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Brüsseler Handelsgericht spricht sich für Uber am Flughafen Brüssel aus

von Nicola Urban
23. Februar 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

Profesyonel yolcu taşımacılığı yalnızca Taksilere mahsustur - yalnızca şehirde, havaalanında değil. Fotoğraf: Wim Faber  

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In einem bizarren Urteil hat das gleiche Handelsgericht, das zuvor UberPop verboten hat, nun entschieden, dass die flämischen Taxi-Vorschriften und die lokalen Zaventem-Taxi-Vorschriften nicht dem europäischen Recht entsprechen. Sie würden im Gegenteil der Weiterentwicklung von Uber schaden.

Das von der Flughafen-Taxi-Firma Autolux angeforderte Verbot der Uber-Aktivitäten am Flughafen Brüssel wurde abgelehnt. Einer Forderung von Uber, die Autolux-Aktivitäten am Flughafen zu stoppen, wurde gleichermaßen nicht stattgegeben. Autolux ist derzeit das größte Taxiunternehmen am Flughafen Brüssel.

2015 reichte Autolux Klage gegen die Vermittlungsplattform wegen der „virtuellen“ Warteschlange ein, die von Uber am Flughafen Brüssel organisiert wurde. Autolux ehemaliger stellvertretender Direktor Rudy Claude begründete seinen Schritt gegen die Ride-Hailing-App in einem Zeitungsinterview: „Uber hat die Verpflichtungen auf dem Gebiet der Taxi-Lizenzen, Arbeitsbedingungen, Sozialbeiträge, Versicherungen, Inspektionen und Steuern nicht berücksichtigt, die wir aber zu erfüllen haben. Unter diesen Umständen ist Uber nicht nur für die gesetzliche Taxi-Industrie, sondern auch für die Regierung und für den Kunden eine Gefahr. “

In einem ersten Urteil im Herbst 2015 wurde Uber aufgefordert, den Betrieb am Flughafen einzustellen. In einem zweiten Zwischenabschluss vom Juni 2016 entschied der Richter, dass das Geschäftsmodell von Uber als Taxi-Service zu betrachten sei und somit Uber aufgrund der flämischen und lokalen Zaventem-Taxi-Vorschriften sein Geschäftsmodell nicht betreiben darf. Jetzt kam der Richter aber zu dem Schluss, dass die verschiedenen Vorschriften dem europäischen Recht nicht standhalten. Der Richter geht noch weiter und erklärt, dass Uber in Bezug auf den Verbraucherschutz sogar ein hohes Maß an Kontrolle über die Qualität der Fahrer durch sein Rating-System durch seine Benutzer genießt. Kurzum, der Richter sprach sich pro Uber aus.

Laut Gewerkschaften und der Taxi-Vereinigung GTL eine „bizarre Entscheidung“. UberPop bleibt in Brüssel verboten, wurde aber durch UberX ersetzt. Und nun wurde auch noch durch dieses Urteil Uber weiter der Rücken gestärkt. nu/wf

 

Foto: Wim Faber

 

 

Die Originalmeldung finden Sie auf der englischen Taxi Times-Homepage.

 

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

Tags: GerichtTaxiUber
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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