Das Projekt Tabea von Taxi Deutschland, FMS Systems sowie dem Bundesverband Taxi und Mietwagen zur Abwicklung und Abrechnung von Bahntaxi-Fahrten bietet ab sofort deutliche Verbesserungen für das durchführende Taxigewerbe. Abläufe werden vereinheitlicht, Vergütungen angepasst und die Situation für Taxiunternehmen außerhalb der Großstadt deutlich verbessert.
Der zentrale Schritt ist zunächst die vollständige Umstellung auf digital einlesbare Bahntaxi-Gutscheine. Analoge Gutscheine ohne QR-Code gehören ab sofort der Vergangenheit an. Daneben richtet sich der Fokus der Optimierungen aber vor allem auf den ländlichen und den suburbanen Raum. Dort wurden Bahntaxi-Fahrten in der Vergangenheit nicht immer bedarfsgerecht honoriert. Dieses Problem wurde nun gemeinsam mit der Deutschen Bahn gelöst: Fahrten bis 50 Kilometer werden in diesen ländlich geprägten Bereichen künftig grundsätzlich nach Taxameter vergütet. Zusätzlich entfällt hier die erhöhte Abrechnungsgebühr. Damit wird die Annahme von Bahntaxi-Gutscheinen auch außerhalb großer Bahnhöfe in vielen Fällen wirtschaftliche beziehungsweise flächendeckend attraktiver.
Um dies zu ermöglichen, haben die Projektpartner eine vereinfachte Abrechnungsstruktur erarbeitet. Überall dort, wo keine digitale Anbindung möglich ist, gelten neue Regelungen für die sogenannte „suburbane Flotte“. Für Unternehmen, deren Betriebssitz in einer als „digital“ angebotenen Stadt zu finden ist, ändert sich nicht viel, während Unternehmen, die über ihren Betriebssitz nicht digital angebunden sind, bei Vorlage folgender Voucher durch Bahnreisende die im Anschluss folgende Änderungen für sich beanspruchen dürfen:
- Der QR-Code muss nicht eingelesen werden, für die Abrechnung reicht, entweder der Bahngutschein als Ausdruck oder alternativ ein Foto des Gutscheins aus, wenn er im Taxi auf einem Smartphone vorgelegt wird.
- Fahrten bis 50 km werden grundsätzlich nach Taxameter vergütet
- Fahrten über 50 km werden zum Rahmenvertragspreis abgerechnet – derzeit 1,06 Euro netto pro gefahrenen Kilometer besetzt und unbesetzt, ggf. zuzüglich Großraumzuschlag von 10 Euro
- Die erhöhte Abrechnungsgebühr (10 Prozent des Bruttofahrpreises, mind. 15 Euro) fällt nur noch dann an, wenn an Ihrem Standort tatsächlich eine digitale Anbindung möglich wäre. Ist dies nicht der Fall, zahlen Sie lediglich die reguläre Abrechnungsgebühr (max. 5 Prozent des Bruttofahrpreises)
- Für diese suburbane Flotte übernimmt zukünftig Taxi Deutschland die zentrale Abrechnung. Die bisherige Regionalstruktur wird damit aufgelöst. Die bekannten Abrechnungsstellen rechnen nur noch für ihren digitalen Standort zu den üblichen Konditionen ab, die vergünstigte Abrechnung ist ausschließlich über Taxi Deutschland möglich
Wer sich zu der so genannten „suburbanen“ Flotte zählen darf (oder muss -je nach Perspektive), lässt sich dieser Karte entnehmen, die auch unter folgendem Link zu finden ist, hier im Beispiel ist die Hansestadt Rostock als somit digitaler Standort angewählt:
Unter dem Link sind auch sämtliche Akzeptanz- und Abrechnungsfälle noch einmal detailliert aufgelistet, sodass weder für die Fahrenden noch für deren Unternehmen Fragen offenbleiben. Zusätzlich lässt sich dort auch das für die suburbane Abrechnung notwendige Registrierungs-Stammblatt als auch ein Abrechnungsmerkblatt herunterladen, welches für die vergünstigte Abrechnung mit Taxi Deutschland notwendig ist. Einziger Wermutstropfen mag dabei für einzelne Unternehmen noch sein, dass diese Abrechnung dann ausschließlich digital per E-Mail möglich ist. Eine Übersendung auf dem Postweg ist zukünftig ausgeschlossen.
Wer seinen Betriebssitz dagegen an einem digital angebundenen Standort hat, der rechnet auch zukünftig mit digital eingelesenem QR-Code über seinen Abrechnungspartner vor Ort ab. Neu ist hier lediglich die Option, wieder einen Großraumzuschlag anzurechnen, wenn dies zuvor auf dem Voucher vermerkt wurde. Der regionale Abrechnungspartner ist aufgefordert, sämtliche örtlichen Taxiunternehmen abzurechnen, unabhängig davon, ob diese auch regulär der Zentralen-Vermittlung angeschlossen sind.
Gibt es tatsächlich noch keine Möglichkeit, den QR-Code im Taxi einzulesen, dann müssen auch weiterhin die erhöhten Abrechnungskosten für die nicht digitalisierte Abrechnung vor Ort getragen werden. Nur für Bahntaxi-Gutscheine mit Fahrtantritt außerhalb dieser Standorte gibt es künftig mit Taxi Deutschland einen zentralen Abrechnungspartner für die vergünstigte Abrechnung trotz analoger Vorlage. Wer zukünftig ebenfalls an der vergünstigten digitalisierten Abrechnung teilhaben möchte, kann sich an folgende Systemanbieter wenden: FMS, Seibt & Straub, GefoS, taxi.de, TaxiKomm24, MPC, SUE und Microtek.
Die neue „suburbane“ Abrechnung mit Taxi Deutschland erfolgt künftig ausschließlich per E-Mail an [email protected]. Zu jeder Fahrt muss dazu der DB-Voucher mit Stempel des Taxibetriebs und ausführender Taxinummer sowie eine ordnungsgemäße Rechnung / Quittung abgegeben werden.
Diese Rechnung muss beinhalten: Name, Anschrift, Steuernummer, ausführende Konzessionsnummer, Tabea-Voucher-ID, Start- und Zieladresse (Angabe des Bahnhofs reicht), ggf. Zwischenhalte, Beginn und Ende der Fahrt (Uhrzeit), Nettofahrpreis, Mehrwertsteuersatz und -betrag, Bruttofahrpreis (ggf. aufgeteilt nach unterschiedlichen Steuersätzen), den Gesamtfahrpreis, die Angabe, ob der vorgegebene Festpreis oder der Taxameterfahrpreis abgerechnet wird und eine Bankverbindung. Bei erstmaliger Abrechnung mit Taxi Deutschland ist zusätzlich das Formular „Registrierung suburbane Flotte – Stammdatenblatt“ vollständig auszufüllen und beizulegen.
Tatsächlich haben die Tabea-Projekt-Partner jetzt mehr oder weniger alle Klippen zur Digitalisierung der Abrechnung für den Großkunden Deutsche Bahn überwunden. Bleibt zu hoffen, dass die Taxler vor Ort flächendeckend das Potenzial, die Kooperation erkennen und die Branche mit diesem Abrechnungs-Modell vielleicht auch noch andere Kunden gewinnen kann. rw
Beitragsfoto: Foto: Remmer Witte







