Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ändert seine Taxitarife erst Anfang Februar. Vom 20.12. bis 31.1. zahlt ein Einsteiger am BER im Berliner Taxi einen um rund 16 Prozent höheren Fahrpreis als für die gleiche Strecke im LDS-Taxi.
Seit Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) eine gemeinsame Tarifstufe für Fahrten haben, die am Flughafen BER beginnen, sind Tarifänderungen für beide Genehmigungsbehörden umständlicher, da sie mit der jeweils anderen Behörde abgestimmt werden müssen. Obwohl der wirtschaftliche Druck in allen Gebieten Deutschlands hoch ist oder war, fallen die bevorstehenden Tarifänderungen von Berlin und dem LDS zeitlich nicht zusammen.
Wie gemeldet, tritt die Änderung aller Tarifstufen (also auch für Fahrten ab dem BER) in Berlin am 20.12.2022 in Kraft. Wäre es nach dem Berliner Taxigewerbe gegangen, so hätte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) den Tarif bereits vor Monaten erhöht. Doch den von der SenUMVK angebotenen Kompromiss, zunächst nur die Flughafen-Tarifstufe (für Fahrten ab dem BER) und wenige Monate später die Tarifstufe für Fahrten innerhalb Berlins und von Berlin zum BER zu ändern, wollte man nicht eingehen, da dies sowohl für Fahrer und Unternehmen als auch für die Taxameterwerkstätten eine unnötige Doppel-Belastung gewesen wäre. So wartete man lieber die nötige Abstimmung mit dem Landratsamt des LDS ab, so dass der Termin für die Tarifumstellung auf den 20.12. fällt. Bis dahin sollen alle Berliner Taxameter umgestellt sein. Eine Umstellung im Nachhinein ist diesmal laut Senat nicht zulässig.
Im LDS hat man es mit der Tarifumstellung offenbar weniger eilig. Obwohl die Idee der gemeinsamen Flughafen-Tarifstufe den Gedanken beinhaltete, Tarifänderungen mit dem großen Nachbarn zeitgleich vorzunehmen, damit Fahrgäste, die am Flughafen einsteigen, in jedem Taxi zum gleichen Tarif befördert werden, wird es nun vom Dienstag vor Weihnachten an für sechs Wochen wieder unterschiedliche Tarife am Flughafen geben, da der LDS seine drei Tarifstufen, also auch die für Fahrten ab dem Flughafen, voraussichtlich zum 1. Februar 2023 ändert. Das hat das Landratsamt Taxi Times auf Anfrage mitgeteilt: „Der Kreistag und die Ausschüsse des Landkreises Dahme-Spreewald werden sich mit der Tariferhöhung im November und Dezember dieses Jahres beschäftigen. Es gilt daher abzuwarten, wie sich die Abstimmung im Kreistag gestaltet und zu welchen Ergebnis die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen kommen werden.“
Vom 20.12.2022 bis voraussichtlich zum 31.1.2023 kosten Fahrten ab dem BER in LDS-Taxen weniger als in Berliner Taxen. Eine 10-Kilometer-Tour von der Ladeleiste aus kostet innerhalb dieses Zeitraums im LDS-Taxi noch 25,20 Euro, im Berliner Taxi bereits 29,80 Euro, (15,4 Prozent mehr). Eine 24-Kilometer-Fahrt vom BER zum Alexanderplatz kostet dann im LDS-Taxi noch 49,80 Euro, im Berliner Taxi bereits 59,20 Euro (15,9 Prozent mehr). Für die 29 Kilometer bis zum Messegelände in Westend (über die A 113, ohne Abkürzung durch Neukölln) werden im LDS-Taxi noch 61,20 Euro fällig, im Berliner Taxi bereits 73 Euro (16,2 Prozent mehr). Für eine 49 Kilometer lange Fahrt vom BER nach Potsdam zum Forschungsstandort Golm zahlt man im LDS-Taxi 94,40 Euro, im Berliner Taxi 112,80 Euro (16,3 Prozent mehr). Preisbewusste Fahrgäste, die von dem Unterschied im bewussten Zeitraum wissen, könnten daher für längere Fahrten gezielt in ein LDS-Taxi steigen und das Berliner Taxi, das eigentlich an der Reihe wäre, diskret ihrem Hintermann in der Warteschlange überlassen.
