Automobilindustrie, Versicherer und der ADAC haben kürzlich unverbindliche Standards zur Vorgehensweise beim Bergen, Abschleppen und Transportieren von Elektrofahrzeugen nach Unfällen veröffentlicht. Allerdings klärt auch diese Leitlinie nicht, ob und wie man E-Autos oder Plug-in-Hybride im Pannenfall abschleppen darf.
Kann man E-Autos abschleppen? Auf diese Frage weiß Google viele, dabei aber nicht immer sichere Antworten. Wem die gegoogelte Antworten nicht verlässlich genug sind, wird sein liegengebliebenes E-Auto im Zweifel lieber vom Pannendienst huckepack nehmen lassen, denn niemand möchte sein teures E-Auto kaputt machen oder die Herstellergarantie durch unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs riskieren.
Aber ist es wirklich nötig, immer den Pannendienst zu rufen, wenn das E-Taxi beispielsweise nur zwei Kilometer von der nächsten Ladesäule entfernt mit komplett entladener Batterie liegengeblieben ist oder gibt es doch andere Möglichkeiten, wie man sich in solchen Situationen helfen kann? Wer auf Nummer sicher gehen will, der findet die Antwort ausschließlich in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Fahrzeugs. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Nur so können teure Folgeschäden vermieden werden.
Warum ist das Abschleppen eines E-Autos so problematisch? Bei einem E-Auto sind Räder, Achse und Elektromotor in der Regel fest miteinander verbunden. Während beim Verbrenner das Getriebe in der Neutralstellung in den meisten Fällen im Leerlauf vom Motor entkoppelt werden kann, ist dies bei den meisten Elektrofahrzeugen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Daraus ergibt sich das Problem, dass die Räder, wenn sie sich beim Abschleppen drehen, den Elektromotor wie einen Generator arbeiten und so unkontrolliert Strom durch Induktion produzieren lassen. Diese Spannung entsteht durch das Prinzip der Rekuperation, jener Technologie, die normalerweise beim Bremsen Energie zurückgewinnt und in die Batterie einspeist.
Diese unkontrollierte Spannung kann in der Folge irreparable Schäden an teuren Steuergeräten verursachen. Je schneller das Fahrzeug abgeschleppt wird, desto höher ist dabei die erzeugte Spannung und damit das Schadensrisiko. Ein E-Auto wenige Meter im Schritttempo zu schieben, ist also in der Regel unproblematisch, aber jedes Schleppen, auch wenn nur über einige hundert Meter, verbietet sich beim E-Taxi aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen.
Beim Abschleppen über längere Strecken mit Seil oder Stange drohen also schnell Schäden im fünfstelligen Bereich. Aber es gibt eben auch Ausnahmen, und die werden in der Zukunft hoffentlich noch mehr. Die Regelungen dazu sind absolut herstellerspezifisch und nicht einheitlich. Die meisten Hersteller verbieten das klassische Abschleppen mit Seil oder Stange kategorisch, aber es gibt einige wenige, die es unter streng definierten Bedingungen doch gestatten. Nicht zuletzt darf auch das zumeist sehr hohe Gewicht des abzuschleppenden Autos außer Acht gelassen werden.
Wann also ist das Abschleppen von Elektroautos möglich? Folgende Voraussetzungen müssen dazu in jedem Fall erfüllt sein:
- Die Starterbatterie muss noch Strom liefern und das 12-Volt-Bordsystem aktiv sein, damit die Fahrzeug-Elektronik aktiviert bleibt
- Die Automatik muss sich in Neutralstellung befinden, der Getriebewahlhebel muss sich also in Position „N“ (Leerlauf) bringen lassen
- In der Regel sind nur Frontantriebsmodelle zum Abschleppen zugelassen, bei dem komplexeren Allradantrieb bleibt Schleppen untersagt
Beispielsweise ist beim VW ID.3 das Abschleppen bis max. 50 km/h und max.50 km Fahrstrecke bei eingeschalteter Zündung in Stellung „N“ erlaubt und bei Tesla gibt es einen speziellen Abschleppmodus, welcher die Rekuperation deaktiviert und damit das Abschleppen ebenfalls ermöglicht.
