Ein ehemaliger Taxiunternehmer steht wegen Steuerhinterziehung, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und vorsätzlichen Bankrott vor dem Landgericht Regensburg. Schaden: mehrere Hunderttausend Euro allein gegenüber den Finanzbehörden.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen früheren Taxi-Unternehmer, der 2023 Insolvenz angemeldet hatte, wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 49 Fällen, wegen Steuerhinterziehung in 48 Fällen sowie wegen vorsätzlichen Bankrotts in 229 Fällen Anklage erhoben. „Schwarzgeldzahlungen sind in dieser Branche üblich“, erklärte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Was er getan habe, tue ihm „von Herzen leid“, äußerte der ehemalige Unternehmer gegenüber dem Gericht, er habe das Geld aber nicht für private Zwecke verwendet.
Für acht Arbeitnehmer sollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt worden sein, hier ging es aber „nur“ um Beiträge in Höhe von rund 38.400 Euro. Schwerwiegender ist der Vorwurf aus der Anklageschrift, dass der Mann unrichtige Steuererklärungen abgegeben und sowohl Lohn- als auch Umsatzsteuer einbehalten habe. Hier gehe es um einen Gesamtschaden in Höhe von mehr als 225.000 Euro. Zuletzt wird dem Angeklagten vorgeworfen, während seiner Insolvenz Geld beiseite geschafft zu haben. Obwohl er von seiner Zahlungsunfähigkeit gewusst habe, soll er in 229 Fällen Privatentnahmen getätigt haben, um Vollstreckungsmaßnahmen und Zahlungen an Gläubiger zu entgehen. Insgesamt soll es sich dabei um Entnahmen in Höhe von mehr als 425.000 Euro gehandelt haben.
Zu allen drei Anklagepunkten zeigte sich der Taxler geständig und kooperativ. Dass er Steuern hinterzogen habe, könne er nicht widerlegen. Zusätzlich stehen auch Privatentnahmen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro durch den Angeklagten im Raum. Er habe die Gelder für „Bankangelegenheiten und Fahrzeugfinanzierung“ verwendet, berichtete der Ex-Taxler. „Ich habe mir mit dem Geld keinen schönen Lenz gemacht. Die Gelder, die ich mitgenommen habe, habe ich als Privatentnahme gebucht und so von zu Hause aus Zahlungen erledigt. Das Geld habe ich in die Firma und ins Personal gesteckt“, zitiert die „Mittelbayrische“ den Angeklagten.
In seinen Ausführungen gegenüber dem Gericht sprach der ehemalige Unternehmer sogar von „Erpressung“ durch Taxifahrer. „Irgendwann danach ging es nicht mehr weiter. Gefühlsmäßig habe ich gedacht, dass ich Insolvenz anmelden muss – und das habe ich dann auch gemacht.“ Der Angeklagte war schon in einem früheren Prozess vom Landgericht schuldig gesprochen worden, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben. Damals war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Mal sehen, was das Gericht diesmal entscheidet. rw
Kurzkommentar Schwarze Schafe gibt es sicherlich immer und überall, und die Branche mit dem gelben Dachschild hat diesbezüglich eine bewegte Vergangenheit. Allerdings hat sich das Blatt spätestens mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gewandelt, denn nun stehen Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug nicht nur gesamtgesellschaftlich auf Kollisionskurs mit dem Staat und seinen Institutionen, sondern haben gleichzeitig auch gravierenden Einfluss auf den innergewerblichen Konkurrenzkampf – zu Lasten derer, die mit ihren Taxis ehrlich ihr Geld verdienen wollen. Mit Dumping und Schwarzarbeit kann niemand erfolgreich konkurrieren, der Steuern und Mindestlohn ordentlich zahlen möchte.
Hinzu kommt inzwischen der Druck durch die plattformbasierten Mietwagen, die ebenfalls aus mathematisch kaum nachvollziehbaren Gründen finanziell sehr viel attraktivere Angebote für ihre Kundschaft realisieren können, als es dies der kleinteilig organisierten Taxibranche möglich ist. Das Gewerbe ruft hier nicht grundlos um Hilfe, denn viele Unternehmen stehen inzwischen mit dem Rücken zur Wand. Wenn die Branche aber auf staatliche Unterstützung hofft, dann erweist jeder Taxler, der sich für die oben geschilderten Vorwürfe verantworten muss, seinen Mitbewerbern mit Taxischild einen wahren Bärendienst, denn warum sollen staatliche Institutionen den einen Bösewicht vor dem anderem schützen?
In diesem Sinne ist zu hoffen, dass solche Berichte zukünftig immer seltener oder am besten gar nicht mehr durch den Presse-Blätterwald rauschen (müssen) und das ganze Taxigewerbe damit zukünftig glaubwürdig für das stehen kann, für das so viele einzelne in der Branche schon so lange kämpfen. Nur wenn Kontrollen keine Verfehlungen mehr auf Seiten der hellelfenbeinfarbenen Community aufdecken, wird der Staat sich mittelfristig gezwungen sehen, die Branche gegen die schwarzen Plattformritter zu unterstützen. rw
Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Steuerhinterziehung bei Taxiunternehmen: Ein echter Bärendienst
Bildmontage: Remmer Witte








