Die bisher drei großen Pflichtfahrgebiete in dem Landkreis stellen die Taxi-Unternehmer vor wirtschaftliche Probleme. Statt drei großer Pflichtfahrgebiete wird es ab 1. Januar 2018 fünf kleinere geben, berichtet die Sächsische Zeitung. Auch eine Pflichtbelehrung wird eingeführt.
Die drei großen Pflichtfahrgebiete in dem Landkreis, der sich auf fast 90 km westlich der Neiße erstreckt, lassen umsatzschwächere Fahrten unwirtschaftlich werden. Lange Anfahrtswege erhöhen die Kosten, die bei kurzen Fahrten nicht mehr durch den Fahrpreis gedeckt werden. Mit der Einführung des Mindestlohnes sind die Gewinne der Taxi-Unternehmen gesunken, und seitdem fordert das Gewerbe in der Oberlausitz die Verkleinerung der Pflichtfahrgebiete.
Jetzt waren sie erfolgreich. Taxifahrer sind ab dem Jahreswechsel nicht mehr gezwungen, für unlukrative Kurzstrecken lange Leerfahrten in Kauf zu nehmen. Im Ergebnis heißt dass, das bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes der Fahrpreis frei vereinbart werden kann. Der Kunde muss also handeln können und die Fahrpreise kennen. Nicht in jedem Fall werden die Kunden also weniger bezahlen. Rollstuhlfahrer jedoch können sich freuen: Der Zuschlag in Höhe von fünf Euro für ein Rollstuhl gerechtes Fahrzeug entfällt in Zukunft.
Gleichzeitig wurden neue Beförderungsbedingungen beschlossen. Erstmalig wurde eine Pflichtbelehrung des Fahrpersonals festgeschrieben. Taxifahrer müssen regelmäßig über gesetzliche Vorgaben und Verordnungen aus dem Gewerbe informiert werden. Bewaffnete, betrunkene oder unter Drogen stehende Personen müssen nicht mehr mitgenommen werden.
Das Landratsamt hat vor der Verabschiedung der neuen Verordnung diese den Taxiunternehmen des Landkreises zugeschickt und nach deren Meinung befragt. Es gab 88 Prozent Zustimmung, heißt es in der Sächsischen Zeitung. Auch die Kommunen sowie die Industrie- und Handelskammer wurden befragt und äußerten sich positiv. prh
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Symbol-Foto: Jürgen Hartmann/Taxi Times