Im Rahmen einer Kölner Schwerpunktkontrolle von Plattform-vermittelten Mietwagen konnten die Beamten von Zoll, Polizei und Ordnungsamt diverse Gesetzesverstöße feststellen. Ein ganz besonderes Augenmerk legten die Beamten dabei auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen die Rückkehrpflicht.
Dank eines mehrfach durchgeführten Datenabgleichs des Kölner Ordnungsamtes mit den Daten von Uber und Bolt im Mai und November 2025 konnten bereits im vergangenen Jahr insgesamt über 130 Fahrzeuge ermittelt werden, die illegal als Mietwagen ihre Dienste angeboten hatten. Sie wurden in der Folge von der Vermittlung durch die Plattformen ausgeschlossen. Dennoch blieb die Zahl der konzessionierten Kölner Mietwagen auf einem gleichbleibenden Niveau von rund 1.600 Fahrzeugen. Dem stehen 1.138 konzessionierte Taxis gegenüber.
Das Versprechen der Stadt, weiterhin mit Schwerpunktkontrollen und Datenabgleich Mietwagenkontrollen durchzuführen, wurde in dieser Woche eingehalten. Diese gemeinsam von Ordnungsamt, Zoll und Polizei durchgeführte Aktion fand im Kölner Stadtzentrum statt, wo bereits der Karneval für viele Fahrgäste sorgt. Der WDR hatte die Gelegenheit, die Beamten zu begleiten. Die nachfolgenden Ergebnisse beziehen sich auf einen Bericht der Sendung „Lokalzeit Köln“ des WDR.
Bei jedem vierten von rund 200 kontrollierten Fahrzeugen hatten die Beamten etwas zu beanstanden. Aufgedeckt wurden dabei nicht nur fehlerhafte Ordnungsnummern, oder abgelaufene Verbandskästen, sondern auch schwere Verstöße.
Jens Ahland vom Hauptzollamt Köln fasst gegenüber dem WDR zusammen: „Unsere Erkenntnisse bei Mietwagenanbietern, vor allem bei Uber, sind wirklich gravierend. Das heißt, wir haben dort regelmäßig Verstöße in hoher Zahl. Das betrifft sowohl die Arbeitgeber, die zum Beispiel nur Festlöhne zahlen, das kann von 500 Euro fest sein bis 1500 Euro, aber die Arbeitszeiten, die wir dann ermitteln, die liegen manchmal bei bis zu 250 Stunden im Monat.“
Zahlen, die einen eindeutigen Hinweis liefern, dass es bei dem Arbeitsverhältnis nicht mit rechten Dingen zugehen kann und Sozialbetrug nicht nur die Mietwagenunternehmer im schlechten Licht dastehen lässt: „Auch die Fahrer sind oft betroffen von Ermittlungsverfahren, denn viele beziehen Sozialleistungen und geben entweder gar nichts an, dass sie was verdienen oder viel zu wenig“, stellt Ahland im WDR Beitrag fest und erinnert mit seiner Aussage an einen Kommentar des Fachgebietsleiters der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Berlin, Axel Osmenda, in der er die aus seiner Arbeit gewonnene „Drei-Drittel-Erkenntnis“ offenbart.
Als ein ganz krasses Beispiel wird ein Mietwagenfahrer aus Dortmund genannt. Wie die Beamten dank der in der Uber App gespeicherten Daten feststellen konnten, war der Fahrer bereits den gesamten Tag in Köln unterwegs. Mit der Rückkehrpflicht ist das natürlich nicht vereinbar.
Dass diese Vorgehensweise gang und gäbe bei den Mietwagenfahrern ist, erklärt Christian Busch vom Kölner Ordnungsamt: „Es kam in der letzten Zeit öfters vor, dass dagegen verstoßen wurde. Stellenweise massivst, dass Fahrzeuge sich stundenlang im öffentlichen Straßenverkehr befanden und dort rumgefahren sind, um mögliche Fahrgäste, die durch Zufall in der Nähe ein Fahrzeug brauchen, dann direkt verfügbar sind.“
Wie die genaue Bilanz der gestrigen Mietwagenkontrolle aussieht, ist noch nicht veröffentlicht worden. Der Fernsehbeitrag bestätigt aber das, was auch überall andernorts bei Kontrollen festgestellt wird, beispielsweise bei einer Kontrolle in Duisburg. sg
Anmerkung der Redaktion: Es bleibt zu hoffen, dass die Beamten das Ergebnis zum Anlass nehmen, nicht nur während der Karnevalszeit regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Zudem sind die Erkenntnisse dieser Kontrollen abermals ein klares Signal an die Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verschärfen, damit diese systembedingten Recht-, Steuer- und Sozialversicherungsverstöße endlich eingedämmt werden. Wer jetzt nicht endlich Mindestpreise für Mietwagen einführt und die Kontrollbehörden personell entsprechend aufstockt, outet sich als Handlanger des „System Uber“.
Beitragsfoto: Symbolbild : Ein Uber-Fahrzeug in einer Parklücke während einer illegalen Bereitstellung; Foto Axel Rühle







Mietwagen muss einfach mehr kosten als Taxi, aus basta ende anders geht es nicht wegen Rückkehrpflicht und die 19 Prozent MWST
Dass 75% ohne Beanstandung weiter fahren durften, stimmt mich nachdenklich!
Vermutlich konnte man zum Zeitpunkt des Anhaltens nichts nachweisen.
Und die Fahrtrichtung aller leeren Autos war wirklich zum Betriebssitz?
Dazu der viele Fahrzeuge, die sich einander via whatsapp-Gruppen o.ä, gewarnt haben. Sonst wären es weit mehr geworden! Da möchte man den Behörden überall noch mal kopfschüttelnd zurufen: Kinder, Kinder, lasst ihr euch vorführen!
Spende macht alles glatt …
Man sollte im Falle, eines durch den Zoll/ Behörden vor Ort nachgewiesenen Verstoßes gegen Rückkehrpflicht, Arbeitszeitüberschreitung usw. das Fahrzeug umgehend (also direkt vor Ort) aus dem Verkehr ziehen/ stillegen und gegen eine Kaution von 10.000 Euro kann der Halter sein Fahrzeug wiederhaben. Die Kaution bleibt für 1 Jahr bei den Behörden und im Falle einer eneuten Zuwiderhandlung wird die Kaution vollständig einbehalten. So etwas sollten die lokalen Behörden eigentlich durchsetzen können.
Zuverlässigkeit. Eine der Voraussetzungenzur Erteilung einer Konzession zur gewerblichen Personenbeförderung. Ist bei allen Betreibern von MW nicht gegeben, die ihre Fahrzeuge als Fake/Pseudo-Taxis losschicken.
Aber das wissen die zuständigen Stellen. Also mal los! Nach Wissen kommt Tun.
Und dann gibt’s da natürlich noch die Anstifter dieser Straftaten. Also mal los! Europaweit die gleichen Probleme mit jeder Art von global aufgestellten Plattformen. Deren Absichten sind doch längst bekannt und ihre planvolle Desinformation auch..
Also mal los. Die Schlinge um den Hals der Demokratie war noch nie so eng. Weit über unser Taxigewerbe hinaus.