Das Bundeskabinett hat heute eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Details liegen allerdings noch nicht vor.
Diverse Medien wie beispielsweise die „Automobilwoche“ berichten davon, dass die Regierung heute eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen habe, „um Mobilitätsdiensten einen sicheren Rahmen zu bieten.“ Sie habe damit eine Modernisierung des Fahrdienstmarktes auf den Weg gebracht.
Zitiert wird in diesem Zusammenhang eine Erklärung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Wir wollen moderne, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen. Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV.“
Das Bundesverkehrsministerium hatte Anfang November einen so genannten Referentenentwurf vorgelegt, der seitdem auch in sämtlichen anderen Ministerien zur Prüfung vorlag. Sofern von dort keine größeren Änderungswünsche zurückgespielt werden, ist die Verabschiedung im Kabinett dann nur noch Formsache. Die Tatsache, dass der Beschluss heute von der Regierung bereits getroffen wurde, lässt darauf schließen, dass seitens der Ministerien keine großen Änderungen angeregt wurden und der Beschluss somit auf Basis des Referentenentwurfs gefasst wurde.
Das überrascht, denn Stellungnahmen von Verbänden und anderen Organisationen weisen teilweise auf verfassungsrechtliche Mängel einzelner Punkte hin. Das Bundesjustizministerium scheint diese Bedenken nicht zu teilen. Auch die viel zu vage definierten Bestimmungen, wonach die Plattformanbieter zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards verpflichtet werden sollen, hätten ein Einschreiten des zuständigen Ministeriums gerechtfertigt, im konkreten Fall des SPD-geführten Arbeitsministeriums.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen mag daher das Loblied von Andreas Scheuer nicht mitsingen.“ „Es wäre Aufgabe der Politik, das Taxi als Teil des ÖPNV zu stärken und ihm einen modernen, verbraucherfreundlichen Rahmen zu geben. Der Entwurf des Verkehrsministers lässt aber die zentralen Probleme der Mobilität von morgen ungelöst“, moniert Geschäftsführer Michael Oppermann in einer unmittelbaren Reaktion auf den Kabinettsbeschluss.
Und weiter: „Weder ist der Entwurf geeignet, im ländlichen Raum die Unterversorgung mit Mobilitätsangeboten jenseits des eigenen Autos aufzulösen, noch wird es auf dieser Grundlage gelingen, dem Wildwuchs an Dumpingverkehren in Großstädten Herr zu werden. Hier besteht erheblicher Korrekturbedarf. Taxi-Kunden haben einen Anspruch auf verlässliche Preise. Wir können die Preise heute technisch problemlos im Vorhinein ermitteln, aber es fehlt weiterhin die rechtliche Grundlage dafür. Und auch die Abgrenzung der Verkehrsformen ist unzureichend und vor allem kaum kontrollierbar. Eine optionale Vorbestellfrist für Mietwagen von Uber & Co. wäre die Lösung, fehlt aber im Entwurf. Da muss dingend nachgebessert werden. Dafür sollte das Gesetzgebungsverfahren genutzt werden.“
Jenes angesprochene Gesetzgebungsverfahren nimmt nun nach dem heutigen Kabinettsbeschluss seinen weiteren routinemäßigen Verlauf. Die Novelle geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Dort werden dann auch die von zahlreichen Verbänden und Organisationen vorgebrachten Verbesserungsvorschläge beraten. Auch der Taxi-Bundesverband hatte sich in einer 27-seitigen Stellungnahme geäußert. jh
weiß man, WANN die „parlamentarischen Beratungen“ stattfinden werden? m.a.w.: ob es sich noch lohnt, viel mühe in schreiben an einschlägige personen zu verwenden?
wer übrigens könnte einschlägig sein? kann die TT eine liste veröffentlichen?
danke.
Auf den Tag terminiert sind diese Beratungen (noch) nicht. Bzgl. der „einschlägigen“ Adressen sind es sicherlich alle Mitglieder des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. Wir haben in unserer Print-Ausgabe im Oktober 2018 alle MItglieder aufgelistet. Schon damals mit dem Hinweis versehen, dass jeder einzelne aufgefordert ist, hier aktiv zu werden. Schön, dass die Botschaft mehr als zwei Jahre später bei unseren „Taxifans“ angekommen ist. Jene Ausgabe ist übrigens noch in unserem E-Kiosk abrufbar. Hier der Link: https://kiosk.taxi-times.com/taxi-times-dach-oktober-2018/62218908
Wo findet man die komplette „27-seitige Stellungnahme“?
Der Bundesverband veröffentlicht auf seiner Website lediglich die Zusammenfassung. https://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/Aktuelles/_doc/PBefG_Wichtigste_Forderungen-1.pdf