Während in den ersten Bundesländern der Corona-Zuschlag der Krankenkassen an Taxi- und Mietwagenunternehmen bereits ausgelaufen ist, geht er in Hessen bis „auf weiteres“ für jede Beförderungsart (Sitzendfahrten, Krankenfahrten im Rollstuhl und Fahrten im Liege-Tragestuhl) weiter.
Aus einem Schreiben der AOK Hessen an die regionalen Taxi- und Mietwagenunternehmer geht hervor, dass diese rückwirkend ab Fahrtdatum 1.6.2020 auf unbestimmte Zeit ein Zusatzentgelt in Höhe von 3,50 Euro pro Krankenfahrt abrechnen können. Anders als bisherige (größtenteils ausgelaufene) Regelungen in Bundesländern wie Niedersachsen, Saarland, Baden-Württemberg, Thüringen oder auch Rheinland-Pfalz ist dieser Zuschlag nicht auf zwei Monate beschränkt, sondern unbefristet festgelegt.
Je nach künftigen Entwicklungen und dem allgemeinen Verlauf der COVID-19 Pandemie sowie den damit verbundenen Vorschriften, könnten allerdings jederzeit entsprechende Anpassung vorgenommen werden.
Mit der AOK abrechnende Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen den Betrag in der Rechnung einzeln mit den Gebührenpositionen aufführen. Dies sind beispielsweise bei sitzenden Krankenfahrten im Taxi die Nummern 517752 (Dialyse) bzw. 517730 (Chemo und Strahlentherapie) und bei Mietwagen 617752 (Dialyse) bzw. 617730 (Chemo und Strahlentherapie).
Krankenfahrten im Rollstuhl wurden die Abrechnungsnummern 757752 (Dialyse) bzw. 757730 (Chemo und Strahlentherapie) zugewiesen. Bereits eingereichte und abgerechnete Fahrten sind von der Regelung ausgeschlossen. hs