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Start Krankenfahrten

AOK bleibt stur – ausbaden müssen es die Patienten

von Axel Rühle
18. Januar 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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AOK bleibt stur – ausbaden müssen es die Patienten
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Seit Jahresbeginn können Taxibetriebe und andere Fahrtdienste Krankenfahrten für AOK-Patienten nicht mehr direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Für die Patienten bedeutet dies: Sie müssen die Fahrten jetzt zunächst bar bezahlen und sich den Betrag anschließend von der AOK erstatten lassen. Bei einer Pressekonferenz in Potsdam haben Taxivertreter und Krankenfahrtenanbieter erläutert, warum sie seit Jahresbeginn nur noch gegen Vorauskasse befördern.

Generell gilt: Für bestimmte Arten von Fahrten müssen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. Duchgeführt werden die Fahrten von Taxibetrieben oder anderen Fahrtdienstleistern. Über die Entgelte, mit denen diese Fahrten von den Krankenkassen entlohnt werden, gibt es zwischen Krankenkassen und Patientenbeförderern im Land Brandenburg einen intensiven Austausch und oft auch zähe Verhandlungen. besonders probelmatisch sind diese Gespräche mit der AOK Nordost. Sie ist nicht bereit, die Unternehmen für diese Fahrten angemessen zu bezahlen. Die Verhandler stellen sich stur und riskieren lieber, dass der Konflikt auf den Rücken ihrer Versicherten ausgetragen wird.

Jetzt ist der Streit eskaliert: Die Transportunternehmen werfen der AOK Nordost vor, keine auskömmlichen Vergütungen zu zahlen. Zwar seien die Sätze gestiegen, jedoch bei weitem nicht im gleichen Maß wie die Kostensteigerungen für die Unternehmen, die sich unter anderem aus den Erhöhungen des Mindestlohns ergeben haben. Eine wirtschaftliche Beförderung von Patienten sei so nicht möglich. Ein Problem, dass übrigens auch die Taxibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern beklagen.

Eine Arbeitsgemeinschaft, der unter anderem rund 150 der über 500 brandenburgischen Transportunternehmen mit mehr als 1.600 Fahrzeugen für Krankenfahrten (einschließlich der Taxibetriebe) angehören, hat deshalb zum Jahreswechsel die Verträge mit der AOK gekündigt und befördert hauptsächlich noch Patienten, welche die Fahrtkosten vorstrecken. Der Konflikt wird nun also notgedrungen auf dem Rücken der AOK-Patienten ausgetragen, denn diese müssen künftig die Fahrtkosten selbst bezahlen und sie dann bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Bisher haben diesen Service die Taxis und Fahrdienstleister übernommen.

Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag haben die enttäuschten Vertreter der Taxibetriebe und Krankenbeförderer ihrem Ärger und Frust freien Lauf gelassen.

Fred Meier im Gespräch mit Guido Noack

Erster Redner bei der Pressekonferenz war Andreas Kaczynski, Vorstand des Landesverbands Brandenburg „Der Paritätische“ (Wohlfahrtsverband). Er berichtete von einem Brandbrief aus dem Frühjahr 2025, auf den von Seiten der Krankenkassen keine Reaktion erfolgt war. Erst, nachdem man im Sommer an die Öffentlichkeit ging, hätten die Kassen sich verhandlungsbereit gezeigt. Auch die AOK sei den Forderungen der Beförderer zum Teil entgegengekommen, jedoch bei Weitem nicht in ausreichendem Maße. Dadurch sei die Versorgung mit Krankenfahrten auf Dauer nicht sicherzustellen.

Man sei sich bewusst, dass man mit dem Aussetzen eines Teils der Fahrten zu einem drastischen Mittel gegriffen habe, das vor allem die Patienten mitunter in eine schwirige Situation bringe, doch sehe man keine andere Möglichkeit, bei den Verhandlungen mit den Kassen ernstgenommen zu werden.

Matthias Rudolf vom Regionalvorstand Südbrandenburg der Johanniter-Unfallhilfe berichtete, die AOK Nordost habe in den letzten sechs Jahren zwar ihre Ausgaben für Krankentransporte gesteigert, jedoch bei Weitem nicht in dem Maß, in dem die wahren Kosten innerhalb desselben Zeitraums gestiegen seien.

Bei der AOK spreche man gerne von der Beförderungspflicht, doch sehe man dies auf der Anbieterseite anders: Zwischen den Transportunternehmen und den Kassen würden Rahmenverträge abgeschlossen, und erst in dem Moment, wenn ein Fahrdienst die ärztliche Verordnung annimmt, sei er in der Pflicht, die Beförderung durchzuführen. Für das Taxigewerbe bedeutet dies: Da die Fahrten nicht der Taxitarifpflicht unterliegen, sondern gemäß Sondervereinbarung ablaufen, könne hier auch nicht mit einer Beförderungspflicht argumentiert werden. Auch das Argument der AOK, es gebe bei den Anbietern ausreichend Wettbewerber, auf die man bei fehlender Bereitschaft ausweichen könne, gelte allenfalls in Berlin und Teltow, woanders sei es aber für die Kassen zum Teil nur schwer oder überhaupt nicht möglich, Anbieter zu finden.

