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Start Beförderungsrecht

Behörden-Symposium zum PBefG stößt auf großes Interesse

von Axel Rühle
24. April 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Behörden-Symposium zum PBefG stößt auf großes Interesse
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Der Bundesverband Taxi und Mietwagen berät Behörden aktiv zur Nutzung der Möglichkeiten des novellierten PBefG. Die Resonanz auf ein angekündigtes Symposium zeigt den enormen Bedarf.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) hat – zusammen mit dem Deutschen Städtetag (DST) – für Mitte Juni zu einem „Symposium Taxi und Mietwagen“ nach Hamburg eingeladen. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Genehmigungsbehörden. Im Untertitel wird der Anspruch näher beschrieben. Dort heißt es: „Städte lernen von Städten. PBefG-Instrumente rechtssicher in der Praxis nutzen“. Konkret geht es laut Programm um das Hamburger Modell sowie die neuen Instrumente Mindesttarife für Mietwagen, Festpreise und Tarifkorridore für Taxis.

Hintergrund sind die bislang kaum genutzten Möglichkeiten, die das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) seit seiner Novelle, die Anfang August vorletzten Jahres in Kraft trat, unter anderem zum Schutz des Taxigewerbes vor unlauterer Konkurrenz bietet. Hierzu hatte der Bundesverband den Behörden bereits einen Leitfaden an die Hand gegeben.

Wie der BVTM nun mitteilt, stößt das Thema auf reges Interesse. „Wir haben mit 40 Teilnehmern geplant und mussten die Kapazitäten wegen der großen Nachfrage verdoppeln. Trotzdem sind wir restlos ausgebucht“, so Geschäftsführer Michael Oppermann. „Wir erwarten Vertreter aus dem Bund, von mehreren Landesregierungen sowie aus zahlreichen Städten und Landkreisen aus allen 16 Bundesländern“. Es werde eine Warteliste geführt.

Die große Resonanz dürfte auch mit den hochkarätigen Referenten zu tun haben: Neben Vertretern des Gewerbes und der Städte erwartet der Bundesverband den Hamburger Mobilitätssenator Anjes Tjarks, Ministerialdirektor Guido Zielke aus dem Bundesverkehrsministerium, Prof. Dr. Matthias Knauff von der Universität Jena sowie Dr. Hubertus Baumeister von der Kanzlei BBG. Auch Vertreter aus Österreich werden erwartet, die bereits Erfahrungen mit dem Thema Tarifkorridor haben. Dort wird der Begriff Preisband verwendet. ar

Beitragsbild: BVTM

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Deutscher StädtetagFestpreiseMindesttarif für MietwagenPBefG-NovelleTarifkorridor
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. Rudolf Näpflin says:
    3 Jahren her

    Festreise Tarifkorridore
    Diese Problematik kennen wir in der Schweiz seit Jahren, da es in der CH auf Grund von BG-Urteilen in den kommunalen Tarif-Verordnungen nur noch max. Höchsttarife verordnet werden dürfen.
    Im Kanton Zürich will man im neuen PTLG die Tarife ganz freigeben!
    Tarife für Vereinbarte Festpreise oder Destinationspreise z.B. Airport-Messe oder umgekehrt kann jeder Unternehmer oder Vermittlungszentrale selbst festlegen. Es gibt dazu eine generelle Preis Bekanntgabe Pflicht für die Tarife. Die sind aussen und innen im Fahrzeug lesbar anzuschreiben.
    Gemäss der Richtline für EU-Taxameter, die ich in der CH gilt, müssen alle Fahrten auch mit Festpreisen mit dem Taxameter durchgeführt werden. Bei den guten EU-Taxametern kann man über 100 Tarife programmieren, somit kann jeder Festpreis ein eigener Tarif haben. Wenn dieser angeklickt wird der vereinbarte Fahrpreis auf dem Display angezeigt und die Tarifberechnung kann im Hintergrund weiterlaufen auf der Grundlage der Tarifparameter für diesen Festpreis wie Startpreis, Km-Tarif, Umschalttarif, evtl. Wartezeittarif usw.
    Diese Hintergrundberechnung ist das A und O für die Anwendung von Festpreisen, da sich die Fahrgastwünsche währen der Fahrt dauern ändern können wie bei jeder anderen Tariffahrt im Taxi- Mietwagen- und Liefergewerbe.
    Beispiele für die Begründung des Sachverhaltes:
    Es ist ein Irrglaube zu behaupten das bei Festpreisfahrten, die sich mit nichts unterscheiden von den Fahrten mit Tarif es gehe da nur um Fahrten von A und B. Unsere Erfahrung in der CH hat uns was anderes gelehrt, was den Fahrpreis beeinflussen kann und nicht mit einem Festpreis vereinbar ist. Deshalb braucht es die Umschaltmöglichkeit auf die Tarifberechnung, während der Fahrt, das sollten alle Beteiligte, die sich mit dem Thema befassen in ihren Überlegungen einbeziehen und berücksichtigen, was da alles auch bei Festpreisfahrten vorkommt bzw. wenn:
    • die Wartezeiten beim bestellten Einsteigeort mehr als 2 Minuten dauert.
    • die Wartezeit bei einer vereinbarten Startzeit bei einer Vorbestellung länger ist als zwei Minuten dauert;
    • eine Zieländerung auf Kundenwunsch und/oder mit der Fahrgast-App oder eines Dritten ausserhalb des Fahrzeugs durchgeführt wird.
    • ein oder mehrere Zwischenziele während der Fahrt auf Kundenwunsch oder mit der Kunden App oder eines Dritten zugefügt werden, und dann vom Fahrer durchzuführen sind;
    • der Kunde nach einigen gefahren km bereits wieder das Fahrzeug stoppen lässt bzw. aussteigen will auch wenn das vereinbarte Ziel noch mehrere km entfernt ist.

    Dazu gibt es noch viele andere Fahrtvorgänge, die nicht anders sind wie bei Fahrten bei Taxis mit Taxametern als Messmittel. Für diese bestehen allgemeine wesentliche Anforderungen, zum Schutz vor betrügerischer Verwendung ist damit so zu erfüllen, dass die Interessen, des Fahrgastes, des Fahrers, des Unternehmers, und der Steuerbehörde (inkl. der Sozialversicherungen) geschützt sind.
    Aus dem Vorbeschriebenen ergibt sich, dass es für jeden Festpreis einen programmierten Tarif geben muss und der Fahrer mit vorheriger Fahrgast Information auf Tarifberechnung umschalten kann.

    Antworten

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