In Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird zum 31. März ein Vertrag zwischen den Krankenkassen und dem Taxi-Landesverband auslaufen. Eine Verlängerung wurde von Seiten des Taxigewerbes abgelehnt. Nebeneffekt für die dortigen Mietwagen: Ohne Rahmenvertrag fällt damit die volle Mehrwertsteuer für Krankenfahrten mit Mietwagen an, da deren Ermäßigung vom Bestehen eines gültigen Rahmenvertrags abhängig ist.
Verbandsvorsitzender Guido Sembach berichtete von diesen Plänen all seinen Kollegen aus anderen norddeutschen Taxizentralen und Verbänden während des Tagung des „Glückstädter Kreises“. „Nein, so nicht mehr – ohne ein sachgerechtes Angebot werden wir unseren Rahmenvertrag Krankenfahrten jetzt ohne Verlängerung auslaufen lassen“, lautet sein Fazit. Und weiter: „Aktuell läuft eine Urabstimmung unter unseren Mitgliedern, damit wir unsere Maßnahme auch gegenüber den Krankenkassen und der Bevölkerung unseres Bundeslandes legitimieren können.“
Schon länger rumort es unter den Taxi- und Mietwagenunternehmern im sehr großen Bundesland mit weit weniger als zwei Millionen Einwohnern, in dem die medizinische Versorgung oftmals lange Anfahrten erfordert, bevor Patienten eine geeignete Praxis oder Klinik erreichen können (Taxi Times berichtete). Gerade hier im Nordosten stellen sich die Krankenkassen derzeit jedoch mehr oder weniger taub, wenn die Branche versucht, kostendeckende Vereinbarungen abzuschließen. Nun haben sich die Taxiunternehmen des Flächenlandes zusammengeschlossen und wollen gemeinsam erreichen, was ihnen als Einzelkämpfer offensichtlich nicht gelingen konnte.
Der Landesverband hat sich dazu beratende Unterstützung aus dem Landesverband Thüringen (LTV) geholt. Dessen Geschäftsführer Martin Kammer vertritt seit einiger Zeit aus pekuniärer Sicht recht erfolgreich die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Genehmigungsbehörden und Krankenkassen. Allerdings stößt man auch mit dieser Professionalisierung bei den Krankenkassen im Nordosten auf völlig taube Ohren. Ob der Mindestlohn nun steigt oder nicht – Guido Sembach hat bislang das Gefühl, dass selbst fundierte betriebswirtschaftliche Zahlen keinerlei Bereitschaft bewirken konnten, sich den Herausforderungen der Zeit zu stellen.
Sembach präsentierte dem Glückstädter Kreis Zahlen, die manchen Zuhörer zunächst schlucken ließen. Einerseits liegt der aktuelle Brutto-Krankenkassentarif pro Besetztkilometer (BKM) deutlich unter zwei Euro, andererseits errechnet der Landesverband tatsächliche Kosten inklusive eines mittelfristig überlebensnotwendigen Gewinns von weit über drei Euro pro BKM. Sembach zeigte auch die Konsequenzen auf, die sich besonders in der Fläche abzeichnen:
- → Kleinere Unternehmen verschwinden vom Markt und hinterlassen große Lücken in der Fläche
- → Im ländlichen Raum entstehen längere und häufigere Anfahrten
- → Immer weniger Unternehmen treffen auf immer mehr potenzielle Fahrgäste bei gleichzeitig längeren Anfahrten
- → Versorgungsengpässe sind mittelfristig unvermeidlich.

Sehr drastisch ist auch der Rückgang bestehender Taxiunternehmen im Nordosten der Republik. Zur Jahrtausendwende gab es dort noch über 500 Taxiunternehmen, aktuell (2024) sind es weniger als 100 – ohne dass die Zahl der Mietwagen in der Vergangenheit eklatant gestiegen wäre. Noch kann der Landesverband MV Mitglieder in beiden Geschäftsfeldern der gewerblichen Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr gewinnen und verzeichnet einen Organisationsgrad von mehr als 90 Prozent. Entsprechend versucht er auch, Tarife für alle Beförderungsformen im Gelegenheitsverkehr – Pkw, NUR (= nicht umsetzbarer Rollstuhl) sowie nicht qualifizierte Tragestuhl- und Liegendtransporte – zu verhandeln.
