Der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e. V. (VVB) hat in einem Newsletter bekanntgegeben, welche Kilometerzuschläge bei Krankenfahrten in Baden-Württemberg für eine begrenzte Dauer abzurechnen sind.
Nachdem die Krankenkassen in mehreren Bundesländern sich zur Zahlung von Zuschlägen haben bewegen lassen, konnten die Verbände im Südwesten nun auch Zuschläge für Krankenfahrten in Baden-Württemberg durchsetzen, mit denen die drastisch gestiegenen Spritpreise kompensiert werden sollen.
Wie Verbandsgeschäftsführer Tobias Lang erläutert, sind die Ergänzungsvereinbarungen mit den jeweiligen Vetragspartnern der Rahmenverträge nun abgeschlossen. „Das bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum (1 Monat) Zuschläge abgerechnet werden können.“
Die Vereinbarungen mit den einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich und sind im Newsletter sowie im Mitgliederbereich der Internetseite des Verbandes übersichtlich in Gruppen aufgeteilt.
Bei AOK und SLFG für Baden-Württemberg kann ein Zuschlag für Fahrten vom 15. April bis zum 15. Mai 2022 abgerechnet werden. Für Zielfahrten beträgt der Zuschlag 0,14 Euro je Besetzt-Kilometer und 0,07 Euro je Besetzt-Kilometer bei Rundfahrten. Innerhalb des Tarifgeltungsbereichs kann der Zuschlag für Fahrten mit Taxis nur in den Gebieten abgerechnet werden, in denen auch ein Abschlag (aktuell noch 7 Prozent) vereinbart ist.
Für vdek, IKK classic, BKK, Knappschaft und DGUV für Baden-Württermberg gilt: Hier kann für Fahrten vom 1. bis zum 30. April 2022 ein Zuschlag von 0,07 Euro auf den bestehenden Streckentarif je gefahrenem Kilometer abgerechnet werden. Wichtig: Dies gilt für Krankenfahrten mit Taxen nur außerhalb des Pflichtfahrgebietes.
Der Verband betont, dass die Einzelheiten der jeweiligen Vereinbarungen, insbesondere die zu verwendenden Positionsnummern, im Mitgliederbereich der Verbands-Homepage (vv-baden.de) unter „Mitgliederinformationen“ – Aktuelle Informationen“ zu finden sind. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle