Um Dialyse- oder gar Covid-19-Patienten mit bestmöglichem Schutz zu lebensnotwendigen Behandlungen zu fahren, setzen Taxi- und Mietwagenbetriebe Mundschutzmasken, Handschuhe und Desinfektionsmittel ein. Dieser Mehraufwand wird nun von den Krankenkassen erstattet. Niedersachsen macht mit drei Euro pro Fahrt den Anfang.
Wie die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen innerhalb des Gesamtverbands Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) heute mitteilte, konnte man sich in Verhandlungen mit der AOK Niedersachsen auf einen pauschalen Zuschlag je Krankenfahrt von drei Euro einigen. Damit wird der Infektionsschutz-Aufwand kompensiert, der wegen der Corona-Epidemie zwingend notwendig geworden war, um Dialysepatienten oder gar Fahrgäste mit Covid-19-Infektion ohne Ansteckungsgefahr zu befördern.
Dieser Zuschlag gilt in ganz Niedersachsen rückwirkend ab 1. April 2020 und bis 31.5.2020. Über eine mögliche Verlängerung über Ende Mai hinaus wollen das Taxigewerbe und die Krankenkassen einvernehmlich bis zum 22. Mai entscheiden.
GVN-Fachverbandsvorstand Michael Müller und Geschäftsführer Gunther Zimmermann lobten in diesem Zusammenhang die AOK Niedersachsen für deren „schnelles und unbürokratisches Handeln“ – und ganz speziell dafür, dass man die Anregung gleich auf alle gesetzlichen Krankenkassen übertragen hat und sich somit auch die BKK, die IKK classic, die Knappschaft, die SVLFG sowie die vdek an die Regelung angeschlossen haben. Somit gewähren den Schutz-Zuschlag alle Niedersächsischen Krankenkassen.
Gleichzeitig wird es sich bei dieser Vereinbarung nicht um eine Insellösung aus Niedersachsen handeln. Über den GKV, den Spitzenverband der Krankenkassen, wird die Vergütung eines Schutz-Zuschlags auch den Krankenkassen der anderen Bundesländer empfohlen. Somit können die Taxigewerbevertretungen der 15 verbliebenen Bundesländer nun individuell verhandeln.
Die Höhe des Zuschlags wird vom GKV nicht einheitlich empfohlen, da die einzelnen Bundesländer unterschiedlich hohe Anforderungen an die Durchführung von Krankenfahrten stellen. So schreiben beispielsweise manche Bundesländer den Taxi- und Mietwagenbetrieben vor, bei Krankenfahrten so genannte FPP-2 Masken zu verwenden. „Die Höhe des Zuschlages ist der im jeweiligen Bundesland vorgegebenen Anforderung an Infektionsschutz in Taxi und Mietwagen anzupassen“, rät daher Michael Müller. „In Bundesländern mit höheren Anforderungen (z.B. FPP2-Masken in Taxi und Mietwagen bei Patientenfahrten vorgeschrieben) sollte die Pauschale entsprechend höher als in Niedersachsen verhandelt werden.“ jh
Hallo bin aucein mietwagen unternehmer komme aus bochum nrw habe Dialysenfahrten und Chemotherapie fahrten bekommen wir auch pro fahrt die Zuschüsse????wenn ja wo müsste ich mich den melden oder informieren würde mich freuen wenn sie mir eine info geben könnten Mit freundlichen Grüßen krankenbeförderung adler
Wie im Beitrag eindeutig beschrieben, gilt das aktuell nur für Niedersachsen. Es gibt aber die Empfehlung, dass auch die Kassen anderer Bundesländer einen solchen Zuschlag erlauben. Ob 3 Euro oder mehr, muss nun zwischen dem Taxi-Landesverbänden und den Landeskrankenkassen verhandelt werden. Taxi- und Mietwagenunternehmer aus anderen Ländern müssen sich also noch gedulden. Taxibetriebe, die in Ihrem Landesverband Mitglied sind, werden dann sicherlich auch von diesem informiert, sobald es konkrete Vereinbarungen gibt.
Gut zu wissen, dass die AOK Niedersachsen 3 Euro je Krankenfahrt erstattet. Das finde ich sehr wichtig. Ich bin Dialysepatientin und Corona hat für mich einen relevanten Mehraufwand bedeutet. Ich werde mich definitiv an meine Krankenkasse wenden. Danke!
Liebe Nora, wir fürchten, das haben Sie mißverstanden. Die Erstattung erhält das Taxiunternehmen, nicht der Patient.
Vielen Dank für den Beitrag zu Krankenfahrten in der Corona-Zeit. Mein Onkel kann nicht mehr selbst Autofahren und nutzt Krankenfahrten deshalb öfter mit dem Taxi. Gut zu wissen, dass die Krankenkassen in Niedersachsen den Mehraufwand der im Moment bei Krankenfahrten entsteht mit 3€ pro Fahrt erstatten.
Wir transportieren Leute und machen transportieren Kranke Leute zum Artzt usw bekomme ich das Corona Zuschuss oder mein Chef ich fahre doch die Leute er hat das Geld bekommen überwiest mir es auch und zieht mir wieder ab ist das richtig
Der Zuschlag ist eine Kompensation für die erhöhten Hygienaufwendungen, nicht für das Gesundheitsrisiko. Die Frage ist daher eher. wer die Reinigungsmittel bezahlt, Sie oder Ihr Chef?
Mein Onkel muss auch regelmäßig zur Chemo gefahren werden und solcher Zuschuss wird für ihm sehr nützlich sein. Vielen Dank für die Information. Ich werde bestimmt seine Krankenkasse nachfragen.
Der Zuschlag wurde den Taxiunternehmern gewährt, nicht den Versicherten. Leider ist er auch schon längst wieder Vergangenheit.
Danke für die Informationen zum Zuschlag der Krankenkassen für von Taxiunternehmen durchgeführte Krankentransporte. Es ist wirklich zu begrüßen, dass der Mehraufwand der Unternehmen durch die Coronasituation jetzt durch eine Pauschalzahlung pro Fahrt ausgeglichen wird. Meiner Meinung nach, wäre es aber gut, wenn in allen Bundesländern die gleichen Bedingungen herrschen würden.