Neuigkeiten beim Großraumzuschlag und Kilometerpreis: Der Anteil der digitalen Taxigutscheine, die über das digitale Bestell- und Abrechnungssystem TaBeA abgerechnet werden, wird stetig größer.
Wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitteilte, wird es zum 3. März 2025 Änderungen geben, die für alle Unternehmer relevant sind. So wird es ab dem 3.3. bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets einen einheitlichen Kilometerpreis in Höhe von 1,06 Euro netto geben. Unabhängig davon ist, ob es sich um ein Großraumtaxi oder eine klassische Limousine handelt, oder wie viele Fahrgäste befördert werden.
In diesem Zusammenhang weist der BVTM noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Kilometerpreis um einen reinen netto Fahrpreis handelt und pro gefahrenem Kilometer berechnet werden kann. Also auch für die leere Rückfahrt! Der Kilometerpreis entspricht ungefähr 2,45 Euro brutto besetzt.
Ab 5 Fahrgästen wird Großraumtaxis ein Zuschlag in Höhe von 10 Euro gewährt. Bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets und unter 15 km Fahrtstrecke gilt weiterhin eine Abrechnung nach dem Taxitarif.
Neuigkeiten gibt es auch bei der Ausgabe der Taxigutscheine. Sie werden, wie der BVTM mitteilt, ab April 2025 von den Zugbegleitern ausnahmslos mittels eines QR-Codes ausgegeben. Diese sind digital einzulesen. Das Aufkleben von Gutscheinen im Kassenbon-Format für die Abrechnung entfällt damit. Die Verarbeitung dieser Gutscheine entspricht genau der Verarbeitung von anderen digitalen Taxigutscheinen der Personenbahnhöfe mit QR-Code.
Weitere Informationen und Hinweise, beispielsweise wie man am digitalen Bestell- und Abrechnungssystem TaBeA teilnehmen kann, findet man unter www.bundesverband.taxi/bahnpartner. sg
Hinweis der Redaktion: Diesen und noch viele weitere Beiträge zur digitalen Abrechnungsplattform „TaBeA“ finden Sie bei Taxi Times unter der Stichwortsuche „tabea“.
Beitragsfoto: Auszug aus BVTM-Rundschreiben