Ein Fahrer verlangt das Doppelte des Taxameterpreises und spricht von Feiertagszuschlag. Die Polizei hat solche Fälle in letzter Zeit mehrfach registriert. Auch die Wirtschaftskammer bemüht sich um Aufklärung.
Ein Fahrgast, der am Ostermontag mit dem Zug an seinen Wohnort Wien zurückkehrte, stieg am Hauptbahnhof in ein Taxi und ließ sich nach Hause fahren. Am Fahrziel angekommen, zeigte der Taxameter einen Preis von 19,60 Euro an. Der Fahrer aber verlangte das Doppelte, 39,20 Euro, und begründete dies auf Nachfrage seines Passagiers mit einem „Feiertagszuschlag“, da Ostermontag sei.
Über die Begebenheit berichtet das Wiener Onlineportal „Heute“. Dem Bericht zufolge traute der Fahrgast „seinen Ohren nicht, als ihm ein Taxifahrer am Ostermontag erklärte, dass er das Doppelte zahlen müsse, weil ja Feiertag wäre“, und erstattete Anzeige bei der Polizei. Zudem beschwerte er sich am nächsten Werktag bei der Wiener Taxiinnung – das ist die Kurzbezeichnung für die Fachgruppe Wien für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Wirtschaftskammer Österreich.
„Da ich in Eile war, hinterfragte ich nicht lange“, zitiert das Online-Boulevardblatt den Betroffenen, der mit einem 100-Euro-Schein bezahlte – und nur 60 Euro zurückbekam. Zuhause angekommen, sei ihm die Situation aber immer noch komisch vorgekommen, weshalb er bei der Funkzentrale Taxi 40100 anrief, um sich zu erkundigen. „Ich erhielt die Auskunft, dass lediglich ein Feiertagszuschlag von 4,30 Euro vorgesehen ist, die Verrechnung des doppelten Preises sei nichts rechtens“, wird er zitiert.
Vom Zentralenpersonal sei er gefragt worden, ob er eine Taxirechnung oder das Kennzeichen des Fahrers hätte, doch daran hätte er in der Eile nicht gedacht. Da er das Unrecht dennoch nicht auf sich beruhen lassen wollte, kam er am nächsten Tag auf die Idee, bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) nachzufragen, ob diese Videomaterial von dem Zeitpunkt hätten, als er in das Taxi gestiegen war, da Bahnhöfe bekanntlich mit Kameras überwacht werden. Eine Sprecherin der ÖBB hebe ihm erklärt ihm, dass dies nur mit Aufforderung der Polizei möglich wäre. Da er Opfer einer Straftat geworden war, war dies eine realistische Option.
Am selben Tag, Mittwoch, dem 3. April, fuhr der geschädigte Fahrgast deshalb zur Polizeiinspektion am Hauptbahnhof, um persönlich über den Vorfall zu berichten. Dabei kam er laut dem Online-Bericht am Taxistand vorbei und sah plötzlich den besagten Taxifahrer. „Ich eilte in die Polizeiinspektion und erzählte rasch einem Polizeibeamten von dem Betrugsvorfall und dass ich den Taxifahrer soeben gesehen hatte“. Der Polizeibeamte begleitete den Fahrgast nach draußen zum Taxihalteplatz und stellte den Taxifahrer Rede. „Er bejahte, dass er mich von der Fahrt am Montag noch kennen würde und auch dass er sich noch an die ungefähre Strecke erinnern würde“, berichtete der Fahrgast dem „Heute“-Redakteur.
Dass er den doppelten Preis verlangt hatte, bestritt der Lenker gegenüber der Polizei aber vehement. Nach der Aufnahme der Personalien wurde er zur Vernehmung in die Polizeiinspektion mitgenommen, wo seine Aussage zu Protokoll genommen wurde. Er sagte aus, er habe die Fahrt regulär über den Taximeter abgerechnet. Der angezeigte Fahrpreis habe 28,70 Euro betragen und der Fahrgast habe 30 Euro bezahlt. Den doppelten Preis hätte der Fahrer nicht verlangt. Der betrogene Fahrgast entgegnete: „Das ist eine blanke Lüge, ich habe ja gesehen, was auf dem Taxameter stand“.
Da in solchen Fällen Aussage gegen Aussage steht, ist die Verfolgung solcher Betrugstaten nicht einfach. Da es laut Fahrgast bereits zahlreiche dieser Beschwerden gegeben haben soll, rät die Taxiinnung in solchen Fällen, „das Beschwerdeformular der Wirtschaftskammer auszufüllen, damit können schnelle Lösungen gefunden werden“. Eine Sprecherin der Funkzentrale Taxi 40100 Wien ergänzte: „Wenn man das Kennzeichen bzw. den Namen des Fahrers hat, können viele Fälle auch nachverfolgt werden.“
Zudem ist nachprüfbar, wie viel eine Taxifahrt vom Hauptbahnhof zu einem bestimmten Fahrziel laut gültigem Taxitarif in etwa kostet. Auf den Cent genau ist es nicht möglich, da der Wiener Taxitarif ein sogenannter Paralleltarif ist, der sich aus Grundpreis, Kilometerpreis und Minutenpreis (der nicht nur beim Warten, sondern auch beim Fahren anfällt) sowie Zuschlägen zusammensetzt.
Ob es sich bei dem beschuldigten Taxifahrer um einen „herkömmlichen“ Taxilenker handelt oder um einen ehemaligen Mietwagenfahrer für Uber bzw. Bolt, der durch die Vereinheitlichung des österreichischen Personenbeförderungsgewerbes Anfang 2021 zum Taxigewerbe kam, wurde nicht bekannt. ar
Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle
Dieser kriminelle Taxifahrer schadet nicht nur den Wiener Taxifahrern sondern indirekt vielen anderen ehrlichen Taxifahrern weltweit.
Gerade wenn es um Preise und Betrug im Taxi geht, findet der Fahrgast ganz schnell mal andere Anbieter mit Festpreisen und bucht in Zukunft dort. Dann ist der Fahrgast nicht nur in Wien nicht mehr mit dem Taxi unterwegs.