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Eine eindeutige Kostenrechnung für den Bundesgesundheitsminister

von Jürgen Hartmann
6. Oktober 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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Eine eindeutige Kostenrechnung für den Bundesgesundheitsminister
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Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlaubt den Krankenkassen künftig eine maximale Erhöhung der Entgelte um 3,42 Prozent. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen ist das nur ein Bruchteil dessen, was an tatsächlichen Kostensteigerungen auf sie zukommt. Ein Hessischer Taxiverband hat dies in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann mit eindeutigen Zahlen belegt.

Die Berechnungen stammen vom Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e. V. (FPH). Dessen Geschäftsführer Mathias Hörning hat sich am 30. September 2026 an den Bundesgesundheitsminister gewandt. Seine Warnung: Die Begrenzung der Vergütungsanpassungen gefährde ab 2027 die wirtschaftliche Grundlage der Krankenbeförderung durch Taxi- und Mietwagenunternehmen – und damit den Zugang zahlreicher kranker und hilfsbedürftiger Menschen zu notwendigen Behandlungen.

Zunächst stellt der Verband klar, wie sich die im Schreiben zugrunde gelegte Anpassungsgrenze für 2027 zusammensetzt: Die Grundlohnrate beträgt 4,42 Prozent. Nach Abzug des gesetzlichen Abschlags von einem Prozentpunkt verbleiben die genannten 3,42 Prozent. Doch schon die anstehende Mindestlohnerhöhung verbraucht diesen Spielraum nahezu vollständig.

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 5,04 Prozent. Bei einem angenommenen Personalkostenanteil von 60 Prozent an den Gesamtkosten errechnet der FPH daraus allein einen Vergütungsmehrbedarf von rund 3,02 Prozent. Für sämtliche anderen Kostensteigerungen bliebe somit lediglich ein Spielraum von etwa 0,40 Prozent.

Wie wenig das mit der tatsächlichen Kostenentwicklung zusammenpasst, verdeutlicht der Verband anhand der Kraftstoffpreise. Diese liegen nach seinen Berechnungen um 53,32 Prozent über dem Durchschnitt des Jahres 2025. Auch der erneut beschlossene Tankrabatt für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 könne diesen Anstieg bei Weitem nicht ausgleichen. Die Entlastung von 17 Cent brutto je Liter bedeute für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen lediglich eine Nettoentlastung von rund 14,3 Cent.

Bei einem angenommenen Kraftstoffkostenanteil von rund 15 Prozent an den Gesamtkosten ergibt sich laut FPH trotz dieser Entlastung ein zusätzlicher Vergütungsbedarf von ungefähr 7,5 Prozent. Zusammen mit dem Mehrbedarf durch die Mindestlohnerhöhung liegt die erforderliche Anpassung damit bereits bei mehr als zehn Prozent.

Weitere Belastungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Der Verband nennt steigende Arbeitgeberabgaben sowie Mehrkosten für Versicherungen, Fahrzeugbeschaffung und Finanzierung, Wartung, Reparaturen, Ersatzteile, Energie, Verwaltung, Digitalisierung, Datenschutz und Abrechnung. Zusätzliche Belastungen bei geringfügiger Beschäftigung würden die Situation weiter verschärfen.

Graphik: Taxi Times mit KI-Unterstützung

Die Unternehmen können darauf nicht mit kurzfristigen Preiserhöhungen reagieren: Ihre Vergütungen sind vertraglich mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart. Auch lassen sich die Mehrkosten nicht einfach auf die Patienten abwälzen. Zwischen steigenden Ausgaben und begrenzter Refinanzierung entsteht nach Einschätzung des Verbandes deshalb eine Finanzierungslücke, die viele Betriebe nicht dauerhaft tragen können. Hörning bringt den Widerspruch auf den Punkt: „Der Staat erhöht verbindlich die Kosten der Unternehmen und begrenzt zugleich die Möglichkeit, diese Kosten über ihre Vergütungen zu refinanzieren.“

Die Folgen reichen aus Sicht des FPH weit über die Unternehmen hinaus. Taxi- und Mietwagenbetriebe bringen Patienten zur Dialyse, zur Chemo- und Strahlentherapie sowie zu weiteren notwendigen Behandlungen. Da bei diesen Fahrten keine medizinische oder rettungsdienstliche Betreuung erforderlich ist, halten sie zugleich Kapazitäten des Rettungsdienstes für dessen eigentliche Aufgaben frei. „Ein gesetzlicher Leistungsanspruch allein bringt jedoch keinen Patienten zur Behandlung“, stellt der Verband fest. Dafür brauche es leistungsfähige Betriebe, geeignete Fahrzeuge und qualifizierte Fahrer.

Besonders bei Rollstuhl-, Liegend- und Tragestuhlbeförderungen könnten wegfallende Kapazitäten nicht kurzfristig ersetzt werden. Müssten Unternehmen dauerhaft unter ihren notwendigen Kosten arbeiten, drohten stillgelegte Fahrzeuge, Personalabbau und die Einstellung von Beförderungsangeboten. Gerade im ländlichen Raum könnten dadurch erhebliche Versorgungslücken entstehen.

