Mit einem Offenen Brief wenden sich die Macher der Internetplattform „Faires-taxi.de“ an Verkehrsminister Scheuer und die bayerische und Münchner Politik. Man fordert darin diverse Maßnahmen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen Taxis und Mietwagen.
Wenige Tage nach einem Schreiben von Münchner Taxifahrern haben sich nun auch Taxiunternehmer schriftlich an die Politik gewandt. Alexandra Eismann und Andreas Kock betreiben ihre Konzessionen in der bayerischen Landeshauptstadt und beklagen sich über eine verringerte Auslastung, die mittlerweile nur noch bei 39 Prozent liege. Dies könne durch die Fiskalaufzeichnungen nachgewiesen werden. Dies sei die Folge einer kontinuierlichen Verdrängung des Taxigewerbes, die seit 2015 im Stadtgebiet München und dem Flughafen Franz-Josef Strauß durch App-Vermittler und deren Mietwagenpartnern stattfinde.
„Insbesondere der App-Vermittler Uber, dessen System identisch wie eine Taxizentrale arbeitet, tritt derart aggressiv auf dem Markt in München und im Großraum München auf, dass wir unsere Existenz als Taxiunternehmer als ernsthaft gefährdet erachten“ schreiben die Initiatoren der Homepage www.faires-taxi.de“.
Weiter heißt es: „Genau wie eine Taxifunkzentrale bietet Uber denjenigen Fahrgästen, die spontan und sofort eine Beförderung wollen, seine Vermittlungsdienste an. Damit der Vermittler Uber und die ihm angeschlossenen Mietwagenunternehmer ein ausreichendes Angebot sicherstellen können, ist hierfür erforderlich, dass sich die „Uber“-Fahrzeuge überall im nachgefragten Stadtgebiet (Flughafen, Innenstadt etc) unerlaubt bereithalten und systematisch gegen die Rückkehrverpflichtung des § 49 Abs. 4 PBefG verstoßen, also der Vorschrift, welche genau das verhindern will. Eben dieses ungesetzliche Verhalten beobachten wir aber seit Jahren und sind es leid, dass die zuständigen Behörden nichts dagegen unternehmen.“
Die beiden Unternehmer seien es überdrüssig, „das Postulat von einer Marktöffnung für digitale Start Ups zu hören, die nichts weiter vorhaben, als in einen lukrativen Markt einzudringen, ohne tatsächlich eine einzige innovative Idee geliefert zu haben.“ Neu am System von Uber und Co sei lediglich ein impertinent freches Auftreten gegenüber Behörden, Gerichten und Ministerien.
Das Argument von der angeblichen unökologischen Rückkehrverpflichtung bezeichnen die Verfasser als scheinheilig. Durch die illegale Bereithaltung und umherkreisende Mietwägen im Stadtgebiet werde der Verkehr mehr belastet und die öffentlichen Parkplätze durch deren Fahrzeuge unberechtigt belegt. „Zum einen bringen die „neuen“ Vermittler ständig neue Fahrzeuge auf den Markt, die die Stadt verstopfen, was das Gegenteil von ökologisch ist; zum anderen soll der klassische Mietwagenunternehmer eben seine Fahrten Tage- und Stunden im Voraus planen und keinen taxengleichen Spontanverkehr anbieten. […] Wenn die erforderliche Unterscheidung zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr weiter aufgeweicht wird, wird für Taxiunternehmer kein Platz mehr sein, denn wir können anhand unserer Pflichten (Tarif-, Beförderungs- und Betriebspflicht) nicht in den Wettbewerb zum Mietwagenverkehr treten. Das würde aber bedeuten, dass man einen gut funktionierenden und wesentlichen Part des öffentlichen Personennahverkehrs privatisiert. Wir fragen uns: warum eigentlich?“
Eismann und Kock rechnen vor, dass die Anzahl der zugelassen Mietwagen in der Stadt und vor allen Dingen in den Umlandlandkreisen rund um den Flughafen drastisch zugenommen habe, stellenweise um mehr als 40 Prozent. Eine Abfrage bei den zuständigen Genehmigungsbehörden hätte ergeben, dass bereist 2.000 Mietwagen im Münchner Umland unterwegs seien. „Die meisten Mietwagenunternehmen haben ihren Betriebssitz damit dort, wo überhaupt keine Vermittlung durch Uber stattfindet“, stellen die Verfasser fest. „Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Mietwagen – jeweils ohne einen Beförderungsauftrag zu haben – nach München fahren, um hier Aufträge zu ergattern. Selbstverständlich besteht für diese Wagen überhaupt kein Anreiz, nach Ausführung einer Fahrt überhaupt jemals zurück zum Betriebssitz zurück zu fahren. Die Ordnung innerhalb des gewerblichen öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße in München wird so empfindlich gestört.“
Eismann und Kock weisen Herrn Scheuer explizit darauf hin, dass „der angebliche Vermittler Uber, Mietwagenunternehmen regelmäßig bei der Fahrzeugfinanzierung unter die Arme greift und letztendlich nicht der Vermittler, sondern der Veranstalter des Mietwagenverkehrs ist.“
Zum Abschluss des Offenen Briefes stellen die Verfasser eine Reihe von Forderungen an die Politik, unter anderem den Einbau eines Wegstreckenzählers in jeden Mietwagen sowie eine digitale Aufzeichnungspflicht. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen den § 49 PBefG (z.B. Rückkehrpflicht) solle darüber hinaus mit einem sofortigen Konzessionsentzug bestraft werden.
Die Rückkehrpflicht solle auf gar keinen Fall abgeschafft werden, dagegen solle die Ortskundeprüfung für Mietwagen wieder eingeführt werden. „Wir fordern Sie auf, das PBefG nicht zu Gunsten von Uber, Investoren und Großunternehmen zu verändern“ appellieren Eismann und Kock. „Nachdem das Taxigewerbe als ein fester Bestandteil des ÖPNV zu sehen ist und wir einen flächendeckenden Versorgungsautrag haben, der gesetzlich geregelt ist (§ 8 Abs. 2 PBefG) und hohe technische Standards erfordert, appelliert unsere Branche an Sie, uns weiterhin als schutzwürdiges Gemeinschaftsgut im Sinne des Grundgesetzes ( BVerfGE 11, 168 [186f.] ) zu unterstützen.
Der Brief wurde unter anderem per Einschreiben an den Bundesverkehrsminister Scheuer, an die Bayerische Ministerin für Verkehr, Frau Ilse Aigner und den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter verschickt. jh
Symbolfoto: pixabay
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