Noch besteht in MV besteht ein Gleichgewicht zwischen Taxis und Mietwagen. Prognostiziert wird jedoch die Tendenz, dass es dort auf insgesamt niedrigem Niveau bald deutlich mehr Mietwagen als Taxis geben wird. Gleichzeitig ist auch hier eine bundesweit feststellbare Entwicklung für ländliche Räume zu beobachten: Parallel zum Rückgang der Konzessionszahlen steigt die Größe der Unternehmen – allein von 2020 bis 2024 um 25 Prozent. Im städtischen Raum scheint das Überleben für Kleinstunternehmen somit einfacher, wie im weiteren Tagungsverlauf Dirk Ritter für die Hansestadt Hamburg berichtete. Im ländlichen Raum hingegen scheinen ein oder zwei örtliche Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen strategisch besser aufgestellt zu sein.
Perspektivisches Ziel des Verbandes ist es, gemeinsam mit Unternehmen aus den Bereichen Schüler-, Behinderten- und Krankenbeförderung einen starken Unternehmensverbund auch außerhalb klassischer Taxi- und Mietwagenunternehmen aufzubauen, der plattformbasierte Vermittlungen und aufgesattelte On-Demand-Verkehre (ODM) in der Fläche obsolet macht. Dazu sei es notwendig, die Auslastungs- und vor allem die Besetztvolumina zu erhöhen – auch indem man fachfremde Angebote wie Kurier- oder Paketfahrten sowie ÖPNV-Ergänzungen integriert.
Auch der nordöstlichste Landesverband fordert gemeinsam mit seinem Thüringer Berater Martin Kammer eine gewerbeeigene App, um Fahrten professioneller – eventuell sogar unternehmensübergreifend – koordinieren zu können. Die nicht unberechtigte Sorge gegenüber externen Anbietern besteht darin, dass deren Vermittlung entweder mit regelmäßig steigenden Kosten pro Einzelauftrag berechnet wird – wie zuletzt beim Vermittler Qrago zum vergangenen Jahreswechsel geschehen – oder dass über kurz oder lang bestehende Kundenkontakte dauerhaft von solchen Plattformen vereinnahmt werden.
Bisher konnte man in MV in der allgemeinen Öffentlichkeit und der Politik allerdings nur wenig Aufmerksamkeit für diese Gewerbeproblematik erreichen. Dies dürfte sich schlagartig ändern, wenn mit dem Auslaufen des aktuellen Rahmenvertrags zur Krankenbeförderung Ende März 2026 viele Verbandsmitglieder die Abrechnung mit den Krankenkassen einstellen und nur noch direkt mit den Kunden – dann zum Taxi- oder individuellen Mietwagentarif – abrechnen.
Aufgrund der hohen Mietwagendichte in MV ergibt sich hier insbesondere für diese Verkehrsform eine besondere Problematik. Die bisher als Sondervereinbarung hinterlegten Tarife für Krankenfahrten sind – wie allgemein üblich – als Bruttowerte vereinbart. Seit einigen Jahren wirkt diesbezüglich ein Urteil der Finanzgerichte, wonach auch Fahrten im Rahmen eines gültigen Rahmenvertrags, die nicht mit dem Taxi, sondern mit einem Mietwagen durchgeführt werden, aufgrund der Identität der erbrachten Dienstleistung dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Taxidienstleistungen von sieben Prozent unterliegen.
Zwingend notwendig für diese außergewöhnliche Steuerermäßigung bei Mietwagenfahrten ist neben der Abrechnung zu einem identischen Tarif wie bei Taxifahrten jedoch die Existenz einer entsprechenden Rahmenvereinbarung. Mit dem Auslaufen dieser Vereinbarung Ende März entfällt diese Grundlage ersatzlos. Die Konsequenz: Ab dem 1. April 2026 unterliegen sämtliche Krankenfahrten mit Mietwagen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Für Patienten und Krankenkassen ändert sich zunächst nichts. Mietwagenunternehmen hingegen, die diese Änderung nicht berücksichtigen, könnten bereits bei der nächsten Steuervoranmeldung zur Kasse gebeten werden – sofern ihr Steuerberater entsprechend aufmerksam ist. Alternativ drohen erhebliche Nachzahlungen, falls dieser Umstand erst im Rahmen einer späteren Prüfung durch die Finanzbehörden auffällt.
Damit sind es vor allem die Mietwagenunternehmen, die nicht nur in Flächenländern wie MV ein großes Interesse an einem bestehenden Rahmenvertrag haben sollten. Andernfalls drohen ihnen zwölf Prozent höhere Steuerlast, ohne dass sie diese Mehrkosten weiterberechnen können.
Es bleibt also spannend im Nordosten. Taxi Times wird weiter berichten. rw
Beitragsfoto: KI-generiert









