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Start Arbeitsrecht

Uber-Lohndumping in der Schweiz: nicht einmal halber Mindestlohn

von Axel Rühle
14. Oktober 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Züricher Taxigesetz geht in die nächste Phase
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Ein Uber-Fahrer aus dem Kanton Zürich kommt nach eigenen Angaben teilweise auf weniger als acht Franken pro Stunde. Das liegt zwischen einem Drittel und der Hälfte der in Teilen der Schweiz geltenden Mindestlöhne.

Neun Stunden im Auto, 70 Franken Einnahmen: So sah ein Arbeitstag aus, von dem ein 30-jähriger Mietwagenfahrer kürzlich dem Onlineportal des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) erzählte. Seit 2019 fährt er im Kanton Zürich für den US-Fahrdienst Uber. Seither gehe es stetig bergab. Die Fahrpreise fielen, während immer mehr Mitbewerber auf den Markt drängten. Erst kam 2021 die Corona-Krise, 2024 dann der estnische Uber-Rivale Bolt.

Anfangs habe ihm eine Woche mit rund 30 Arbeitsstunden etwa 1.200 Franken eingebracht. Heute bleibe kaum mehr als ein Viertel davon übrig. Die 70 Franken vom Interviewtag entsprechen rund 75 Euro. Pro Stunde sind das knapp 7,80 Franken oder etwa 8,35 Euro. Viele seiner Kollegen lebten inzwischen von Sozialhilfe. Das erinnert an Deutschland. Dort hat der Zoll bei Mietwagenfahrern das „Drittel-Modell“ ausgemacht: Ein Drittel des Lebensunterhalts stammt demnach aus regulärer Beschäftigung, ein Drittel aus Schwarzarbeit und ein Drittel aus Aufstockungsleistungen der Arbeitsagentur.

Wie wenig der Verdienst des interviewten Fahrers bei der Kaufkraft ist, zeigen die Schweizer Mindestlöhne. Eine landesweite Lohnuntergrenze existiert nicht. Jeder Kanton entscheidet selbst, ob er eine einführt. Daneben legen in vielen Branchen Gesamtarbeitsverträge Mindestlöhne fest. Gesetzliche Mindestlöhne haben fünf Kantone. Spitzenreiter ist Genf mit derzeit 24,59 Franken pro Stunde. Dahinter folgen Basel-Stadt (22,20), Jura (21,40) und Neuenburg (21,35). Im Tessin gelten je nach Branche 20 bis 20,50 Franken. Seit Januar kommt die Stadt Luzern mit 22,75 Franken hinzu. Maßgeblich ist jeweils der Arbeitsort, nicht Nationalität oder Aufenthaltsstatus.

Der Kanton Zürich hat keinen Mindestlohn. In den Städten Zürich und Winterthur stimmten die Bürger 2023 aber für kommunale Untergrenzen von 23,90 bzw. 23 Franken. Auf Klage von Gewerbeverbänden kippte das kantonale Verwaltungsgericht beide Regelungen Ende 2024. Im Mai erklärte das Bundesgericht sie dann doch für zulässig. Ein Termin für das Inkrafttreten stand zunächst nicht fest. Der Fahrer kam am Interviewtag also auf rund ein Drittel des geplanten Zürcher Mindestlohns. Selbst vom deutschen Mindestlohn von 13,90 Euro war er weit entfernt.

Einen Anspruch darauf hat er ohnehin nicht, denn Uber behandelt ihn als Selbstständigen. Davon merke er allerdings wenig. Wer zu viele Fahrten ablehne, werde von der App vermutlich schlechter versorgt. Angeblich lukrative Zonen auf der Karte lösten sich bei Ankunft in Luft auf. Und mit der vermeintlichen Preisfreiheit sei es vorbei, sobald er den Uber-Kilometerpreis um nur zehn Rappen überschreite. Dann kämen keine Aufträge mehr. Uber bestreitet das. Weder Annahme- noch Stornoquoten flössen in die Vermittlung oder die Preise ein.

Die Gewerkschaft Unia spricht von Scheinselbstständigkeit. Sprecher Philipp Zimmermann zufolge können die Fahrer kaum frei entscheiden. Gleichzeitig entgingen ihnen Lohn, Spesen und Sozialleistungen, die Angestellten zustünden. Die Unia hält das Geschäftsmodell für rechtswidrig und sieht die Behörden am Zug. Staatliche Stellen sehen das ähnlich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stufte Uber-Fahrer schon 2018 als Angestellte ein. Das Zürcher Sozialversicherungsgericht urteilte 2021 ebenso, das Bundesgericht bestätigte dies 2023. Geändert habe sich dadurch nichts, sagt der Fahrer. Uber hält dagegen, man habe das Modell seither mehrfach umgebaut. Die alten Urteile ließen sich daher nicht einfach übertragen. Die meisten Fahrer schätzten die Flexibilität und seien zudem kostenlos gegen bestimmte Risiken versichert.

Ein Gegenbeispiel liefert Genf. Nach jahrelangem juristischem Tauziehen sind die meisten Uber-Fahrer dort heute bei einem Drittunternehmen angestellt. Mit dem Kanton einigte sich Uber außerdem darauf, Altansprüche zu begleichen und offene Sozialabgaben nachzuzahlen. ar

Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)

Beitragsbild: Zürich (Foto: Pixabay)

 

Tags: UberUniaZürich
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. Sonja Von Rein says:
    7 Stunden her

    „Ich bewerbe mich bei einem nachgewiesen kriminell arbeitenden Unternehmen und wundere mich dann über dessen kriminelle Methoden, mimimimimi.“ Da kann ich nur sagen: Augen auf bei der Berufswahl!

    Antworten

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