Der Bundesverband begrüßt Maßnahmen zur Corona-Eindämmung, weist aber darauf hin, dass die 3G-Regel der Beförderungspflicht widersprechen würde.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), Michael Oppermann, hat eine kurze Pressemitteilung zur geplanten 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln veröffentlicht, nachdem Agenturmeldungen die 3G-Regel auch für das Taxigewerbe thematisiert haben.
Das Taxigewerbe unterstütze die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona, so Oppermann. „Seit Beginn der Pandemie arbeiten die vielen tausend Taxibetriebe hart daran, Mobilität zu ermöglichen, diese sicher zu gestalten und damit zur Eindämmung der Infektionen aktiv beizutragen. So haben wir die Taxiflotte mit Trennvorrichtungen ausgestattet und setzen Tag für Tag Desinfektions- und Lüftungskonzepte um. In vielen Städten können Hygiene-Taxis gezielt über die Taxizentralen bestellt werden.“
Seit Beginn der Corona-Krise war es in unzähligen Online-Foren zwischen Taxiunternehmern und -fahrern Dauerthema, mit welchen Mitteln sich die Ausbreitung der Viren im Innenraum von Taxis eindämmen lässt. Auch Taxi Times nahm sich des Themas in Dutzenden von Meldungen an.
Oppermann erklärt, das Taxi erfülle eine öffentliche Funktion und der Verband sei sich dieser Rolle und Verantwortung sehr bewusst. „Allerdings dient das Taxi der individuellen Beförderung und muss deshalb bei der Infektionsvermeidung anders behandelt werden als Massentransportmittel wie Bus und Bahn. Das Taxi ist kein Ort, an dem sich große Mengen von Menschen begegnen, sondern eine individuelle Mobilitätslösung.“
Bei der 3G-Regel komme es daher im Taxigewerbe nun darauf an, dass eine Lösung sich in der Praxis der Fahrgastbeförderung auch tatsächlich umsetzen lasse – wozu das Taxigewerbe konstruktiv beitragen wolle. „Klar ist für uns aber auch: Eine Kontrollpflicht für die Taxifahrer lehnen wir als nicht praxistauglich ab. Die Kontrolle der Fahrgäste ist nicht Aufgabe der Taxifahrer und auch nicht ihre Kompetenz. Daneben weisen wir auf die Beförderungspflicht im Taxi hin. Sofern angestrebt wird, Personen ohne 3-G-Nachweis von der Beförderung auszuschließen, müsste in einem ersten Schritt die Beförderungspflicht für diesen Personenkreis aufgehoben werden.“
Kürzlich war in fünf bayerischen Landkreisen für alle Betriebe per Verordnung die 3G-Regel verhängt worden, obwohl diese landesweit nur für Betriebe ab zehn Angestellten gilt und Taxibetriebe als Teil des ÖPNV explizit ausgenommen worden sind. Auch hier widersprechen also verschiedene Verordnungen einander. ar
Beitragsfoto-Collage: Axel Rühle
Den Kollegen möchte ich sehen, der nach einer Stunde am Posten den Bestellkunden zum Flughafen wieder auf die Straße schickt, nur weil dieser nicht geimpft ist. Das ging jetzt fast zwei Jahre gut, so wird es – meine Hoffnung – für die Zukunft auch gelingen. Auch wenn ich laut Telefonat mit der Strafvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel neben zwei Beamten einmal einen infizierten Gefangenen (in Handschellen) vom Krankenhaus zurückbefördert hatte. Im Großraumtaxi mit Trennwand und alle mit Mundschutz bin ich doch gesund geblieben. Und die übrigen Infizizierten seit letztem Jahr im Januar haben sich auch nicht entsprechend ausgewiesen. Trotzdem kommen WIR ALLE der menschlichen und moralischen Verpflichtung nach und befördern in schwierigsten Zeiten (auch und vor Allem wirtschaftlichen) alte und gebrechliche Personen, die zum Teil von der Etage abgeholt bzw. auch massiv gestützt werden müssen. Von Abstandsregeln kann da überhaupt keine Rede sein. Auch wenn sich einmal eine Kundin beschwerte, dass sie IN DIESEM GROßRAUMTAXI DIE GLEICHE LUFT ATMEN MÜSSTE WIE ICH!?!?!.
Mir blieb da fast die Luft weg. Genau wie bei dem Gedanken, auch den zweiten und dritten Kunden des Tages auf Wunsch unserer Regierung wieder fort zu schicken. Wir leben ja alle ganz gut von Luft und Liebe. Und ab Morgen gibt es Luftsuppe und Windklöße.
Grüße aus dem hohen Norden (zur Zeit 423 Baustellen auf Hamburger Straßen),Fette Beute und ’ne Tüte Gesundheit, Kollegen!
Bedauerlicher Irrtum, dass Taxifahrer und Fahrgäste ungeschützt bleiben.
Ich wende seit drei Wochen 2G in meinem Betrieb an und begründe das mit der Sicherheitsgefährdung.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht m.E. über dem Recht auf Beförderung.
Viel Spass Kollege,
den Rest können Sie ruhig zu uns rüberschicken, wir befördern die auch gerne.
Bleiben Sie gesund.