Bayern hat als bisher einziges Bundesland „im Vorgriff“ auf eine eventuell zu erwartende gesetzliche Änderung bereits jetzt die sofortige Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer angeordnet. An dieser Anweisung wolle man auch weiterhin festhalten.
Das bekräftigte ein Pressesprecher des bayerischen Verkehrsministeriums auf Nachfrage von Taxi Times. „Nachdem sich der Bund-Länder-Fachausschuss mit großer Mehrheit für eine schnelle Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer und Krankenkraftwagenfahrer ausgesprochen hat, haben wir keine Notwendigkeit gesehen, diese Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV bis zur angekündigten Rechtsänderung aufrecht zu erhalten“, argumentiert der Stellvertretende Pressesprecher Michael Siefener. „Durch die zeitnahe Umsetzung werden sowohl die betroffenen Antragsteller als auch die für die Umsetzung zuständigen Fahrerlaubnisbehörden (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) entlastet.“
Auf die Nachfrage von Taxi Times, auf welcher Rechtsgrundlage der „Vorgriff“ basiert, gibt das Ministerium keine direkte Antwort. Die kommt dafür von Michael Bauer, Münchner Rechtsanwalt und Experte für Personenbeförderung: Nach § 74 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) können die nach Landesrecht zuständigen Behörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.
Was rechtlich also nicht angreifbar erscheint, erscheint zumindest politisch äußerst brisant: Taxi Times fragte daher beim Bayerischen Verkehrsministerium an, ob bei dem Vorgriff die besondere Münchner Situation berücksichtigt wurde. In München bietet das Unternehmen Uber seinen Dienst UberX an. Hier werden Fahrgäste über eine App an Partnerunternehmen mit konzessionierten Mietwagen vermittelt, womit also genau jene Art von Gelegenheitsverkehr stattfindet, bei dem Fahrer im Vorfeld keine Zeit haben, sich die Route genau anzusehen. Genau dieser Aspekt wird vom Bund-Länder-Fachausschuss als Begründung für die empfohlene Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer genannt.
Siefener macht als Antwort darauf aufmerksam, dass die Anordnung des Ministeriums für alle 95 Fahrerlaubnisbehörden in Bayern gleichermaßen gelte. „Im Übrigen sind in München aktuell keine konzessionierten Mietwagenunternehmen bekannt, die für UBER fahren“, ergänzt der Pressesprecher.
Damit hat der Pressesprecher Recht, denn aufgrund des bisher notwendigen Nachweises einer Ortskunde haben Mietwagenunternehmen, die bisher für Uber tätig waren, ihren Betriebssitz vor die Tore Münchens verlegt. Diese Tatsache ist auch im Verkehrsministerium bekannt. Siefener räumt daher auch ein, dass eine Zunahme von Mietwagenunternehmen nicht ausgeschlossen sei. „Möglicherweise wird es zu einer Verlagerung der für UBER fahrenden Unternehmen aus dem Münchener Umland in die Landeshauptstadt kommen. Zur Gewährleistung der Auftragsannahme am Betriebssitz und zur Rückkehrpflicht werden Maßnahmen seitens der Genehmigungsbehörde ergriffen und derzeit auch im Rahmen der Aufsicht überwacht.“
„Das Verfahren zur Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften soll nach derzeitigem Stand bis Juli 2017 abgeschlossen werden“, prognostiziert das Bayerische Verkehrsministerium und stellt in seiner Antwort an unsere Redaktion abschließend unmissverständlich klar: „Es gibt keine Notwendigkeit, unser Schreiben [an die Führerscheinstellen] bis dahin zurückzunehmen.“ jh
Foto: Bayerisches Staatsministerium des Inneren
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