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Letzter Aufruf – der TSE-Zug fährt jetzt ab!

von Remmer Witte
19. Dezember 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
Letzter Aufruf – der TSE-Zug fährt jetzt ab!
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Taxler ohne TSE werden ab dem kommenden Jahreswechsel zwangsläufig in den direkten Fokus ihrer Finanzbehörde geraten. Das betrifft auch diejenigen, die eine TSE zwar mitlerweile in die Wege geleitet haben, sie aber aufgrund Lieferschwierigkeiten oderWartezeiten auf einen Werkstatttermin noch nicht aktivieren konnten. Hier empfihelt sich ein „proaktives“ Schreiben an das Finanzamt. Wir verraten, was da drinstehen sollte.  

Wer eine TSE eingebaut und aktiviert hat, muss diese auch beim Finanzamt anmelden. Das bedeutet: Bereits Anfang Januar können die Finanzbeamten mit einem einzigen Klick prüfen, welche Taxler im Bezirk noch keine TSE gemeldet haben. Da dies nur noch wenige betrifft, wird dies nahezu zwangsläufig ungewollte Aufmerksamkeit erregen und mit einem Besuch enden!

Wer es nicht mehr bis zum Jahreswechsel schafft, die TSE anzuschließen und anzumelden, sollte zeitnah eine schriftliche Bestätigung seines Taxameter-Dienstes einholen. Damit verfügt er zumindest über einen Nachweis, dass er sich rechtzeitig um einen Einbautermin bemüht hat, auch wenn dieser aufgrund hoher Nachfrage und/oder Lieferproblemen der TSE-Bauteile nicht mehr fristgerecht realisiert werden kann. Die Bestätigung sollte schriftlich oder per E-Mail mit Datumsangabe sowie einer groben Einschätzung erfolgen, wann der Einbau voraussichtlich stattfinden soll. Zudem empfiehlt es sich, gegebenenfalls mehrere Betriebe im Umkreis zu kontaktieren, um zu dokumentieren, dass man sich aktiv um Alternativen bemüht hat.

Liegt die Bestätigung des Taxameter-Dienstes vor, sollte noch vor dem Jahreswechsel das zuständige Finanzamt schriftlich über diese Aktivitäten informiert werden. In dem Schreiben sollte die Situation kurz erläutert und um weitere Anweisungen gebeten werden.

Ein möglicher, individuell anzupassender Beispieltext, entworfen von einem profunden Kenner der Szene, lautet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine TSE-Lösung(en) bereits bestellt (Datum + Nachweise). Der Einbau erfolgt voraussichtlich im Monat X des Jahres 2026. Aufgrund der derzeitigen technischen Unmöglichkeit (z. B. fehlende Teile) einer TSE-Anbindung zum 01.01.2026 bitte ich gemäß § 148 AO bis zur Implementierung um vorübergehende Nichtbeanstandung. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten, gehe ich von Ihrer Zustimmung aus.

Wer hingegen auch diese Meldung versäumt, sollte sich bewusst sein, dass eine fehlende Anzeige bis zum Jahreswechsel praktisch einer Einladung zu einer Prüfung gleichkommt. Der Abgleich aller Taxiunternehmen mit den eingegangenen Meldungen wird Anfang des Jahres sicher und zeitnah erfolgen – und wer dabei auffällt, hat diese Einladung gewissermaßen selbst ausgesprochen.

Also: runter vom Sofa! Es sind nur noch wenige Tage, bevor das Finanzamt in den Weihnachtsurlaub geht. rw

Beitragsfoto: Symbolbild, pixabay

Tags: FinanzamtSchreibenTSE
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 3

  1. jayjaytzambesi says:
    7 Stunden her

    Finanzamt wird trotzdem strafen schreiben, vor allem diejenigen die kein neues Auto bestellt haben und 2 Jahre lang zeit hatten es einzubauen, und jetzt kurz vor ende kommen wollen, obwohl man es mehrfach gesagt hat nicht nach hinten hinauszuziehen, weil es war absehbar.
    Alle hätten einfach einbauen können und nicht aktivieren derweil, wäre die leichteste Lösung. Aber nein die meisten haben ja Garnichts und sich selbst ins Bein gepinkelt.
    sollen alle still legen bis sie Geräte bekommen(wenn sie die Möglichkeit haben natürlich), oder gleich zumachen zum 1.1.26 sind eh schwarze Schafe

    Antworten
  2. J. Chronor says:
    4 Stunden her

    Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hat u.a. über die Taxi München eG (TMeG) eine sehr informative Stellungnahme zur Technischen Sicherungs Einrichtung (TSE) veröffentlicht.

    Ich frage mich allerdings, was mit all den Mietwagen (MW) passiert, die sich von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers (WSZ) haben befreien lassen.

    Denn ab Januar ist es für die zuständigen Stellen sehr einfach, vom Schreibtisch aus die Auftragsdaten inklusive der Standortdaten zu überprüfen. Am effektivsten und datenschutzkonform mit geeigneter KI.

    Ist dann wieder mal das leicht erreichbare Taxi im Nachteil, weil die kriminellen Pseudo-Taxis durchs Raster fallen?

    Hat nicht gerade die Bundesregierung die Schattenwirtschaft ins Visier genommen?

    Die Schreibtischarbeit allein erfasst einfach nicht die tagtäglich auf der Straße beobachtbaren Phänomene von all den bekannten Rechtbrüche der Pseudo-Taxis.

    Diese Erscheinungen durch Abschreckung und Vorsorge wie Mindestbeförderungsentgelt (MBE) zu unterbinden, ist eine Frage der Gerechtigkeit. TSE also vor allem da überprüfen, wo die bekannten Übeltäter sind und nicht nur weil’s bequemer ist, die Erfolge beim Taxigewerbe suchen.

    Antworten
  3. Marian says:
    3 Stunden her

    Man hatte 2 Jahre Zeit sich drum zukümmern
    und dann auf den letzten Drücker aktiv zuwerden ist schon peinlich ich wünsche den Kollegen viel Spaß mit dem Finanzamt.

    Antworten

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