In einem nicht anfechtbaren Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute entschieden, dass Uber keine digitale Plattform ist, sondern ein Anbieter von Fahrdienstleistungen. Demnach muss Ubers Angebot in jedem Fall den nationalen Gesetzen für das Taxi- und Mietwagengewerbe Folge leisten.
Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass ein Vermittlungsdienst wie Uber „untrennbar mit der Verkehrsdienstleistung verbunden“ sei „und daher als Verkehrsdienstleistung […] einzustufen ist.“ Uber muss sich an die Regeln der „gemeinsamen Verkehrspolitik“ der Europäischen Union halten, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtshofes. „Für Dienste der innerstädtischen Individualbeförderung“ würden aber nationale bzw. örtliche Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die für Uber verbindlich sind. Bei dem Vermittlungsdienst handele es sich um einen „integralen Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht.“
Geklagt hatte die spanische „Asociacion Profesional Elite Taxi“, der Berufsverband der Taxifahrer der Stadt Barcelona. Die Tätigkeiten von Uber seien irreführende Geschäftspraktiken und unlauteres Handeln im Wettbewerb. Weder Uber, noch die nicht berufsmäßigen Fahrer, verfügten nämlich über die in der Taxi-Verordnung des Großraums Barcelona vorgeschriebenen Lizenzen und Genehmigungen. Uber wollte dort die strengen Regeln des gewerblichen Personentransportes umgehen und argumentierte, dass sie eine Technologie-Plattform betreiben würden. Als elektronische Plattform wären sie nicht verpflichtet, sich eine solche, nach nationalen Gesetzen vorgeschriebene Genehmigung einzuholen.
Das amerikanische Milliarden-Unternehmen wälzte tatsächlich die rechtliche Verantwortung auch in fast allen Ländern auf die Beschäftigten ab, welche zum größten Teil Gesetzesbrüche begingen und im Auftrag sowie auf Rechnung Ubers Fahrdienstleistungen erbrachten. So betreibt Uber die App in vielen Ländern weiter, obwohl sich die Fahrer strafbar machen, so zum Beispiel in der Schweiz oder in Norwegen. Auch in diesen EFTA-Staaten wird das Urteil Auswirkung haben.
Von dem Urteil sind mehrere nationale Gerichtsentscheidungen abhängig. In Deutschland wartet der Bundesgerichtshof in einem Fall auf die Entscheidung und ebenso ist mindestens ein weiterer Fall am Landgericht München anhängig. Auch in Österreich und in anderen Ländern können sich jetzt Richter an diesem Urteil orientieren, denn den Rechtsanwälten Ubers gelang es immer wieder, sich mit Zweifeln über die Art der Dienstleistung vor Gericht zu verteidigen.
Aus der Politik, auch aus Kreisen, die eine „Liberalisierung“ des Taximarktes forderten, lagen bei Erstellung dieser Meldung noch keine Kommentare vor.
Dem Urteil wird auch erhebliche Bedeutung für Ubers zukünftigen Geschäftserfolg beigemessen. Das gilt auch für die Bewertung der Geschäftszahlen. Börsennotierte Transportdienstleister weisen in der Regel wesentlich solidere Zahlen auf, als Start-Ups der Technologie-Branche. Investitionen in Uber könnten dadurch auch unattraktiver werden; derzeit verhandelt eine Gruppe von Großinvestoren unter der Leitung von SoftBank über eine Übernahme. Außerdem könnte die Bewertung einer „Gesamtdienstleistung“ auch Auswirkung auf die arbeits- bzw. sozialrechtliche Bewertung der Vertragsverhältnisse haben. Hier sind mehrere Klagen anhängig, so zum Beispiel in Großbritannien, der Schweiz und in den USA. prh
Symbolfoto: Taxi Times
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hallo. viel dank erstmal für diesen zügen artikel. heute ist ein guter tag für unsere branche. aber dieses urteil erstreckt sich “nur“ auf das uber model mit privat fahrzeugen , es tangiert nicht das black model. der sonst gut geschriebene artikel sollte dies vielleicht auch beachten . aber nochmal , ein guter tag für uns (:
Der vorstehende Kommentar ist nicht korrekt. Der Generalanwalt am EuGH hat das gesamte Vorgehen von UBER untersucht (UBER Black und Pop). Entsprechend hat der EuGH dieses auch berücksichtigt.
Gott sei Dank, ein Weihnachtsgeschenk für uns Taxler.
Wie ich als Berufsfahrer bzw Taxilenker schon seit längerer Zeit bemerke, sind die Uber-Fahrer völig undiszipliniert bzw. Diese benehmen sich im Verkehr unmöglich, da ich von Mietwagenbesitzer bestättigt bekam, dass die firma Uber auch sogar für die Verkehrsübertrite nach STVO sämtliche Zahlungen übernihmt. D.h. die Fahrer, welche auch u.a. mit gefälschten Führerscheinen und ohne deutschen Sprachkenntnissen in Wien fahren, fühlen sich seitens Uber, zur Gänze unterstütz. Somit leiten diese auch an die potentionellen Fahrgästen weiter, wie¨ Gut¨ bzw. Wie Günstiger die Ubergahrer gegenüber bestehenden Taxifahrern sind. Das führt nur dazu um den potentionellen Taxikunden wegzulocken, um diesen dazu zu bewegen dessen App zu instalieren, sodass diese in Zuckunft mehr-oder weniger gezwungen sind Uberüber diese sgnnt Platform anzufordern, da die Fahrpreisabbuchung meistens auch ohne Wissen des Bestellers vom dessen Konto abgebucht wird!!!!!!1