Beim Einscheren in eine andere Fahrspur hat ein Taxifahrer zwei Autos zu einer Vollbremsung gezwungen. Das wurde als Straßenverkehrsgefährdung gewertet und führte zu einer sofortigen Führerscheinabgabe. Drei Monate später wurde nun vor Gericht darüber verhandelt.
Vom Prozess berichtete „Focus Online“. Der betroffene Hamburger Taxifahrer wird als Adnan K. beschrieben. Der Name wurde allerdings geändert. Real dagegen ist das soziale Umfeld. K. ist Vater einer einjährigen Tochter und ernährte seine junge Familie durch Taxifahren.
Dabei ist er es eines Tages aber zu rasant angegangen. Wie Focus online berichtet, hatte sich K. in jener Schicht mit seinem Taxi in der Hamburger Innenstadt auf einer Linksabbieger-Spur falsch eingeordnet. Er ließ zunächst zwei Autos passieren, zog dann ganz nach rechts, überholte dort jene zwei Autos und war dann gezwungen, sich auf deren Spur wieder einzuordnen, weil seine rechte Spur wegen einer Baustelle endete. Dabei zog er so unvermittelt auf die andere Spur, dass die beiden eben überholten Fahrzeuge sehr scharf bremsen mussten, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
Nun saß in einem der beiden Fahrzeuge ein Polizist, der – obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst – die Verfolgung von Adnan K. aufnahm, ihn stellte und anschließend die Kollegen rief. Diese nahmen ihm noch an Ort und Stelle den Führerschein ab – und Adnan K. war von einer Sekunde auf die andere arbeitslos und seitdem auf staatliche Sozialleistungen angewiesen.
Drei Monate dauerte es nun bis zur Gerichtsverhandlung, bei der K´s Anwalt argumentierte, dass mit dem Vorfall die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sei und die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldbuße anbot. Und natürlich solle der Taxifahrer auch seinen Führerschein zurückbekommen.
Die Staatsanwältin lehnte dies aber ab. Sie sah eine Straßenverkehrsgefährdung als gegeben an und somit hätte der Taxifahrer eine Straftat begangen. Ihre Forderung: 40 Tagessätze zu je 10 Euro, also 400 Euro. Immerhin: Den Führerschein wollte sie dem Taxifahrer zurückgeben.
Das Gericht urteilte noch ein wenig milder. 300 Euro und eine sofortige Aushändigung des Führerscheins. Adnan K. darf ab sofort also wieder Taxi fahren. Hoffentlich fährt er künftig etwas gelassener. Dann wird er auch nicht bestraft, wenn ein übereifriger Polizist außer Dienst zur Verfolgungsjagd ansetzt. jh
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ich wünschte dass der Kollege für immer sein P-Schein verliert.In Berlin erllebe ich tagtäglich wie solche Kollegen die straßenverkehr ins Chaos bringen.