Der Grosse Rat, das Kantonsparlament von Basel-Stadt, will Fahrdienste wie Uber und Bolt künftig dem Taxigesetz unterstellen. Ziel ist es, im gewerblichen Personentransport endlich gleiche Regeln für alle Anbieter zu schaffen – und damit fairere Wettbewerbsbedingungen für das Taxigewerbe.
Auslöser ist eine sogenannte Motion – ein parlamentarischer Auftrag, mit dem das Parlament die Kantonsregierung verpflichtet, ein Gesetz zu ändern oder anzupassen. Der Basler Grosse Rat hat diese Motion nun überwiesen, was bedeutet: Die Regierung muss sich mit der Forderung befassen und einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten. Taxifahrer beklagen seit Jahren massive Wettbewerbsnachteile gegenüber digitalen Plattformanbietern. Während Taxis im Kanton Basel-Stadt strengen Vorgaben unterliegen – etwa einer Bewilligungspflicht (also einer staatlichen Genehmigung für Fahrer und Fahrzeuge), tariflichen Regeln sowie arbeits- und sozialrechtlichen Auflagen –, bewegen sich Plattformen wie Uber oder Bolt bislang in einer rechtlichen Grauzone. SP-Grossrat Beda Baumgartner bringt es in einem Artikel der Basler Zeitung auf den Punkt: „Die Plattformanbieter entziehen sich ihrer Verantwortung.“ Gemeint sind insbesondere fehlende Sozialabgaben, lange Arbeitszeiten und die Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen für Fahrerinnen und Fahrer.
Die Motion verlangt eine umfassende Anpassung des kantonalen Taxigesetzes. Konkret geht es um drei Punkte:
Erstens soll der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert werden. Künftig sollen alle Fahrdienste, die gegen Entgelt auf Abruf oder per Reservation angeboten werden – unabhängig davon, ob sie über eine Telefonzentrale oder eine App vermittelt werden –, als gewerblicher Personentransport gelten und damit dem Taxigesetz unterstehen.
Zweitens fordern die Motionäre eine Ausdehnung der Bewilligungspflicht. Auch Plattformanbieter und deren Fahrer müssten dann über eine offizielle Genehmigung verfügen. Zudem sollen Kontrollen sowie Sanktionen rechtlich klar geregelt und tatsächlich durchsetzbar sein.
Drittens geht es um die Gleichbehandlung aller Fahrer. Egal ob klassisches Taxi oder Plattformfahrdienst: Für alle sollen dieselben arbeitsrechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelten.
Gegenwind kommt vor allem aus bürgerlichen Parteien. Vertreter von SVP und FDP argumentieren, dass solche Regeln auf Bundesebene – also landesweit – und nicht auf kantonaler Ebene eingeführt werden sollten. Sie halten eine kantonale Lösung für „nicht praxistauglich“.
SVP-Grossrat Pascal Messerli warnt zudem davor, dass strengere Regeln faktisch auf ein Uber-Verbot hinauslaufen könnten. Er lobt die Plattform als technologisch führend, umweltfreundlich und sicher – insbesondere für Frauen.
Diese Argumente stoßen bei den Befürwortern der Motion auf deutlichen Widerspruch. Sicherheitsberichte aus den USA zeigen tausende gemeldete Fälle sexueller Übergriffe im Zusammenhang mit Uber-Fahrten. Auch in der Schweiz selbst stehen Fahrer von Plattformdiensten immer wieder wegen entsprechender Delikte vor Gericht.
Ein zentrales Argument der Motionäre: Die bestehenden bundesrechtlichen Vorschriften würden zwar gelten, aber nicht konsequent durchgesetzt. So beschloss der Grosse Rat bereits vor über zwei Jahren, dass Uber-Fahrzeuge im Kanton klar gekennzeichnet werden müssen. Bis heute sei diese Vorgabe aber nicht umgesetzt.
Mit einer klaren Anpassung des kantonalen Taxigesetzes könne Basel-Stadt, so Baumgartner, „arbeitsrechtlich endlich vernünftige Verhältnisse schaffen“ und den Wettbewerb im Personentransport fair regeln.
Am Ende erhielt die Motion breite Rückendeckung aus linken wie bürgerlichen Reihen. Rund zwei Drittel der Ratsmitglieder stimmten zu – ein starkes politisches Signal an Plattformanbieter und ein Hoffnungsschimmer für das Taxigewerbe. nu
Beitragsfoto: Basel, Symbolfoto Wikipedia (Lucazzitto)






