Seit diesem Dienstag gilt eine Pflicht für Unternehmen, dem Beschäftigten die Möglichkeit für mindestens einen Schnelltest pro Kalenderwoche zur Verfügung zu stellen. Geregelt ist das in einer Arbeitsschutzverordnung. Das betrifft auch Taxibetriebe und verursacht zusätzliche Kosten. Allerdings sind diese nicht ganz so hoch, wie sie auf den ersten Blick wirken.
Großraumbüros bergen definitiv ein besonders hohes Ansteckungsrisiko, und nach dem Willen des Bundeskabinetts soll es daher nun unter anderem eine indirekte Testpflicht für alle Unternehmen richten. Das ganze Land begrüßt sicherlich jede Maßnahme, die den Corona-Horror auch nur einen Tag früher enden lässt. Trotzdem wirkt diese Änderung der Arbeitsschutzverordnung ein wenig indifferenziert und eine etwas detailliertere Verordnung dürfte es aus Sicht vieler Unternehmen wohl schon sein. Derzeit steht allerdings nur eine sehr pauschale Formulierung im Raum, bei der die Arbeitergeber allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche einen Test anbieten müssen und bei Beschäftigten mit hohem Infektionsrisiko sollen dies dann sogar minimal zwei sein.
Nun denn, auch die Taxibranche muss sich – wie immer – auch mit dieser Neuregelung arrangieren. Was also wird genau verlangt werden und wie kann es gehen? Zunächst einmal drohen zusätzliche Kosten, denn wer solche Tests stets in ausreichender Anzahl für seine Beschäftigten vorhalten will, muss als Unternehmer*In tief in die Tasche greifen. Der Marktwert eines Schnelltests liegt ja nach wie vor bei vier bis zehn Euro, wenn denn überhaupt Tests verfügbar sind. Und das wären dann nach Adam Riese durchschnittlich wohl schnell fünfzig Euro pro Beschäftigten und Monat.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hat daher umgehend zu dieser Entscheidung seine Forderung veröffentlicht, gerade kleinen und mittleren Betrieben diese Tests kostenlos zu Verfügung zu stellen, auch um gleichzeitig durch eine zentrale Beschaffung die Margen der Anbieter im Zaum zu halten. Schon bei beispielsweise drei Taxis mit ca. fünf Mitarbeiter*Innen wären ansonsten schnell dreistellige Kosten pro Woche für die Taxiunternehmen zu befürchten, deren wirtschaftliche Lage pandemiebedingt auch so schon katastrophal sei.
Im Übrigen stellt der TMV fest, dass eine zügige Impfung der Taxifahrer*Innen aus seiner Sicht wohl ein gute Alternative zu einer Testpflicht sei, denn das Gewerbe befördere viele Risikopatienten. Allerdings stehen die Chancen hier wohl nicht gut, den Plan „Impfen statt Testen“ zeitnah umsetzen zu können. Aktuell sind Taxifahrer*Innen in der Priorisierungsgruppe III eingeteilt (Transport- und Verkehrswesen) und werden so mit den Beschäftigten im Einzelhandel, mit Laboranten, Behördenmitarbeitenden mit Publikumsverkehr und den 60-70jährigen um die Impftermine konkurrieren müssen. Am Beispiel eines für NRW veröffentlichten Impffahrplan wird klar, dass wohl kaum vor Juni mit flächendeckenden Impfangeboten für das Taxigewerbe zu rechnen ist.
Die einzige Alternative ist somit, sich die geplante gesetzliche Regelung noch einmal ganz genau anzusehen, um sie gewerbekonform umzusetzen. Die Bundesregierung hat verlautbaren lassen, dass sie alle Unternehmen zwar zu einem Testangebot verpflichtet, sie aber weder eine Dokumentationspflicht der Testergebnisse noch eine Verpflichtung der Beschäftigten zur Annahmen des Testangebots plant. Im Ergebnis bleibt somit vor allem eine Nachweispflicht für die Unternehmen, ob und wie sie ihren Beschäftigten ein Testangebot ermöglicht haben, wobei die Taxibranche da eher zur Risikogruppe mit entsprechend minimal zwei Testangeboten pro Woche zu zählen ist. Gerade im mobilsten Gewerbe der Welt liegt es jedoch mehr als nahe, dass die Beschäftigten sich gar nicht unbedingt zu Schichtbeginn oder –ende unter den Augen der Unternehmen testen (wollen), sondern eher zwischen zwei Fahrten schnell mal die komfortablen Angebote der Testzentren vor Ort nutzen.
Wer also als Unternehmen zum einen zumindest über ein paar Testkits verfügt, die bei Bedarf auch schnell mal genutzt werden können, seinen Mitarbeiter*innen aber parallel nahelegt, während der Schicht am kostenlosen Testzentrum anzuhalten, besonders dann, wenn dort gerade keine Warteschlange zu sehen ist, der ist der neuen Verpflichtung recht umfassend nachgekommen.
Gibt es tatsächlich kein kostenloses Testzentrum vor Ort, lässt sich sicherlich auch mit einem der kostenpflichtigen Testzentren zumindest ein Deal machen, der eine vergünstigte Abrechnung der Mitarbeiterarbeiter*Innentests ermöglicht. Abzuwarten bleibt dann eh, wie viele der Mitarbeiter*Innen denn überhaupt testbereit sind, denn selbst wenn Chefs die Testungen forcieren, scheitern sie derzeit in vielen Betrieben an der mangelnden Bereitschaft ihrer Beschäftigten. Insofern ist das Testen an sich wohl zu begrüßen, die Testpflicht etwas ärgerlich, aber sie wird keinen Taxiunternehmen in den Ruin treiben, solange die Unternehmen die Testbereitschaft der Fahrer*Innen zumindest ernsthaft unterstützen und ihnen dabei keine Steine in den Weg werfen. rw
Beitragsfoto: Witte
Moin aus Hamburg,
die Kernfrage in der Kollegenschaft wird sein,
ob (zukünftig) ein entsprechender Nachweis nötig sein wird.
Viele Grüße aus Hamburg
Dss mit den kostenlosen Schnelltest beim Imofzentrum ist etwas zu kurz gedacht. Denn – bei positivem Test heisst es sofort ab nachv Hause und Termin beim Hausarzt / PCR Test als Folgeuntersuchung.
Mit eigenem Taxi ist das O.K.
Als Fahrer bei einer Flotte deutlich schwieriger zu händeln. Es herrscht ab diesem moment Arbeitsverbot.
Darunter fällt meunes Wissens nach auch das führen des Fahrzeuges zu Berufszwecken.
In diesem fall wäre es aber immer noch möglich, das Taxi (mit abmontiertem Schild) zum Betriebssitz zu fahren.
Hallo aus Rendsburg!
Die Bereitschaft unter den Mitarbeiter/innen ist (aus wochenlanger eigener Erfahrung) leider nicht da! Ein paar Testsets in greifbarer Nähe – und als Unternehmer hast du Deine Pflichten erfüllt!
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum die Arbeitnehmer/innen keine Testpflicht haben gem. der VO?