Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Abrechnung von Krankenfahrten zu sieben Prozent Umsatzsteuer nur unter bestimmten Bedingungen

von Jürgen Hartmann
25. November 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
0
Werbung
 

Das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2016 erlaubt Mietwagenunternehmern nicht, jede Krankenfahrt automatisch mit sieben Prozent abzurechnen.

Diese allgemeine Aussage sei falsch, betonte Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverband Thüringen (LTV) auf der Mitgliederversammlung vergangenes Wochenende in Erfurt. Auf Nachfrage bei der Landesfinanzdirektion Thüringen wurde von dort bestätigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Mietwagen bei Krankenfahrten nur unter bestimmten Voraussetzungen gelte. Erstens darf die Fahrt inklusive Rückfahrt nur maximal 50 Kilometer betragen, zweitens müssen die Rahmen- oder Einzelverträge die gleichen Vergütungen für den Verkehr mit Taxis und den Verkehr mit Mietwagen vorsehen. Wenn innerhalb eines Rahmenvertrags die Entgelte für Taxis und für Mietwagen unterschiedlich ausfallen, müssen Mietwagenunternehmer einen 19-prozentigen Umsatzsteuersatz ausweisen.

Für Thüringen bedeutet das, dass Krankenfahrten im Rahmen der AOK Plus-Vereinbarungen und für die DAK mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden müssen, während jede Mietwagenfahrt bis 50 Kilometer, die zu Konditionen des vdeK & Co Rahmenvertrags durchgeführt wird, mit sieben Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, da der dortige Rahmenvertrag zwischen vdeK & Co und dem LTV e.V. gleiche Vergütungen für Taxis und Mietwagen vorsieht. Gleiches gelte laut Martin Kammer auch für Rollifahrten. jh

 

Umsatzsteuer 7% auch bei Mietwagen? Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Foto: Taxi Times)

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung finden Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter. Jetzt kostenlos abonnieren.

Tags: MietwagenRollstuhlfahrtenUmsatzsteuer
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Symbolbild Risiko, pixabay
Wettbewerb

Ubers Expansion mischt das Mobilitätssystem in Rheinland-Pfalz auf

31. Oktober 2025
Geht in Herne alles mit rechten Dingen zu?
Wettbewerb

Geht in Herne alles mit rechten Dingen zu?

18. Oktober 2025

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.