Der App-Vermittler Taxikomm24 ermöglicht seit kurzem die digitale Akzeptanz von Taxigutscheinen (TaBeA) zu minimalen Kosten. Damit kommen die Deutsche Bahn (DB) und die bundesdeutschen Taxler ihrem Ziel, mehr oder weniger alle Taxen in das TaBeA-System zu integrieren, wieder einen wichtigen Schritt näher.
Beim Rollout des Bahntaxi-Projekts „TaBeA“ vor gut einem Jahr war die Vermittlung der Fahraufträge für die Deutsche Bahn (DB) lediglich über die Systeme der großen Zentralen möglich. Inzwischen ist die Akzeptanz der digitalen Taxigutscheine (TaBeA) aber auch offen für unabhängige Nutzer alternativer Vermittlungssysteme.
Besonders attraktiv gerade für kleinere Unternehmen mit nur wenigen Fahrzeugen ist dabei der Anbieter Taxikomm24, ein Produkt der ExRam Innovations GmbH aus Eschweiler. Deren Systemlösung vermittelt die Anrufe und Aufträge der Taxiunternehmen vollautomatisch per Telefon oder App. So ersetzt Taxikomm24 eine besetzte Zentrale und spart Kosten ein. Unterschiedliche Nutzertarife gewährleisten, dass es für jede Unternehmensgröße und Art eine preislich passende Lösung gibt. Die ersten Taxikomm24-Kunden haben ihr System bereits kostenlos TaBeA-fit machen lassen und verarbeiten schon erfolgreich Taxigutscheine.
Das TaBeA-System der DB funktioniert für den Anwender denkbar einfach. Berechtigte DB-Fahrgäste erhalten vom Schaffner im Zug oder am Servicepoint im Bahnhof einen Voucher mit einem aufgedruckten QR-Code. Wird dieser nun von einem registrierten Nutzer mit einer dafür freigegebenen APP eingescannt, erscheint der Fahrauftrag der DB mit Start und Zielort und dem über den Rahmenvertrag von DB und BVTM vereinbarten Fahrpreis. Liegt das Fahrtziel innerhalb des Pflichtfahrgebietes der ausführenden Taxe, wird stattdessen zu Fahrtende der Taxameter-Fahrpreis über die APP abgefragt.
Zu Fahrtende am Zielbahnhof schließt der Taxler den Auftrag ab und dieser wird im System geprüft. Wurden alle vorgegebenen Parameter vollständig erfüllt, wird der Auftrag automatisch zur Zahlung an Taxi Deutschland weitergeleitet, wo wiederum die Fahrt an das Unternehmen ausglichen wird. Gab es Unstimmigkeiten, beispielsweise, weil die Fahrt schon vor dem Zielbahnhof beendet wurde, wird der Auftrag in das Nachprüfungsportal der Partnerzentrale eingestellt, welcher der registrierte Nutzer zugeordnet ist. Diese prüft und korrigiert den Auftrag nötigenfalls, bevor sie die Zahlung freigibt. Um die Aufträge auch diesbezüglich systemunabhängig weiterbearbeiten zu können, konnte Taxikomm24 einen ihrer Kunden gewinnen, der als Abrechnungspartner ins TaBeA-System integriert ist.
Geschäftsführer Guido Kuth stellt dazu fest: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und können unseren Kunden schon seit einiger Zeit die TaBeA Integration anbieten. Bei Entwicklungen nehmen wir gerne unsere Kunden direkt mit ins Boot und bitten um Feedback. Durch dieses können wir nun einen intuitiven und schnellen Arbeitsablauf bereitstellen.“
Wichtig war dem Unternehmen aus Eschweiler auch, dass die Branche möglichst nicht noch vor weitere finanzielle Herausforderungen gestellt wird. Daher gibt es auch keine systeminterne Gebühr oder ähnliches für die Integration ins laufende System. „Wir sind Teamplayer, so sehen wir uns hier einfach in der Verantwortung die geforderten, dem Taxiunternehmer vordiktierten Umsetzungen kostenlos zu programmieren und in unser System zu integrieren. Von unserer Seite her gibt es somit für den Kunden keine zusätzlichen Kosten.
Die TaBeA-Auftragsabwicklung wird von Taxi Deutschland als Systempartner der DB für das gesamte Taxigewerbe abschlagsfrei angeboten. Allerdings empfiehlt der BVTM als Rahmenvertragspartner der DB den Abrechnungspartnern zumindest für externe Nutzer mit Registrierung eine Aufwandspauschale von maximal fünf Prozent. Auch wer TaBeA-Fahrten ganz ohne Registrierung durchführt, kann die Fahrten derzeit über seine zugeordneten Bundeslandpartner abrechnen, muss hier aber mit Gebühren von zehn Prozent, mindestens jedoch 15 Euro pro Auftrag rechnen.
Taxikomm24 bietet hier alternativ auch jedem, der bisher kein Taxikomm24-Nutzer ist, die Möglichkeit der Nutzung seiner APP zu sehr geringen Kosten an, egal ob Einzelkämpfer oder Mehrwagenunternehmer. Geschäftsführer Kuth weiter. „Wir leisten aktuell meistens zunächst Aufklärungsarbeit, aber wir kommen gerne ins Gespräch, dafür stehen wir telefonisch zur Verfügung.“ rw
Hinweis der Redaktion: Weitere Meldungen zur Banhtaxi-Abrechnung TaBeA finden Sie unter diesem Link.
Beitragsfoto: Remmer Witte