Mit einem Online-Advertorial promotet die IsarFunk-Taxizentrale die Münchner Festpreise. Der folgende Text wurde unter anderem auf den Websites der Boulevard-Zeitungen Münchner Merkur und tz platziert.
Taxibesteller in München können seit September 2023 vor Antritt der Fahrt einen gesetzlich geregelten Festpreis vereinbaren. IsarFunk erklärt wie’s geht.
Was früher in München bisher nur für Fahrten vom Flughafen zur Messe oder zur Hauptbahnhofregion galt, kann man neuerdings im gesamten Tarifgebiet beanspruchen – tarifliche Festpreise. „Ein enormer Fortschritt für das Gewerbe und natürlich auch für die Taxinutzer“, kommentiert Christian Hess, Geschäftsführer der Münchner Taxizentrale IsarFunk, die Initiative: „Vor Fahrtantritt zu wissen, was die Fahrt kostet, schafft Vertrauen bei den Kunden.“
Voraussetzung für eine verbindliche Preisvereinbarung ist, dass das Taxi bestellt wird. Dies erfolgt in der Regel über eine Zentrale oder eine digitale Plattform, bzw. App. Ein Bestellvorlauf/Vorbestellung ist dabei nicht erforderlich. Taxis, die am Straßenrand gewunken oder an einem Stand bestiegen werden, rechnen weiterhin den Fahrpreis nach Taxameter ab. Jürgen Dinter, Marketingleiter bei IsarFunk, erklärt: „Der Anrufer nennt seinen Start- und Zielort, und wir bestätigen ihm auf Basis der kürzesten Strecke seinen Festbetrag. Diesen kann er annehmen oder doch lieber das Taxameter zählen lassen“.
Schon die Tatsache, dass der Festpreis stets auf der kürzesten Fahrstrecke basiert, wird sich für den Verbraucher auszahlen. Eine davon abweichende Routenwahl macht die Fahrt also nicht teurer.
Der kaum kalkulierbare Zeittarif, der besonders bei Staus die Taxikosten in die Höhe treibt, fällt beim Festpreis weg. Er ist in einem definierten Tarifkorridor festgelegt, der von fünf Prozent unter den Preisen der Taxitarifordnung bis zu 20 Prozent darüber reicht. Preisexplosionen bei hoher Nachfrage, etwa zu Konzerten oder der Wiesn, kämen für IsarFunk nicht infrage: Im Gegensatz zu anderen Anbietern, die bei hoher Nachfrage gerne Kasse machen, sehe man sich als Taxizentrale und Teil des öffentlichen Nahverkehrs auch künftig der Daseinsvorsorge für die Münchner Bürger verpflichtet. Ein „Preis-JoJo“ wie an Tankstellen halte man für unseriös. Man müsse sehr sorgfältig die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Kunden als auch der über 1300 IsarFunk-Taxifahrer abwägen. „Taxifahren soll transparenter werden und bezahlbar bleiben“, so Hess.
Mit einer Preisabsenkung von bis zu 10 Prozent in den Nachtstunden zwischen 20:00 und 06:00 Uhr sowie samstags und sonntags trägt IsarFunk der dann höheren Durchschnittsgeschwindigkeit Rechnung. Der geringere Aufwand für Taxifahrten zahlt sich so für die Kunden aus.
Münchner Taxikunden können ihren Festpreis über die App taxi.eu mit wenigen Tastendrucken buchen. IsarFunk ist mit seinen knapp 700 Taxis exklusiver Regionalpartner des in 160 Städten agierenden Vermittlungsnetzwerks taxi.eu, das beim Deutschen App-Award 2024 von Smartphone-Nutzern in Deutschland zur beliebtesten Taxi-App gewählt wurde.
Mit der deutschlandweit erstmaligen Einführung von Festpreisen für Taxifahrten können Münchner Kunden ihre Fahrtkosten endlich genau kalkulieren. IsarFunk geht sogar noch einen Schritt weiter: Die streckengebundene Preisberechnung und die Nachlässe nachts sowie an den Wochenenden sorgen für maximale Transparenz zu vernünftigen Kosten.
Beitragsbild: Screenshot-Ausschnitte des Münchner Merkur
Interessant!
„Mit einer Preisabsenkung von bis zu 10 Prozent…“
Eigentlich sind doch nur maximal 5 % erlaubt!
„…, der von fünf Prozent unter den Preisen der Taxitarifordnung…“
Biete also IsarFunk illegalerweise Preise unter der Taxitarifordnung an?
So viel ist richtig: WENN IsarFunk den Festpreis nur nach Grundpreis und Kilometer berechnen würde, dann wären 10% Absenkung illegal.
Nun, unseriöses Pricing ist nicht der IsarFunk-Weg.
Zur Erinnerung: „Der vereinbarte Festpreis nach Abs. 1 Satz 1 darf höchstens 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten von dem Beförderungsentgelt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 lit. a bis c abweichen („Tarifkorridor“) “
Da wir unsere Festpreise im oberen Bereich des Tarifkorridors positionieren, können wir nachts bzw. am Wochenende einen Nachlass gewähren. Und bleiben dabei deutlich über dem „Beförderungsentgelt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 lit. a bis c “ und damit weit über den maximal erlaubten minus 5 %.