Der BVTM setzt der Propagandamaschine der unseriösen Konkurrenz eine neue Strategie entgegen. Mit der Einstellung einer weiteren Expertin ist der digitale Kommunikationsbereich ausgebaut worden.
Seit dem 1. Dezember gibt es im Team des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) ein neues Gesicht: Svenja Lange-Wilde wird den digitalen Kommunikationsbereich des Bundesverbands weiter ausbauen.
„Die Entscheidung, diese neue Stelle zu schaffen, basiert auf vielen ungenutzten bzw. ‚unkommunizierten’ Potenzialen, die wir als Bundesverband für das Taxigewerbe identifiziert haben. Mit Svenja Lange-Wilde haben wir eine konkrete Ansprechpartnerin, aber auch Fachfrau, wenn es um die vielen Themen geht, die wir als Verband aktiv vorantreiben“, erklärt BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann.
Die 42-jährige studierte Kommunikationswissenschaftlerin mit westfälisch-berlinerischen Wurzeln hat auf ihrem Berufsweg nach Stationen in PR-Agenturen und Unternehmen auch Verbands- sowie Vereinserfahrungen in unterschiedlichen Branchen gesammelt, unter anderem beim Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI), einer deutschlandweiten, technisch-wissenschaftlichen Vereinigung für das Zusammenwirken aller Technikgestalter und Weiterbildung von Ingenieuren.
Das Taxigewerbe ist für Svenja Lange-Wilde mit Sitz im Ballungsraum Ruhrgebiet ein spannendes Feld, denn es vereint alle relevanten Zukunftsthemen wie Infrastruktur, alternative Mobilität sowie Energieträger und eine große Bandbreite an sozioökonomischen Themen.
Beitragsfoto: BVTM
Ist es richtig, daß ein Rollstuhltaxi bei 5 km Entfernung 30,-€ Anfahrtskosten berechnen darf.
Ist es korrekt das der Rollifahrer für eine Fahrtstrecke von 5 km 37,- € zahlen muß weil er in einem E Rollstuhl sitzt?
Sehr geehrte Taxi-Times-Leserin, in Deutschland werden die Taxitarife von den Behörden der zuständigen Städte und Kreise festgelegt. Um ihre Frage zu beantworten, müssten Sie sich bitte nach der gültigen Taxitarifordnung des Gebietes erkunden, in dem diese Rollstuhlfahrt stattgefunden hat. Wenn eine solche Gebühr in der dortigen Verordnung aufgeführt ist, wurde sie auch rechtmäßig erhoben. Falls nicht, ist noch zu klären, ob es sich bei dem Fahrzeug tatsächlich um ein zugelassenes Taxi gehandelt hat – oder um einen zugelassenen Mietwagen (mit Chauffeur). Letzteres unterliegt nämlich keiner Taxitarifordnung und darf die Preise frei bestimmen.
Über diesen Link kommen zu einer Übersicht der Taxitarife in Deutschland: https://taxi-times.com/taxitarife-in-deutschland-der-aktuelle-stand/