Warum nur die Taxameterdaten offline im Auto signieren, wenn dies auch online und im Verbund möglich ist? Als Antwort auf diese Frage wird der Systemanbieter FMS gemeinsam mit dem Unternehmen Fiskaly in Kürze eine Cloudlösung für die TSE-Pflicht aus der Kassensicherungsverordnung anbieten, die auch die Daten verteilter Systeme gemeinsam sichern kann.
Unsere südöstlichen Nachbarn sind uns deutschen Taxlern beim Thema der fiskalischen Datensicherung weit voraus, denn dort besteht schon seit einigen Jahren eine Sicherungspflicht unveränderbarer digitaler Einnahmeursprungsaufzeichnung – nicht nur für das österreichische Taxigewerbe, sondern für alle Kassensysteme. Auf Basis dieser Verpflichtung haben einige Anbieter inzwischen auch digitale Online-Lösungen etabliert, mit denen diese Daten direkt in einer Cloud, und nicht mehr offline vor Ort wie z. B. im Taxi, gespeichert werden. Diese Lösung wird im Nachbarland schon von über 500.000 Unternehmen genutzt. Nun soll es in Kooperation von FMS mit dem von der BSI zertifizierten Unternehmen Fiskaly auch für eine Deutschland eine Lösung geben.
Im Jahr 2016 veröffentlichten die deutschen Finanzbehörden mit dem Paragrafen 146a der Abgabenordnung ihre Vorstellungen, wie die Geschäftsvorfälle in den bargeldgeprägten Branchen zukünftig transparent und unveränderbar gespeichert werden sollen. Für die klassischen Ladenkassen ließen sich die Vorstellungen der Behörde dann auch relativ stringent umsetzen, nur mit dem Sonderfall der Taxameter und Wegstreckenzähler tat man sich zunächst schwer – weshalb man Taxameter und Wegstreckenzähler zunächst von den Verpflichtungen der Kassensicherungsverordnung und somit des § 146a der Abgabenordnung (AO) ausklammerte.
Allerdings endete die so entstandene Schonfrist für das Gewerbe jäh in diesem Sommer, als das Bundesministerium für Finanzen (BMF) klare Regeln auch für das mobile Gewerbe veröffentlichte. Da dies sehr kurzfristig geschah, gibt es inzwischen allerdings eine bis Ende 2025 geltende Nichtbeanstandungsregelung für eine säumige Umsetzung, welche nun auch der Industrie einen etwas flexibleren Spielraum zur Umsetzung ihrer Lösungen einräumt.
Die Gesetzgebung verlangt dabei ganz zeitgemäß stets technologieoffene Lösungen. Auch wenn die bisher präsentierten Lösungen für die Branche also eher hardwarebasiert mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) direkt im Fahrzeug gedacht waren, waren so auch andere onlinebasierte Lösungen denkbar, solange diese denn den strengen Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit (BSI) genügen können. Diese Vorgaben haben die Messlatte nun auf aktuell allerhöchstem Datensicherheitsstandard festgelegt.
Für die Verschlüsselungskryptographie verlangt das BSI eine 256-Bit-Verschlüsselung der Daten, womit es auch die bisher als vorbildlich geltende INSIKA-Lösung mit ihrer geringeren Verschlüsselungsrate dann gnadenlos zum Auslaufmodell gemacht hat. Stand heute können nur drei Firmen die ultrastrengen deutschen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen, die das BSI als Standard festgelegt hat: D-Trust (bekannt als Hersteller der TIM-Karten für INSIKA), Swissbit und Fiskaly.
Nach Einschätzung von Oliver Abl von Fiskaly hat das BMF dabei zwar erkannt, dass Taxameter keine Kasse darstellen, es erwartet dabei aber trotzdem die zertifizierte Signierung sämtlicher Einnahmegrundaufzeichnungen, die digital vorliegen. Damit ist es nun möglich, diese Aufzeichnungen zunächst aus verschiedenen Systemen zusammenzuführen, bevor der Datensatz dann als Ganzes signiert werden muss. Wer also beispielsweise nur einen Teil seiner Einnahmen überhaupt über den Taxameter laufen lässt, aber mit weiteren Systemen Festpreisfahrten an seine Fahrzeuge übermittelt, der kann zunächst Taxameter und Vermittlungssystem zu einem geschlossenen System zertifiziert verbinden und den dort auflaufenden Gesamtdatensatz per integrierter SIM ins Netz senden und dann erst dort in einer Cloud unveränderbar von einer Online-TSE verschlüsseln lassen.
Diese Daten müssen natürlich wie auch bei den schon verschlüsselt versandten Daten langfristig gehostet werden und von dort auch einen Datenexport an die Finanzbehörden in deren DSFin-TW-Format ermöglichen. DSFin-TW ist dabei die Abkürzung für „Datenschnittstelle der Finanzbehörden für Taxameter und Wegstreckenzähler“. Nötigenfalls ist auch die Nachbearbeitung oder Korrektur der Daten direkt in der Cloud möglich. Abl beschreibt die Funktion der TSE dann auch darin, dass sie Nachbearbeitungen nicht verhindern soll, sondern nachvollziehbar mache.
