
2024 dann die nächste Erhöhung: Zwar blieb der Grundpreis von 3,60 Euro diesmal unangetastet, doch wurde aus den beiden Degressionsstufen bei 2 und 10 Kilometern eine einzige Degressionsstufe bei 3 Kilometern gefahrener Strecke. So kosteten die ersten drei Kilometer je 2,80 Euro, alle weiteren Kilometer je 2,40 Euro. Die Fehlfahrt in Tarifzone I stieg von 6,50 auf 7 Euro, die in Zone zwei stieg nur durch den Zeittarif – jetzt 66,7 statt 60 Cent. Die Zuschläge für Gepäck und Tiere wurden abgeschafft. Der Großraum-Zuschlag stieg von 6 auf 7 Euro, der Rolli-Zuschlag von 10 auf 12,50 Euro.
Die jüngste Tarifanpassung trat am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft, und sie enthält eine auffällige und eine sogar bahnbrechende Neuerung. Die Preise haben sich nur zum Teil geändert: Grundpreis von 3,60 auf 4,30 Euro, Anfahrt zum Teil erhöht, Fehlfahrt in Zone I von 7 auf 8 Euro und neuerdings extra für Großraumtaxis sogar auf 9 Euro. Zuschläge für Großraum von 7 auf 8 Euro, für Rollitaxi von 12,50 auf 14 Euro, und für Rechnungsfahrten dürfen neuerdings bis zu 3 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet werden.
Was neu ist: Beim Warten auf die Fahrgäste an der Abholadresse kosten die ersten vier Warteminuten nichts mehr – immerhin ein Geschenk von bis zu 2,71 Euro an Leute, die ein Taxi bestellen und sich dann beim Herauskommen Zeit lassen. Ansonsten bleibt der Preis für die Warteminute unverändert bei zwei Drittel Euro.

Zum Schluss die Krönung: Seit Anfang Dezember gilt in Amberg ein Tarifkorridor für bestellte Fahrten. Anders als andere Preisbänder sind hier Abweichungen vom kilometerbasierten Fahrpreis nur nach oben zulässig, und das bis zu einer Höhe von 25 Prozent.
Im Stadtrat von Amberg hat die CSU eine satte Mehrheit (42,5 %) vor SPD (13,8 %) und Grünen (11,4 %) und stellt auch den Bürgermeister in der katholisch geprägten Stadt.
Eine Übersicht über die Taxitarife in Deutschland und Österreich mit vielen Preisbeispielen ist hier zu finden. ar
Beitragsfoto: Harald909/Wikipedia







