Nach dem planmäßigen Auslaufen der Hamburger E-Taxi-Förderung am 31. Dezember vergangenen Jahres können bislang 742 E-Taxis auf Hamburgs Straßen gezählt werden. Das reicht der Hansestadt aber noch nicht. Sie lobt deshalb die mittlerweile 5. Förderstufe aus.
Rund 700.000 Euro sind im neuen Fördertopf der Stadt. Sie stehen den Hamburger Taxiunternehmern zu ähnlichen Konditionen wie in der 4. Förderstufe zur Verfügung. Schon ab kommenden Sonntag können die Förderanträge an das Funktionspostfach [email protected] der Hamburger Genehmigungsbehörde übersandt werden. Der Zeitpunkt ist sehr gut gewählt, denn viele Hersteller geben derzeit auf Ihre Fahrzeuge zusätzlich kräftige Rabatte.
Die Höhe der Fördersumme setzt sich aus den Restmitteln zusammen, die ihre bereits beantragten Fördergelder nicht abgerufen haben. Glücklicherweise konnte der Betrag den Hamburger Kollegen erhalten bleiben. Die überarbeitete Zuwendungsrichtlinie und die aktuellen Antragsformulare sind für Sie auf der Webseite des Projekt Zukunftstaxi bereitgestellt. Das Projekt hat deutschlandweit bereits einige Nachahmer gefunden.
Genau wie im vergangenen Jahr kann sich der Taxiunternehmer beim Kauf eines E-Taxi-Pkw maximal 5.000 Euro auszahlen lassen. Bei vollelektrischen Großraumtaxis mit 8 Sitzplätzen für Fahrgäste sind maximal 10.000 Euro möglich. Elektrische Inklusionstaxis werden sogar mit 20.000 Euro unterstützt.
Die Fördersummen werden ab Konzessionierung des E-Taxis und nach erfolgtem Einbau des TSE-Systems in der vollen Summe ausgezahlt. Die E-Inklusionstaxis müssen für die Freigabe der Auszahlung zudem entsprechend umgebaut sein. Wichtig: Es bleiben so lange Förder-Kontingente verfügbar, wie freie Fördermittel bestehen.
Einige Angebote zu den E-Fahrzeugen, die als Taxi eingesetzt werden können, findet man auf einer Unterseite von Hamburg.de oder bei Taxi Times. Händler, die bislang noch nicht aufgeführt sind, können das mit einer Mail ans oben genannte Funktionspostfach nachholen. Hier gilt, je vielfältiger das Angebot, desto mehr E-Taxis werden verkauft. Bereits im vergangenen Jahr konnte man die in Hamburg eingesetzten E-Taxis mittels eines Quartettspiels spielerisch kennenlernen. Über den Taxi-Times-Verlag kann das Quartett bezogen werden. Es ist eine kostenlose Zugabe bei Abschluss eines Premium-Abonnements.
Die teilnehmenden Betriebe dürfen ihre Fahrzeuge auch als Projekt Zukunftstaxi-Fahrzeug kennzeichnen. Eine Allgemeinverfügung, die im vergangenen Jahr verlängert wurde und bis zum 31.12.2030 gilt, erlaubt es, die Spiegel der Fahrzeuge in einem Grünton zu folieren oder zu lackieren. Zulässig sind die grünen RAL Farbtöne RAL 6010, 6017, 6037 oder 6038 oder aber Pantone 362C, 363C, 368C oder 369C. Zudem dürfen auf der Heckklappe sowie der Motorhaube und dem Ladedeckel von E-Taxis Hinweise auf die Antriebsart des Fahrzeugs sowie untergeordnet Eigen und Fremdwerbung angebracht werden. Der Umfang der Kenntlichmachung ist auf ein Drittel der Gesamtfläche des Kofferraumdeckels oder der Heckklappe und der Motorhaube zu begrenzen, damit die Erkennbarkeit des Taxis durch die Farbe Hellelfenbein gewährleistet bleibt. sg
Beitragsfoto: E-Taxi an einer exklusiven Ladesäule Foto: BVM






