Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Arbeitsrecht

Ab heute: Schnelltests auch in Taxi- und Mietwagenbetrieben

von Remmer Witte
20. April 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
4
Ab heute: Schnelltests auch in Taxi- und Mietwagenbetrieben
Werbung
 

Seit diesem Dienstag gilt eine Pflicht für Unternehmen, dem Beschäftigten die Möglichkeit für mindestens einen Schnelltest pro Kalenderwoche zur Verfügung zu stellen. Geregelt ist das in einer Arbeitsschutzverordnung. Das betrifft auch Taxibetriebe und verursacht zusätzliche Kosten. Allerdings sind diese nicht ganz so hoch, wie sie auf den ersten Blick wirken.

Großraumbüros bergen definitiv ein besonders hohes Ansteckungsrisiko, und nach dem Willen des Bundeskabinetts soll es daher nun unter anderem eine indirekte Testpflicht für alle Unternehmen richten. Das ganze Land begrüßt sicherlich jede Maßnahme, die den Corona-Horror auch nur einen Tag früher enden lässt. Trotzdem wirkt diese Änderung der Arbeitsschutzverordnung ein wenig indifferenziert und eine etwas detailliertere Verordnung dürfte es aus Sicht vieler Unternehmen wohl schon sein. Derzeit steht allerdings nur eine sehr pauschale Formulierung im Raum, bei der die Arbeitergeber allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche einen Test anbieten müssen und bei Beschäftigten mit hohem Infektionsrisiko sollen dies dann sogar minimal zwei sein.

Nun denn, auch die Taxibranche muss sich – wie immer – auch mit dieser Neuregelung arrangieren. Was also wird genau verlangt werden und wie kann es gehen? Zunächst einmal drohen zusätzliche Kosten, denn wer solche Tests stets in ausreichender Anzahl für seine Beschäftigten vorhalten will, muss als Unternehmer*In tief in die Tasche greifen. Der Marktwert eines Schnelltests liegt ja nach wie vor bei vier bis zehn Euro, wenn denn überhaupt Tests verfügbar sind. Und das wären dann nach Adam Riese durchschnittlich wohl schnell fünfzig Euro pro Beschäftigten und Monat.

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hat daher umgehend zu dieser Entscheidung seine Forderung veröffentlicht, gerade kleinen und mittleren Betrieben diese Tests kostenlos zu Verfügung zu stellen, auch um gleichzeitig durch eine zentrale Beschaffung die Margen der Anbieter im Zaum zu halten. Schon bei beispielsweise drei Taxis mit ca. fünf Mitarbeiter*Innen wären ansonsten schnell dreistellige Kosten pro Woche für die Taxiunternehmen zu befürchten, deren wirtschaftliche Lage pandemiebedingt auch so schon katastrophal sei.

Im Übrigen stellt der TMV fest, dass eine zügige Impfung der Taxifahrer*Innen aus seiner Sicht wohl ein gute Alternative zu einer Testpflicht sei, denn das Gewerbe befördere viele Risikopatienten. Allerdings stehen die Chancen hier wohl nicht gut, den Plan „Impfen statt Testen“ zeitnah umsetzen zu können. Aktuell sind Taxifahrer*Innen in der Priorisierungsgruppe III eingeteilt (Transport- und Verkehrswesen) und werden so mit den Beschäftigten im Einzelhandel, mit Laboranten, Behördenmitarbeitenden mit Publikumsverkehr und den 60-70jährigen um die Impftermine konkurrieren müssen. Am Beispiel eines für NRW veröffentlichten Impffahrplan wird klar, dass wohl kaum vor Juni mit flächendeckenden Impfangeboten für das Taxigewerbe zu rechnen ist.

Taxi- und Mietwagenwagen sind beim Impfen in der Priorisierungsgruppe III eingeteilt (Transport- und Verkehrswesen).

