In immer mehr Bahnhöfen werden digitalisierte Taxigutscheine ausgegeben. Erkennbar ist das am QR-Code oben rechts auf dem Gutschein. Taxi Times beschreibt, wie der Taxifahrer / die Taxifahrerin damit umgehen muss.
Erfahrene Taxifahrer*Innen kennen das: Am Taxistand am Bahnhof taucht ein Fahrgast auf und hat einen Gutschein der Bahn in der Hand. Er ist damit berechtigt, auf Kosten der Deutschen Bahn per Taxi an sein ursprüngliches (Bahn)-Fahrziel befördert zu werden.
Seit Sommer dieses Jahres werden solche Fahrten in immer mehr Städten digital erfasst und abgerechnet (Taxi Times berichtete). Das bedeutet für die Taxizentrale und den Taxiunternehmer ein vereinfachtes Abwicklungssystem bei der Abrechnung und für den oder die Taxifahrer*in, dass der Gutschein vor Fahrtantritt in das Vermittlungssystem der jeweiligen Zentrale eingegeben werden muss.
Was dabei zu beachten ist, beschreiben wir nachfolgend mit exemplarischer Bebilderung anhand von Screenshots der Systemanbieter fms/Austrosoft, gefos und Seibt & Straub.
Generell gilt: Abrechnungsberechtigt sind ausschließlich Taxis, bei denen ein Funksystem von fms/Austrosoft, bzw. taxi.eu, von gefos bzw. Taxi Deutschland oder von Seibt & Straub bzw. Cab4me im Einsatz ist. Demnächst sollen auch Zentralen bzw. Betriebe, die mit anderen Systemen wie beispielsweise Taris (MPC), taxi.de (Talex Mobile Solutions) oder Taxikomm24 (Exram) arbeiten, daran teilnehmen können. Funklose Taxis können solche Fahrten dagegen nicht annehmen.
Erscheint ein Fahrgast mit einem Bahngutschein, muss der oder die Fahrer*In im Menüfeld des Systems zunächst die hinterlegte Funktion „Bahntaxi“ oder „DB Gutschein“ aufrufen.
Anschließend muss der Code über die Scanfunktion des Smartphones eingelesen oder manuell eingetippt werden. Damit sind alle relevanten Informationen zu diesem Fahrtauftrag im System hinterlegt.
Der oder die Fahrer*In muss den Gutschein nun aktivieren (einlösen). Daraufhin generiert das System einen Fahrtauftrag, der durch den Fahrer noch angenommen werden muss. Erst wenn diese Annahme erfolgt ist, kann die Fahrt beginnen. Das ist deshalb wichtig, weil in diesem Moment vom System der Zeitpunkt und die Abfahrtsposition registriert werden.
Am Zielort muss der Auftrag beendet und (als Rechnungsfahrt) abgerechnet werden. Je nach System und Art der Fahrt (Fernfahrt oder nach Taxameter) ist zudem noch die Eingabe des Fahrpreises nötig. Bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets wird der Fahrpreis über den eingeschalteten Taxameter ermittelt. Bei Fernfahrten hat das TaBeA-System bereits einen Fahrpreis errechnet, dann wird kein Taxameter eingeschaltet.
Mit dem Abschluss der Fahrt durch entsprechendes Beenden des Auftrags (ähnlich wie bei einer Rechnungsfahrt) werden abermals der Zeitpunkt und die Positionsdaten des Fahrzeugs erfasst und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Weichen die „Echtdaten“ mit den Angaben auf dem Gutschein stark voneinander ab, kommt es vor der Auszahlung zu umständlichen Nachprüfungen. Um das zu vermeiden, müssen Fahrgäste auch zwingend zu dem Zielort gefahren werden, der auf dem Gutschein angegeben ist. Meist ist das der Zielbahnhof der Reise und nicht der Wohnort des Bahnkunden.
Der Papiergutschein des Fahrgastes muss nicht einbehalten und bei der Taxizentrale abgegeben werden, da sämtliche Daten digital vorliegen. jh
Beitragsfoto: So sieht der neue Gutschein der Bahn aus. Entscheidend ist der QR-Code oben rechts. Foto: fms/Austrosoft
unsere Taxifahrer hat eine Taxi gutschein vom Fahrgast bekommen aber er hat nicht für dem Fahrt aktiviert. Wie kann ich jetzt die Gutschein Abrechnen ?? der Fahrt war am 25.12.2022 und ich habe im Taxizentrale versucht Sie anzurufen,leider waren Sie nicht erreichbar. Bitte um weitere info über wie ich jetzt die Gutschein abrechnen kann.
Vielen Dank
Sehr geehrter Taxi-Times-Leser, als Fachmagazin für die Taxibranche könnnen wir Ihnen in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Bitte versuchen Sie noch einmal, bei der Taxizentrale eine Auskunft zu bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Taxi Fahrer hat mehrere Taxigutschein mit dem Scann Code. Wo kann ich es abrechnen lassen?
Oder an wem kann ich mich dafür wenden. Habe nämlich mehrere E-Mails an Deutsche Bahn geschickt und habe keine Antwort drauf bekommen.
Mit freundlichen Grüßen