Die Berliner Verwaltung versucht zunächst mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h die Schadstoffemissionen zu reduzieren, und bereitet gleichzeitig Fahrverbote auf einzelnen Hauptstraßen für Dieselfahrzeuge vor. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) könnte Fahrverbotszonen bereits vorher gerichtlich erwirken.
Die Tempo-30-Strecken sollen zusammen mit „optimierten Ampelschaltungen“ der ‚Berliner Morgenpost‘ zu Folge den Verkehr verflüssigen und somit für weniger Schadstoffausstoß sorgen. Das „Pilotprojekt“ soll ein Jahr lang getestet und dann ausgewertet werden. Damit möchte man laut Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) Fahrverbote, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bereits ab September möglich sind, vorerst vermeiden. Auf der Leipziger Straße gilt seit Montag in einem Abschnitt bereits ein Tempo von nur noch 30 km/h. Dort wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft mit 63 Mikrogramm im Jahresdurchschnitt deutlich überschritten. Die Tempodrosselung soll bis Sommer auf weitere Strecken von 7,3 Kilometer Länge ausgeweitet werden.
Allerdings glaubt anscheinend Günther selber nicht daran, dass dies ausreichen wird. Die ehemalige Abteilungsleiterin des WWF ist eine Expertin für Klimaschutz und Energiepolitik und sitzt auch im Beraterstab der Bundesregierung. Eine Drosselung des Durchschnittstempos des Verkehrs auf 30 km/h habe in der Vergangenheit nur zu einer Verminderung der Schadstoffe von zehn Prozent geführt. Deswegen erarbeitet die Stadt schon mal ein Konzept für Fahrverbote. „Wir untersuchen prophylaktisch, auf welchen Straßen wir Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen können“, wird Günther zitiert.
Die Verkehrsbehörde soll jetzt ausarbeiten, welche Fahrzeugklassen auf welchen Strecken verboten werden können und soll untersuchen, wie die Auswirkungen auf die umliegenden Straßen wäre. Die Verkehrssenatorin geht davon aus, dass die rechtlichen Grundlagen für Verbote vorliegen. Bis es dazu kommt, hofft sie noch darauf, dass die Bundesregierung die Autohersteller zu einer kostenlosen Nachrüstung der umweltschädlichen Dieselfahrzeuge verpflichtet oder eine bundesweit einheitliche „blaue Plakette“ einführt, mit der diese aus den Umweltzonen ausgesperrt werden könnten.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes könnte die DUH – so die ‚Morgenpost‘ – sogar gerichtliche Fahrverbotszonen eher erwirken. Der Hauptgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, ist ebenso der Meinung, dass weder Temporeduzierung noch Fahrverbote auf einzelnen Strecken wirksam genug gegen die Luftbelastung wären, da der Verkehr auf andere Strecken ausweichen würde. prh
Grafik: Taxi Times
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