Die einzige Alternative ist somit, sich die geplante gesetzliche Regelung noch einmal ganz genau anzusehen, um sie gewerbekonform umzusetzen. Die Bundesregierung hat verlautbaren lassen, dass sie alle Unternehmen zwar zu einem Testangebot verpflichtet, sie aber weder eine Dokumentationspflicht der Testergebnisse noch eine Verpflichtung der Beschäftigten zur Annahmen des Testangebots plant. Im Ergebnis bleibt somit vor allem eine Nachweispflicht für die Unternehmen, ob und wie sie ihren Beschäftigten ein Testangebot ermöglicht haben, wobei die Taxibranche da eher zur Risikogruppe mit entsprechend minimal zwei Testangeboten pro Woche zu zählen ist. Gerade im mobilsten Gewerbe der Welt liegt es jedoch mehr als nahe, dass die Beschäftigten sich gar nicht unbedingt zu Schichtbeginn oder –ende unter den Augen der Unternehmen testen (wollen), sondern eher zwischen zwei Fahrten schnell mal die komfortablen Angebote der Testzentren vor Ort nutzen.

Wer also als Unternehmen zum einen zumindest über ein paar Testkits verfügt, die bei Bedarf auch schnell mal genutzt werden können, seinen Mitarbeiter*innen aber parallel nahelegt, während der Schicht am kostenlosen Testzentrum anzuhalten, besonders dann, wenn dort gerade keine Warteschlange zu sehen ist, der ist der neuen Verpflichtung recht umfassend nachgekommen.

Gibt es tatsächlich kein kostenloses Testzentrum vor Ort, lässt sich sicherlich auch mit einem der kostenpflichtigen Testzentren zumindest ein Deal machen, der eine vergünstigte Abrechnung der Mitarbeiterarbeiter*Innentests ermöglicht. Abzuwarten bleibt dann eh, wie viele der Mitarbeiter*Innen denn überhaupt testbereit sind, denn selbst wenn Chefs die Testungen forcieren, scheitern sie derzeit in vielen Betrieben an der mangelnden Bereitschaft ihrer Beschäftigten. Insofern ist das Testen an sich wohl zu begrüßen, die Testpflicht etwas ärgerlich, aber sie wird keinen Taxiunternehmen in den Ruin treiben, solange die Unternehmen die Testbereitschaft der Fahrer*Innen zumindest ernsthaft unterstützen und ihnen dabei keine Steine in den Weg werfen. rw

Beitragsfoto: Witte

Tags: ImpfungTestpflichtTestzentrum
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

Ähnliche Artikel

Keine Testpflicht bei Taxiaufträgen in Krankenhäusern – Hessen als Vorbild
Corona

Keine Testpflicht bei Taxiaufträgen in Krankenhäusern – Hessen als Vorbild

26. Januar 2022
BG Verkehr wirbt für Corona-Impfungen und räumt mit Impfmythen auf
Corona

BG Verkehr veröffentlicht Infoblatt Impfen in sechs Sprachen

17. Januar 2022

Kommentare 4

  1. Volker Granz says:
    5 Jahren her

    Moin aus Hamburg,

    die Kernfrage in der Kollegenschaft wird sein,
    ob (zukünftig) ein entsprechender Nachweis nötig sein wird.

    Viele Grüße aus Hamburg

    Antworten
  2. Wolfgang Metz says:
    5 Jahren her

    Dss mit den kostenlosen Schnelltest beim Imofzentrum ist etwas zu kurz gedacht. Denn – bei positivem Test heisst es sofort ab nachv Hause und Termin beim Hausarzt / PCR Test als Folgeuntersuchung.
    Mit eigenem Taxi ist das O.K.
    Als Fahrer bei einer Flotte deutlich schwieriger zu händeln. Es herrscht ab diesem moment Arbeitsverbot.
    Darunter fällt meunes Wissens nach auch das führen des Fahrzeuges zu Berufszwecken.

    Antworten
    • Redaktion says:
      5 Jahren her

      In diesem fall wäre es aber immer noch möglich, das Taxi (mit abmontiertem Schild) zum Betriebssitz zu fahren.

      Antworten
  3. Adalbert Bogalski says:
    5 Jahren her

    Hallo aus Rendsburg!
    Die Bereitschaft unter den Mitarbeiter/innen ist (aus wochenlanger eigener Erfahrung) leider nicht da! Ein paar Testsets in greifbarer Nähe – und als Unternehmer hast du Deine Pflichten erfüllt!
    Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum die Arbeitnehmer/innen keine Testpflicht haben gem. der VO?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.