Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung auf taxirelevante Themen hin analysiert und die aus seiner Sicht wichtigen Textpassagen bekanntgegeben.
In einer Rundmail an seine Mitglieder hat der Bundesverband die wichtigsten Textpassagen des Koalitionsvertrages mit unmittelbarer Bedeutung für das Taxigewerbe zitiert. In einer ersten Stellungnahme kurz nach Veröffentlichung des Papiers hatte Verbandspräsident Herwig Kollar bereits gesagt, in vielen Fällen werde es auf die konkrete Umsetzung der Pläne ankommen. Das Taxigewerbe werde „konstruktiv an Lösungen mitarbeiten“.
Bei der inhaltlichen Analyse sind die Themen in fünf Schwerpunkte aufgeteilt worden, die jeweils eine Überschrift erhalten haben: E-Mobilität: Bundesfahrplan eTAXI, Taxi als Teil des ÖPNV, PBefG, Bürokratieabbau bei Krankenfahrten und erwartete Erhöhung beim Mindestlohn.
Im ersten Teil „E-Mobilität: Bundesfahrplan eTAXI“ werden vier Aussagen zitiert:
„Wir werden den Energie- und Klimafonds (EKF) zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickeln […] Stärker noch als bisher werden im KTF Maßnahmen zum nationalen und internationalen Klimaschutz und zur Transformation der Wirtschaft gebündelt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Förderung der klimafreundlichen Mobilität“ (S. 160)
„Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur“ (S. 51)
„Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist […] Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen“ (nachzulesen im Koalitionsvertrag auf S. 51)
„Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben […] Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.“ (S. 163)
Die zweite Überschrift lautet „Taxi als Teil des ÖPNV.“ Dazu werden ebenfalls vier Auszüge aus dem Koalitionspapier wiedergegeben:
„2022 werden wir die pandemiebedingten Einnahmeausfälle (im ÖPNV) wie bisher ausgleichen […] Regionalisierungsmittel werden ab 2022 erhöht“ (S. 50)
„Wir werden den Masterplan Schienenverkehr weiterentwickeln und zügiger umsetzen, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25
Prozent steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr verdoppeln“ (S. 49)
„Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren stärken“ (S. 28)
„Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren“ (S. 129)
Der umfangreichste Themenblock betrifft das novellierte Personenbeförderungsgesetz. Unter der Überschrift „PBefG: Wie soll es weitergehen?“ heißt es:
„Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern“ (S. 8)
„Für Gebietskörperschaften schaffen wir zu fairen und wettbewerbskonformen Bedingungen Zugang zu Daten von Unternehmen, insofern dies zur Erbringung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist. Mit einem Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen“ (S.17)
„Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft“ (S. 127)
„Es gilt, zu erhalten, was uns erhält und unsere Ressourcen zu schützen […] Wir wollen eine nachhaltige, barrierefreie, innovative und für alle alltagstaugliche und bezahlbare Mobilität ermöglichen. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“ (S. 24)
„[…] Wir verbessern die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb. Diese müssen auch den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen“ (S. 31)
„Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing werden wir unterstützen“ (S. 50)
„Wir wollen individuelle und öffentliche Mobilität verknüpfen und durch neue flexible Angebote auch privater Anbieter ergänzen. Dazu nutzen wir das Potenzial der Digitalisierung und unterstützen die Kommunen bei diesen neuen Herausforderungen“ (S. 129)
„Wir wollen, dass Deutschland […] bei der Mobilität […] barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein […] Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen“ (S. 78)
Einem Geschäftsfeld, das künftig eine wichtigere Rolle für das Taxigewerbe spielen dürfte, widmet sich der Teil „Krankenfahrten: Bürokratieabbau.“ Hierzu werden drei Textpassagen zitiert:
„Die Bundesregierung wird ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickeln, das eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht (Praxischeck)“ (S. 31)
„Wir werden ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen […] Überflüssige Bürokratie werden wir abbauen“ (S. 31) „In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen“ (S. 83)
Das letzte Themengebiet heißt „Mindestlohn: Erwartete Erhöhung.“ Daraus zitiert der BVTM zwei Aussagen des Koalitionsvertrages:
„Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden“ (S. 69)
„Wir erhöhen die Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht“ (S. 70)
Die zitierten Aussagen werden als Grundlage für die Verbandsarbeit der kommenden Jahre dienlich sein. ar
Beitragsbild: Titelbild des Koalitionsvertrages