Die Aufarbeitung eines Skandals, der am Image des Taxigewerbes kratzte, wurde aus dem Gewerbe selbst angestoßen. Taxi Times beobachtete den Fall von den ersten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bis zum Berufungsurteil, das das Landgericht letzte Woche sprach.
Herr Z. und Herr I. waren Prüfer, die einfallsreich waren, es mit dem Rechtsstaat nicht so genau nahmen. Sie spekulierten darauf, dass sich die Möglichkeit, ein positives Prüfungsergebnis zu kaufen, in den „richtigen“ Kreisen herumsprechen würde. Wahrscheinlich ab 2016 „verkauften“ sie positive Prüfungsergebnisse. Einem Prüfungsteilnehmer, der vernünftig gelernt hatte, fiel auf, dass die Durchfallquote bei einem Sonderprüfungstermin nicht bei den sonst üblichen 60 Prozent lag, sondern bei wundersamen 0 Prozent. Er gab Beweise an Florian Bachmann, den Vorsitzenden des Taxiverbandes München, woraufhin Bachmann Anzeige bei der Staatswanwaltschaft erstattete. So wurden Ermittlungen aufgenommen und kam die Sache ins Rollen.
Bis zu 7.000 Euro hatten die Prüfer von den unqualifizierten Teilnehmern, von denen nicht einmal alle hinreichend Deutsch konnten, kassiert. Nachdem der Fall mediale Wellen schlug, musste nicht nur die Nürnberger IHK ihre Unterlagen nach unberechtigt erteilten Prüfungsbescheinigungen durchforsten. Auch einige Genehmigungsbehörden hatten zu überprüfen, welchen Unternehmern ohne echte Qualifikation sie unwissentlich Konzessionen erteilt hatten, vor allem in Berlin. Auf eine parlamentarische Anfrage, wie viele Unternehmer in Berlin und im Umland mit Unternehmerschein der IHK Nürnberg tätig waren, wie viele von ihnen in den Bestechungsskandal verwickelt waren, antwortete die Aufsichtsbehörde, 68 Unternehmen seien bekannt, bei 28 davon sei die Genehmigung inzwischen entweder widerrufen worden oder die Betriebe hätten aufgrund der Ermittlungen den Betrieb selbst aufgegeben.
In Nürnberg dauerte es gute vier Jahre, bis die Ermittler genug Material zusammen hatten. Der Prozess dauerte fast ein Jahr. Am 11. Dezember verhängte das Amtsgericht Nürnberg zwei Haftstrafen: gegen Herrn Z. wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen und zweifacher Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von rund 111.000 Euro bei ihm an, die Summe der Bestechungsgelder, die er nachweislich angenommen hatte. Herr I. bekam wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Auch ihm war Beihilfe vorgeworfen worden.
Mit dem Urteil waren weder die Verurteilten noch die Staatsanwaltschaft zufrieden. Alle drei gingen in Berufung. Damit ging der Fall in die zweite Instanz, zum Landgericht Nürnberg-Fürth, das den Fall erneut aufrollen musste. Am 6. Juni 2024 fiel dort das Urteil. Auf die Berufungen der Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.12.2023 abgeändert und neu gefasst:
Herr Z. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm wurde für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit aberkannt, öffentliche Ämter zu bekleiden. Gegen ihn wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von nur noch 45.000 Euro angeordnet, weniger als die Hälfte des in erster Instanz festgesetzten Betrages.
Herr I. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe wurde nun auch noch zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 24.000 Euro angeordnet. Die weitergehenden Berufungen werden als unbegründet verworfen.
Der Hauptschuldige muss also ein Jahr weniger als nach dem ursprünglichen Urteil ins Gefängnis. Der zweite Angeklagte bleibt auf Bewährung frei. ar
Ein ausführlicher Rückblick auf den Kriminalfall erscheint in der kommenden DACH-Ausgabe der Taxi Times.
Beitragsfoto: Axel Rühle
Was für eine Sauerei! Herr Z. darf also über die Hälfte der nachgewiesenen Bestechungsgelder behalten – dann hat sich die Betrügerei ja gelohnt! Unglaublich …