Permanente Video-Aufzeichnungen des Straßenverkehrs bleiben auch nach dem BGH-Urteil unzulässig und die Rechtslage unklar. Dennoch rüsten manche Betriebe ihre Wagen jetzt mit Dashcams aus.
Der Bundesgerichtshof urteilte letzte Woche, dass Aufnahmen vom Verkehrsgeschehen, die mit auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeuges installierten Kameras (Dashcams) gemacht wurden, vor Gericht als Beweismittel zulässig sein können. Der Rechtsschutz des Klägers, der mit den Aufnahmen beweisen konnte, dass er einen Unfall nicht mitverursacht hatte, wurde in diesem Fall höher bewertet als die Datenschutzinteressen. Der Gerichtshof machte jedoch auch klar, dass dies eine Einzelentscheidung bleibe. Nach wie vor gilt, dass diese Aufzeichnungen nach den Datenschutzgesetzen nicht zulässig sind.
Dennoch nehmen manche das Urteil als Anlass, Dashcams in ihren Fahrzeugen zu installieren. Die ‚Wa-Mediengruppe‘ berichtet über den Taxi-Unternehmer Jörg Knips aus dem sauerländischen Werdohl, der in seinen fünf Fahrzeugen zwei verschiedene Kameramodelle testet. Sie nehmen das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug in einem Winkel von 170 Grad auf und speichern es auf einer SD-Karte. Eine halbe Stunde Film kann gespeichert werden, dann werden ältere Daten mit neuen überschrieben. Knipp ist einmal auf einem erheblichen Schaden sitzen geblieben, als es bei einem Unfall Aussage gegen Aussage stand und die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte. Seine Beweislage möchte er in Zukunft mit den Kameras verbessern. prh
Foto: Gemeinfrei
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