Mit einer Schwerpunktaktion, die in Österreich allgemein als „Aktion scharf“ bezeichnet wird, will man den schwarzen Schafen in der Personenbeförderung an den Kragen. Unterstützung kommt von der Wirtschaftskammer Wien.
„Unsere Taxiunternehmen und die Lenker halten sich an hohe Standards und Gesetze. Damit schaffen und sichern sie Qualität. Das darf nicht durch illegale Fahrten über Fahrtenvermittler-Plattformen, die sich nicht an die Regeln halten, verzerrt werden“, erklärte Ekrem Gönültaş, Obmann der Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Wiener Wirtschaftskammer, auch Taxi-Innung genannt, in einer Presseaussendung und reagierte damit auf die Ankündigung der Stadt Wien, durch eine „Aktion scharf“ gesetzlich geregelte Vorgaben zu Mindeststandards bei Fahrzeugen sowie die Einhaltung von Fahrgastrechten strenger zu kontrollieren und Missachtung hart zu bestrafen.
Rechtlich gesehen vermitteln die Plattformen nur Fahrten und müssen sich daher im Unterschied zu Taxiunternehmen auch nicht an das Gelegenheitsverkehrsgesetz halten: Für die Einhaltung der bestehenden Gesetzgebung sind nämlich die Lenker und Taxiunternehmen individuell verantwortlich. Die Taxi-Innung plädiert bei den geplanten Kontrollen dafür, einen weiteren Schwerpunkt auf grundlegende Vorgaben – allen voran ein gültiger Taxischein und eine Konzession – zu setzen. „Wir stehen der Stadt Wien mit unserer Expertise gerne zur Seite und bringen uns als aktiver Partner in die geplanten Kontrollen ein“, sagt Gönültaş. Bereits in der Vergangenheit konnten sich verschiedene Behörden auf das Know-how der Taxi-Innung verlassen. Die gute Zusammenarbeit wurde bei Schwerpunktaktionen mit der Landesverkehrsabteilung, der Landespolizeidirektion Wien, der Finanzpolizei und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bereits unter Beweis gestellt.
Das Problem bei den Vermittlungs-Plattformen ist, dass auch Fahrer vermittelt werden, die gar keine Taxikonzession oder gesetzmäßige Taxilenker sind. Teilweise seien sogar Privatautos in der Vermittlung oder es seien Fahrzeuge mit einer Taxikonzession aus Niederösterreich in Wien anzutreffen. Gönültas weist darauf hin, dass durch eine Fahrt mit so einem Fahrzeug es auch für den Fahrgast gefährlich werden kann. So kann es beispielsweise sein, dass er im Falle eines Unfalls gar nicht versichert sei. Konzessionierte Wiener Taxis sind an der Kennzeichenendung TX, ATX, BTX oder CTX erkennbar.
„Die Dumping-Konditionen dieser illegalen Praktiken führen zu einem Mangel an Qualitätsstandards für die Kundschaft, was sich negativ auf die Branche auswirkt“, erklärt Gönültas. „Wir plädieren hier für mehr Fairness für unsere Branche – als echte Taxis halten wir uns an die Regeln und Standards. Dies sollten auch alle Fahrtenvermittler tun.“
Gönültaş nutzt die Gelegenheit und weist auf die sieben relevantesten Fahrgastrechte hin:
- Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das Kfz-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
- Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
- Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
- Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.
- Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
- Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
- Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei für Sie sein.
Diese Fahrgastrechte müssen in allen Wiener Taxis mitgeführt werden. Alternativ zur ausgedruckten Version ist in jedem Fahrzeug ein QR-Code zu finden, der auf eine entsprechende Webseite verlinkt.
Ebenfalls wichtig: Nach jeder Fahrt kann der Fahrgast online ein Feedback geben (gerne auch ein Positives). Auf http://www.taxifeedback.at findet er ein entsprechendes Formular. Wichtig ist nur, dass der Fahrgast sich das Kennzeichen merkt und im besten Falle die Quittung vorweisen kann. sg
Beitragsfoto: Ekrem Gönültaş, Obmann der Wiener Taxi-Innung (Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der WKÖ); Foto: Florian Wieser









Die Angekündigte Kontrolle bringen „0“.
Besitzen Sie hellseherische Fähigkeiten, dass Sie das jetzt schon voraussehen können? „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Haben Sie Mut, Hoffnung und Zuversicht, Frau Liebermann!