Obwohl die Höchstzahl an Förderanträgen erreicht ist, ist ein Antrag weiterhin möglich und sinnvoll – aus drei Gründen.
Die E-Taxi-Förderung in Hamburg ist mit ihrer Resonanz deutschlandweit einmalig und ein deutliches politisches Signal und ein weiterer Grund für andere Städte, neidvoll in den Norden zu blicken.
Die im Zuge des „Projekts Zukunftstaxi“ mögliche Zahl von Anträgen auf Förderung elektrisch angetriebener Taxis war schneller ausgeschöpft, als die meisten Beteiligten geahnt hatten. Dennoch wird der Elektromobilität in der Hansestadt offenbar eine so hohe Bedeutung beigemessen, dass so mancher Unternehmer auch unabhängig von staatlichen Zuschüssen über die Anschaffung eines Taxis ohne Verbrennungsmotor nachdenkt.
Das Stellen eines Förderungsantrags ist mit dem vermeintlichen Ausschöpfen des Fördertopfes aber keineswegs sinnlos geworden. Zum einen registriert die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Fülle der Anträge. Für Dirk Ritter, Leiter des Sachgebiets Aufsicht und Genehmigungen, habe es durchaus einen Effekt, wenn viele weitere Anträge eingingen. „Man könne so die weitere Notwendigkeit von Fördermitteln begründen“. Im besten Fall kann so für eine dritte Förderstufe geworben werden, wie Ritter gegenüber Taxi Times bestätigte.
Doch nicht nur für die Statistik kann jeder weitere Antrag von Nutzen sein. Auch bereits bewilligte Anträge können im Einzelfall von der Behörde abgelehnt oder aus unterschiedlichen Gründen vom Antragsteller nicht abgerufen werden, was laut Ritter „immer wieder“ mal vorkommt. Dann kann ein anderer Interessent nachrücken und die Förderung in Anspruch nehmen.
Noch konkreter ist aber der dritte Grund, der aktuell für eine Antragstellung spricht: Es sind derzeit noch zehn Förderungen für elektrisch angetriebene Inklusionstaxis nicht vergeben worden. Wer sein Taxi also in doppelter Hinsicht fit für die Zukunft macht, indem er sich sowohl für Barrierefreiheit als auch für E-Antrieb entscheidet, hat noch alle Chancen auf eine hohe Förderung, wie die Behörde auf ihrer Internetseite angibt. ar
Beitragsbild: Antragsformular der Hamburger BVM