Umständlich waren und sind auch die Verhandlungen darüber, wie viele Berliner Taxen sich am Flughafen aufstellen dürfen, der in der Gemeinde Schönefeld im LDS liegt. Obwohl am Flughafen zu Stoßzeiten, also hauptsächlich am späten Nachmittag und frühen Abend, häufig ein Mangel an Taxen zu Schlangen von wartenden Fahrgästen an den Ladeleisten führt, hat LDS-Landrat Stephan Loge sich bislang zur dazu bewegen lassen, maximal 500, also knapp zehn Prozent der derzeit 5.445 zugelassenen Berliner Taxen, zu erlauben, sich am BER bereitzuhalten. Dafür musste Berlin sämtlichen LDS-Taxen mit BER-Aufstellberechtigung gestatten, im gesamten Berliner Stadtgebiet Fahrgäste aufzunehmen. Seitdem sind Taxen mit LDS-, KW-, LC- und LN-Autokennzeichen mit eingeschaltetem Dachzeichen im Berliner Straßenverkehr präsent, und das auch im ruhenden Verkehr: Viele der Fahrer wohnen in Berlin.
Aus dem LDS verfügen derzeit 400 Taxen über eine BER-Aufstellberechtigung. Das sind 140 mehr als vor einem halben Jahr und 180 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der Konzessionen in dem 2.275 Quadratkilometer großen Landkreis ist in den letzten 12 Monaten, also im zweiten Jahr des Flughafenbetriebs am neuen Großflughafen, nach einem Absinken auf unter 250 Konzessionen wieder sprunghaft gestiegen. Derzeit sind im gesamten LDS 453 Taxis konzessioniert, davon 433 im nördlichen Kreisgebiet und 20 im südlichen – eine Zahl, die in den letzten Jahren nur wenig schwankte.
Was Fahrten im LDS, die nicht am Flughafen beginnen, künftig kosten werden, steht noch nicht fest. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle
Wer weiß, vielleicht gibt es ja doch den gemeinsamen Umstellungstermin!
Es muss doch einen Grund haben, warum die mit viel Getöse der Öffentlichkeit angedrohte Tariferhöhung noch nicht amtlich bekanntgegeben wurde. Eine telefonische Bestätigung ist da nichts wert. Die übliche Vier-Wochen-Frist von der Veröffentlichung bis zum Inkrafttreten kann zum 20.12.22 schon jetzt nicht mehr eingehalten werden – zum 31.01.23 aber schon!
Insofern sollte auch der Autor die notwendige journalistische Sorgfalt einhalten und wenigstens nur von „voraussichtlichem Inkrafttreten“ schreiben, solange von Seiten unserer geliebten Verwaltung noch nichts schriftliches vorliegt … 😉
Herzlichen Dank Herr Hahn. Wir lieben es, darauf hingewiesen zu werden, was wir denn alles hätten besser schreiben können. Vor allem, wenn wir im selben Atemzug mit falschen Fakten Ihrerseits konfrontiert werden. Woher nehmen Sie die Aussage, eine Frist von vier Wochen für das Inkrafttreten nach einer rechtlich bindenden Veröffentlichung sei üblich?
In der 8. Verordnung zur Änderung vom 2.6.2015 hieß es beispielsweise in Paragraph 11: „Diese Verordnung tritt am 14. Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“ Der gleiche Wortlaut findet sich im gleichen Paragraphen in der 9. Änderung vom 30.10.2018. In Artikel 2 der 10. Änderung vom 10.9.2019 steht wieder wörtlich das gleiche. Auch im gleichen Artikel der 11. Änderung ist gleichlautend vom 14. Tag nach der Verkündung die Rede.
In der in dieser Woche erfolgten Veröffentlichung des GVBl (https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2022/ausgabe-nr-52-vom-22-11-2022-s-605-608.pdf) der 12. Änderung wird nun erstmals ein konkretes Datum des Inkrafttretens genannt: „Diese Verordnung tritt am 20. Dezember 2022 in Kraft.
Herzlichen Dank, liebe Redaktion, für Ihre korrigierte ausführliche Antwort!
Die Vier-Wochen-Frist wurde mir von einer, vorsichtig ausgedrückt, juristisch bewanderten Person zugetragen. Wenn ich da einer Fehlinformation aufgesessen bin bitte ich hierfür in aller Form um Entschuldigung und nehme meine dahingehende Aussage ausdrücklich zurück.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass weder ein Telefonat noch eine Presseerklärung rechtlich bindende Wirkung haben. Die tritt erst mit der Veröffentlichung im GVBl ein, die für den aktuellen Fall wiederum erst am Montag spätabends erfolgte.
Deshalb stehe ich auch weiterhin zu meinem ursprünglichen Kommentar.