Der Bundestag hat letzte Woche das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG)“ verabschiedet. Es soll zum 1. September in Kraft treten.

Das Gesetz macht es möglich: Kommunen können reservierte Parkplätze für Sharing-Autos ausweisen und diese von Parkgebühren befreien. Für stationsbasiertes Carsharing soll es durch ein wettbewerbliches Auswahlverfahren die Möglichkeit geben, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen. Bei der Auswahl darf auch die Vernetzung mit dem ÖPNV berücksichtigt werden und der Klimaschutz soll auch nicht zu kurz kommen. Sharing-Flotten mit Elektro-Autos könnten so ab September bevorzugt zum Zuge kommen. nu
Foto: Taxi Times
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