Der Vorteil dieser Cloud-Lösung liegt somit zum einen darin, dass der Unternehmer keinerlei TSEs in seine Autos einbauen und regelmäßig erneuern muss – ein nicht unerheblicher Vorteil, da deren Haltbarkeit derzeit in der Regel bei maximal drei Jahren liegt. Zum anderen muss er sich um keinerlei Updates kümmern, da dies automatisch direkt ohne sein Zutun in der Cloud geschieht. Ein weiterer Vorteil ist die Kopplungsoption verteilter Systeme, womit die Sorgen vor allem ländlicher Unternehmen obsolet werden, die nur geringe Teile ihrer Umsätze über den Taxameter abrechnen.
Ein klassisches Beispiel für solche zu integrierenden Festfahrten sind die via TaBeA vermittelten Fahrten im Auftrag der Deutschen Bahn. Genau diese Aufträge brachten dann auch FMS als Systemlieferant zahlreicher Taxizentraslen zu seiner Liaison mit Fiskaly. Letztendlich sind aber auch viele andere Systempartner (gefos, Seibt&Straub, MPC, SUE, taxi.de o. ä.) denkbar, solange diese eine Schnittstelle zu einem sogenannten Smarthub anbieten, der Taxameter und Vermittlungssystem zertifiziert verbindet und die Daten in die Cloud übermittelt. Parallel ist Fiskaly derzeit dabei, Lizenzverträge mit mehr oder weniger allen Taxameter-Herstellern zu erarbeiten, so dass diesbezüglich dann keine Probleme mehr entstehen sollten.
Natürlich stellt sich nun die Frage, welche Voraussetzungen für das Gewerbe bestehen, um eine Cloud-Lösung nutzen zu können. Für unabhängige Unternehmen, wie sie vielfach außerhalb der Metropolen oder auf dem Lande aufgestellt sind, ist relevant, ob ihr Systemanbieter, mit dem sie die Auftragsvermittlung organisieren, eine zertifizierte Koppelung der Systeme anbieten kann und will, die Vorrausetzung für eine nachgelagerte Cloud-TSE ist. Für Unternehmen, die an eine große Zentrale angeschlossen sind, wird es dann erheblich einfacher, wenn diese mit einem Cloud-Anbieter wie Fiskaly kooperieren. Hier muss nur noch die Bitte zur Aktivierung der Kassenlösung geäußert werden.
Die darüber hinaus entscheidende Frage, was die Cloud-Nutzung inklusive Datenhosting und Nachbearbeitungstool denn kosten solle, konnte Robert Abel als Systempartner von FMS zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht beantworten. Derzeit plane man mit ein paar ausgewählten Unternehmen im ersten Quartal 2024 einen Testlauf, um dann möglichst zeitnah ein Angebotspaket vorstellen zu können.
Auch, wenn also noch wichtige Fakten fehlen, mag es sich für den einen oder anderen bundesdeutschen Taxler doch lohnen, dieses Online-Angebot noch abzuwarten, bevor andere Lösungen bestellt werden. Ebenfalls vorstellbar ist natürlich, dass auch noch andere Anbieter solche Online-Lösungen umsetzen könnten, auch wenn das BSI die Messlatte wohl sehr hoch angelegt hat. In jedem Fall könnten Cloud-Lösungen die anstehende Pflichterfüllung womöglich gravierend vereinfachen, wenn sie denn die verbleibenden Hürden meistern können. rw
Hinweis der Redaktion: Alle bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.
Beitragsbild: Remmer Witte
Bevor sich jetzt jeder auf eine Cloud- Lösung stürzt, so simple, wie dargestellt ist das alles nicht.
Diejenigen die wissen möchten weshalb, empfehle ich das aktuelle Handbuch zur Kassenführung von Krullmann/Teutemacher – und nein, auch dort sind noch nicht alle Praxisprobleme thematisiert (wird sicher aber auch ändern).
Es bleibt spannend. und nochmals als Hinweis – relevant ist am Ende des Tages erstmal immer die Rechtsauffassung der zuständigen OFD und FA. Was BMF meint oder eine nicht zuständige Behörde – ist egal. Was in Hamburg toleriert oder gefordert wird, muß in Baden-Württemberg noch lange nicht gelten. Dank Föderalismus. Auch INSIKA-Unternehmer sollten sich da nicht zwingend auf der sicheren Seite wähnen.
Elektronische TAXI Barquittungen müssen seit 2021 TSE Signaturdaten enthalten – wie auf jeder Ladenkasse. Ist dies nicht der Fall, können Anwender und Hersteller vom Finanzamt abgemahnt werden – der Drucker muss abgeschaltet werden.
In der Fiskaly TSE Lösung ist genügend Platz für zusätzliche Daten, die in einem Geschäftsfall enthalten sein müssen – OFD,FA oder Konzessionsbehörden.
Die vom BMF geforderten DSFinV-TW Taxameter Messdaten werden in die Fiskaly TSE Transaktion eingefügt und signiert. Der signierte TSE Geschäftsvorfall archiviert natürlich auch Start- und Zieladresse.
Dem Betriebsprüfer müssen beide vom BMF vorgeschriebenen Dateien DSFinV-K (kompletter Geschäftsvorfall) und DSFinV-TW (Taxameter Lösung) vorgelegt werden.
Wir sind seit 2020 Fiskaly Kunde.
„Die DSFinV-TW beschreibt den Mindestumfang des Datenkranz für eine standartisierte Datenaufbereitung und einen möglichen Prüfungseinstieg für die Finanzverwaltung. Zusätzliche Daten können ebenfalls erfasst werden.“ BMF Stellungnahme vom 21.11.2023 Frau Dörte Janke .