Auch Christian Hörl, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Brandenburg, bedauerte ausdrücklich, dass Kranke im Moment nicht immer einfach Krankenfahrten bekämen, doch müssten die Betriebe Entgelte bekommen, die der Dienstleistung entsprechen, was nicht mehr gegeben sei. Deshalb sei man bereit gewesen, den Schritt zu gehen. Man müsse auf Anbieterseite zukunftsfähig bleiben.

Cindy Schönknecht, Geschäftsführerin das ASB-Landesverbandes Brandenburg bekräftigte, es gehe nicht um das „Einfahren von Gewinnen“, sondern um „sozialverträgliche Vergütungen“ für Anbieter, die an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr tätig sind. Die derzeit mit der AOK diskutierten Preise würden sich „für mich nicht mehr erschließen“. Man müsse eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden, und leider sei der Weg dorthin hart, auch für die Betroffenen. Viele Patienten hätten Termine, die zum Teil seit Monaten feststünden, und es sei schlimm, wenn diese aufgrund der Blockadehaltung seitens der Auftraggeber nicht stattfinden könnten.

Fred Meier, Vorstandsmitglied im Taxiverband Berlin, Brandenburg e. V, nannte eine konkrete Möglichkeit der AOK, Kosten dort einzusparen, wo es sinnvoll sei: 80 Prozent der Patienten seien gehfähig und somit im Taxi zu befördern. Stattdessen bezahlt die AOK noch immer viel zu häufig Krankentransportunternehmen, die um ein Mehrfaches teurer seien – wodurch wiederum Rettungskapazitäten blockiert würden. Meier berichtete, er habe in den letzten Wochen viel mit Taxiunternehmern gesprochen, für die die Patientenbeförderung Alltagsgeschäft sei. Viele würden sich beklagen, nie die teils langen Anfahrten bezahlt zu bekommen. In Verhandlungen mit der AOK habe Meier beobachtet, dass versucht werde, die Anbieter untereinander in eine Konkurrenzsituation zu bringen bzw. sie dort zu halten. Man habe aber festgestellt, dass man viel mehr erreichen könne, wenn man sich bewusst macht, dass man im selben Boot sitze.

Der letzte Redner, Guido Noack von der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in Brandenburg, sagte, Meier habe wichtige Worte gesagt, und ihn habe beeindruckt, mit welcher Entschlossenheit sowohl Wohlfahrtsverbände als auch Unternehmen ihre selbstbewusste Verhandlungslinie gegenüber der AOK durchhalten würden, und das nicht nur im ländlichen Raum, wo man weniger Konkurrenz zu fürchten habe, sondern auch am Berliner Stadtrand. Er bezeichnete den Schritt der Anbieter als ungewöhnlich und verglich ihn mit einem Warnstreik.

Es habe sich als kontraproduktiv erwiesen, sich von den Auftraggebern gegeneinander ausspielen zu lassen. Stattdessen stehe man nun zusammen – „eine tolle Sache“. Nun wünsche man sich, dass auch die Politik sich einschalte, wie es in anderen Bundesländern zu sehen sei. Dort gebe es zum Teil bereits akzeptable Rahmenverträge. „Gutes Geld für gute Leistung“ müsse das Ziel sein. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern nicht einmal den Mindestlohn zahlen können, laufe eindeutig etwas schief. Schon jetzt sei das Geschäft in Teilen defizitär bis selbstausbeuterisch, so dass Anbieter vom Markt gegangen seien. Die Brisanz der Thematik sei im Arbeitsministerium offenbar noch gar nicht angekommen.

Bei den Fahrdiensten seien 70 Prozent der Ausgaben Personalkosten. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigen diese enorm an und müssten in entsprechend erhöhten Vergütungen durch die Auftraggeber Niederschlag finden. Auch das Beispiel eines Autohauses wurde genannt, das wegen der Mindestlohnerhöhung seine Arbeitsstunde in der Werkstatt von 65 auf 90 Euro habe erhöhen müssen – was wiederum höhere Ausgaben für die Fuhrparkinhaber bedeute. Fred Meier erinnerte zudem daran, dass das Taxigewerbe der einzige Teil des ÖPNV ist, der ohne Subventionen auskommen muss. Gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer hätten in der Regel die Sicherheit von Streikfonds, die ihnen den streikbedingten Arbeitsausfall kompensiere. Im Taxigewerbe gebe es dies nicht. Hier setzen die Unternehmen mit einem Schritt wie jetzt in Brandenburg aus purer Verzweiflung ihre Existenz aufs Spiel.

Die von den Rednern vertretenen Institutionen wollen nun ihr Zwischenergebnis der vorangegangenen Verhandlungsrunde auswerten und weiter darauf hinarbeiten, dass die AOK sich ernsthaft an den Verhandlungstisch bewegt.

Die auskömmliche Vergütung von Krankenfahrten werde in der Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen, da gerade in strukturschwachen Gegenden Krankenhäuser zusammengelegt und Standorte aufgelöst werden, was noch längere Beförderungsstrecken zur Folge hat. ar

Nach der Pressekonferenz waren Fred Meier (rechts) und andere Gewerbevertreter gefragte Interviewpartner für die Medien.

Fotos: Taxi Times

Tags: AOK NordostBrandenburgDer ParitätischeFred MeierMindestlohnRahmenvertragTaxiverband Berlin Brandenburg (TVB)
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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