Etwas anders stellt sich die Problematik bei verunfallten E-Autos dar. Auch aufgrund des steigenden E-Fahrzeug-Anteils explodieren die Reparaturkosten aktuell, auch zum Jahreswechsel 2025/26 sind viele Prämien vielfach wieder um mehr als zehn Prozent gestiegen. Und dies bereitet inzwischen nicht nur den Fahrzeughaltern – allen voran natürlich die gebeutelten Vielfahrer wie Taxiunternehmen – großen Sorgen, auch die Industrie und die Versicherer selbst wollen hier gern gemeinsam entschieden auf die Bremse treten, um das Autofahren nicht immer weiter zu verteuern.
Beteiligt haben sich daher an der Handlungsempfehlung zum Abschleppen von E-Autos über 20 Organisationen, u. a. der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der ADAC. Mit dieser umfassenden Handlungsempfehlung soll nun eine bessere Einschätzung zum Umgang mit E-Autos nach Pannen, Liegenbleibern oder Unfällen ermöglicht werden. „Wir freuen uns, dass jetzt für Feuerwehren, Abschleppdienste und Werkstätten Klarheit herrscht, wie nach einem Unfall mit Elektrofahrzeugen vorgegangen werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Dadurch wird die Abwicklung von Unfällen mit E-Autos effizienter und damit auch kostengünstiger, zum Vorteil der Fahrerinnen und Fahrer.“
Der neue Leitfaden stellt zunächst fest, dass auch bei einer Panne zunächst zu unterscheiden ist, ob das Hochvolt-System (HV-System) betroffen ist oder nicht. Hier wird wie folgend unterschieden: Fahrzeugpannen an einem E-Fahrzeug ohne HV-Beteiligung, beispielsweise wegen mechanischer Probleme (z.B. Bremse, Schaden am Verbrennungsmotor), elektronischer Probleme (z.B. Defekte in der Bordelektronik (12 V)), Reifenschäden oder Temperaturproblemen (z.B. heiß gelaufene Bremsen) lassen sowohl eine Verladung auf ein Pannenfahrzeug wie bei jedem Verbrenner zu und es besteht dann keinerlei Anforderung zur Separierung auf einem Quarantäneplatz.
Bei einer Fahrzeugpanne an einem E-Fahrzeug mit potenzieller HV-Beteiligung gelten dagegen zusätzliche Regelungen. Wird im Fahrzeug-Display also ein Hinweis auf eine Fehlfunktion im HV-System angezeigt, so ist das Fahrzeug entsprechend der jeweiligen Herstellervorgaben zu behandeln, denn dann besteht grundsätzlich das Risiko eines Batteriebrands, der auch schnell das Fahrzeug und auch sein Umfeld erfassen kann.
Jedoch stellt die Empfehlung vor allem auch für unfallbeschädigte Fahrzeuge fest, dass eine besondere Gefährdung durch die Batterie nur dann angenommen werden muss, wenn das Fahrzeug entweder die geschilderten Fehlfunktionen anzeigt oder die Batterie äußerlich so stark beschädigt ist, dass von ihr eine Brandgefahr ausgehen kann. Eine entsprechende Ersteinschätzung soll weiter am Unfallort vorgenommen werden. Eine fachlich qualifizierte Diagnose erfolgt anschließend in der Fachwerkstatt. Diese entscheidet dann über Reparatur oder Ersatz.
Allerdings sollen solcherart beschädigte Fahrzeuge trotzdem in der Fachwerkstatt abgestellt werden und nicht mehr, wie derzeit häufig üblich, beim Abschleppunternehmen, da dies zusätzliche Kosten verursacht. Außerdem empfiehlt die neue Richtlinie, in Zukunft mehr als bislang darauf zu achten, auch bei einer vermuteten Brandgefahr durch die Batterie die Dauer der sicheren Verwahrung des Fahrzeugs möglichst kurz zu halten. Dafür muss einfach nur die Temperatur des Akkus genau überwacht werden. Erhöht sie sich nicht, kann eine verkürzte Quarantäne die Kosten für Kfz-Versicherer reduzieren.
Hintergrund der jetzt beschlossenen Handlungsempfehlung sind zahlreiche bekannt gewordene Fälle, bei denen es nach Unfällen mit Elektrofahrzeugen zu stark überhöhten Abrechnungen von Abschleppfirmen gekommen ist. Der überzogene Aufwand beim Abschleppen von E-Autos wurde vielfach mit Verweis auf die besondere Gefährdung durch diese Fahrzeuge begründet. Die vollständige Handlungsempfehlung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Empfehlungen zum Abschleppen von Pannenfahrzeugen mit Elektroantrieb findet man beispielsweise beim ADAC unter diesem Link.
Beitragsfoto: Bildbearbeitung: Remmer Witte