Der FPH fordert deshalb, vorgesehene Ausnahmen von der Vergütungsbegrenzung rechtzeitig und praktisch nutzbar zu machen. Unternehmen dürften nicht erst schließen oder Patienten vergeblich auf ihre Beförderung warten müssen, bevor ein Handlungsbedarf anerkannt werde. Erforderlich seien nachvollziehbare Kriterien, die drohende Engpässe anhand der Kostenentwicklung, der wirtschaftlichen Lage der Betriebe und der regional verfügbaren Beförderungskapazitäten belegen. Die Verantwortung hierfür dürfe nicht allein einzelnen Unternehmen aufgebürdet werden.

Zugleich verweist Hörning auf ein weiteres Schreiben vom 30. September 2026 zur Reform der Notfallversorgung. Darin verlangt der Verband einen verbindlichen Zugang zu einem unabhängigen Schiedsverfahren für Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz. Scheiterten Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, brauche die Branche einen verbindlichen Weg zu einer unabhängigen Entscheidung.

Allerdings könne eine Schiedsstelle eine gesetzliche Vergütungsobergrenze nicht aus eigener Befugnis aufheben. Notwendig sei deshalb ein gesetzlicher Rahmen, der nachweisbare Kostensteigerungen und drohende Versorgungsengpässe berücksichtigt und innerhalb dessen bei einer Nichteinigung zeitnah verbindliche Vergütungen festgesetzt werden können. Der FPH fordert den Minister daher auf, wirtschaftlich tragfähige Vergütungen durch eine wirksame Ausnahme oder eine entsprechende gesetzliche Anpassung zu ermöglichen und zugleich die Branche in die Schiedsregelung einzubeziehen. jh

Das Schreiben erreichte Herrn Linnemann am 30. September. Es bleibt zu hoffen, dass dem Minister die Dringlichkeit dieses Thema bewusst wird und er schnell und unkompliziert eingreift. Im Hinblick auf die aktuellen Wahlerfolge der Parteien des rechten wie des linken Spektrums warnt Hörning: „Bleiben nachvollziehbare Anliegen dagegen dauerhaft ohne wirksame Antwort, wachsen Politikverdrossenheit

und der Raum für rechtspopulistische Kräfte, die einfache Antworten versprechen. Diesem Vertrauensverlust sollten wir gemeinsam entgegenwirken.“

Hinweis der Taxi-Times-Redaktion: Eine ähnliche Berechnung hat der Fachverband FPH auch an die Wirtschaftsweise Dr. Monika Schnitzer geschickt. Taxi Times berichtet darüber in der Printausgabe 3. Quartal 2026. Die Ausgabe kann über diesen Link als Einzelheft bestellt werden. Abonnenten erhalten die Ausgabe direkt in den Briefkasten. Auch bei allen Taxiverbänden und Zentralen, die Kooperationspartner von Taxi Times sind, liegen die Ausgaben zum Mitnehmen aus.

In folgenden Städten sind die dortigen Taxiverbände bzw. Taxizentralen Kooperationspartner von Taxi Times

Augsburg: Taxi eG; Bamberg: Taxi eG; Bielefeld: Bieta; Berlin: Bundesverband BVTM; Berlin: Innung; Berlin: Taxi ONE; Berlin: Taxi Deutschland e.V.; Berlin: taxi.eu; Bonn: Taxi eG; Braunschweig: Taxi-Ruf; Bremen: Fachvereinigung; Bremen: Taxi-Ruf; Celle: TFR; Dortmund: Taxi eG; Dortmund: VSPV; Dresden: Taxi eG; Düsseldorf: Rhein-Taxi; Erfurt: LTV; Eschborn: best.ways; Essen: Taxi eG; München / Berlin: Taxi Deutschland; Frankfurt: Taxivereinigung; Freiburg: Taxi 55 55 55; Hamburg: Hansataxi; Hamburg: Taxen-Union; Hamburg: Taxi Alstertal; Hannover: Hallo Taxi; Heidelberg: Taxi eG; Heilbronn: Taxi Unterland; Karlsruhe: Taxi eG; Kassel: FPH; Koblenz: VDV; Köln: Taxiruf; Leipzig: 4884; Lübeck: Taxi 8 11 22; Mannheim: Taxi eG; München: IsarFunk; München: TVM; München: LVBTM; Münster: Taxi eG; Rosenheim: Edelweiß; Rostock: Taxi eG; Schweinfurt: Taxi eG; Solingen: Taxi eG; Stuttgart: TAZ; Wiesbaden: FTD; Wiesbaden: Taxi eG

Beitragsfoto: KI-generiert (Funfact am Rande: Trotz mehrmaliger Versuche war der KI nicht klarzumachen, dass auf deutschen Taxis das Dachzeichen quer anstatt längs montiert ist. Dabei heißt es doch immer, die KI lerne täglich hinzu…)

Tags: BeitragssatzstabilisierungsgesetzBundesgesundheitsministerCarsten LinnemannFachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V. (FPH)GrundlohnsummeKrankenfahrtenMathias Hörning
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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