Eine kürzlich veröffentlichte Meldung von Taxi Times zum Thema Leerfahrt und Anspruch auf Anfahrtskosten hat eine Diskussion ausgelöst, wie Taxizentralen gegenüber ihren Teilnehmern mit diesem täglichen Problem umgehen sollen. Eine positive Lösung beschreibt die Münchner Taxizentrale IsarFunk.
Nichts ist für den Taxifahrer ärgerlicher als bei bestellten Fahrten an der Abholadresse keinen Fahrgast mehr vorzufinden. Im Einzelfall mag das nicht ins Gewicht fallen, passiert dies allerdings regelmäßig, summieren sich die Kosten beträchtlich. Das hatte kürzlich ein Taxibetrieb aus dem Norden Deutschlands vorgerechnet (Taxi Times berichtete).
Das Unternehmen hatte um Verständnis geworben, dass man für (vorbestellte) Leerfahrten seinen Kunden künftig die Anfahrt berechnet, basierend auf einem Rechtsanspruch, den im Jahr 2001 das Amtsgericht Siegen bestätigt hatte.
Wie gehen nun aber Taxizentralen mit diesem Problem um? Ein Taxi-Times-Leser fühlt sich hier im Stich gelassen: „Die Funkzentralen schützen ihre Kunden, indem sie uns verbieten, den Kunden in Regress zu nehmen. […] Der Datenschutz wird dann noch zum Schutz vor Forderungen seitens des Unternehmens verwendet und dem Geschädigten untersagt, sich direkt an den Besteller zu wenden, obwohl sie doch nur Vermittler sind und der Vertrag zwischen Taxiunternehmer und Besteller zustande kommt.“ Free Now, schreibt der Kommentar weiter, gehe dabei noch einen Schritt weiter, in dem in deren Bestell-App der Fahrgast die Möglichkeit habe, jederzeit die Bestellung wieder stornieren zu können.
Jürgen Dinter, Kundenbetreuer bei der Münchner Taxizentrale „IsarFunk“, widerspricht diesem Pauschalvorwurf: „Nicht jede Taxizentrale lässt den Taxifahrer mit seinen Schadensersatzforderungen alleine.“ Seine Zentrale mache jene Kunden, bei denen es immer wieder mal zu Leerfahrten kommt, auf die Rechte der Fahrer aufmerksam. So rate man beispielsweise den Hotels, bei der Taxibestellung auf drei Dinge zu achten:
- Wenn absehbar ist, dass der Hotelgast nicht mehr da ist: Sofort die Bestellung stornieren. Manchmal erspart man dadurch einem Fahrer noch die Anfahrt.
- Nicht leichthin zum Fahrer sagen „Der Gast wird wohl gleich kommen“, wenn man es nicht 100%ig sicher weiß.
- Falls doch durch eine geplatzte Bestellung Kosten entstanden sind: Den Fahrer bezahlen und die Kundenbetreuung der Zentrale verständigen.
IsarFunk würde dann in einem solchen Fall beim jeweiligen Hotel den Betrag vor Ort ausgleichen, verweist Dinter auf die Vorgehensweise seiner Zentrale und nennt die Vorteile, die daraus entstehen: „Der Fahrer hat sein Geld und die Kasse am Empfang ist ausgeglichen. Streitereien konnten vermieden werden. Die Zentrale hatte eine Gelegenheit, sich mit dem Kunden auszutauschen und die Kundenbindung durch eine unbürokratische Maßnahme zu festigen. Die Kosten fallen dadurch nicht ins Gewicht.“ jh
Ich verstehe nicht wieso man im Jahre 2020 wo fast alles digital läuft keine Stornogebühr die überall sonst die Regel ist einführt. Sogar die Mietwagen Apps erheben Stornogebühren für diese sogenannten leerfahrten. Ich denke alle Taxifahrer wären glücklich wenn sie bis zu 5 eur an stornogebühren bekommen würden. Es wird Zeit
Eddy: Mach doch bitte auch gleich den Vorschlag, wie man bei einem von der Zentrale vermittelten privaten Fahrgast an eine Entschädigung ran kommt. Theoretisch ist alles möglich, praktisch leider nicht.
Storno und Fehlfahrt sich zwei Paar Schuhe. Bei meiner Zentrale bekommt man bei Kundenstorno die Position im Ausgangssektor zurück (fms-Funk). Erklärt der Kunde erst beim Eintreffen des Taxis am Bestellort, dass er das Taxi nicht mehr benötigt oder ist nicht mehr da handelt es sich um eine Fehlfahrt, die nach unserer Taxenordnung kostenpflichtig ist, d.h. man berechnet ihm die Grundgebühr (wenn er vor Ort angetroffen wird) oder schickt ihm eine Rechnung, was natürlich sowieso nie gemacht wird, da die Gründe dafür mannigfaltig sind und idR Tourenklau durch Kollegen vorliegt (FG: Sind Sie für Müller bestellt? Fahrer: Ja, Klar! anstatt FG: für wen sind Sie bestellt? Fahrer: äh…), vor allem in Städten mit mehreren Funkzentalen.
Ist es nicht völlig irrational das unser Gesetzgeber eine Schwarzfahrt beim ÖPNV zur Straftat erklärt und die dafür anfallenden Gebühren.
Wenn aber ein Fahrgast im Taxi kein Geld hat, dieses mit fadenscheinigen Begründungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, obwohl die Polizei die Daten des Betroffenen feststellen konnte. Toller Rechtsstaat.
Wer in Bus oder Bahn OHNE Fahrschein angetroffen wird, ist des „Schwarzfahrens“ überführt, weil laut den Befördrungsbestimmungen VOR Fahrtantritt ein Fahrschein gelöst werden muss.
Im Taxi gibt es ein paar Gründe, warum das Verfahren seitens Staatsanwaltschaft eingestellt wird, weil dem Fahrgast ein Verstoß gegen §265a StGB (Erschleichen von Leistungen) nicht nachgewiesen werden kann. Das ist jedoch nur die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich ist der Fahrgast immer noch verpflichtet, die in Anspruch genommene Dienstleistung zu bezahlen. Hierzu ihm eine Rechnung schreiben, zahlt er nicht, folgt die Mahnung MIT Zahlungszielsetzung. Zahlt er auch jetzt nicht, ist er in Verzug, somit also ans zuständige Mahngericht und dort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und zustellen lassen. Dem folgt dann bei weiterem Zahlungsausfall die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher, ebenfalls beim Mahngericht zu beantragen. Jedoch VORSICHT!!! Wenn man Pech hat, hat der Fahrgast bereits einen Offenbahrungseid geleistet, sprich er hat nichts und man kann ihm nichts nehmen. In diesem Fall wirft man dem schlechten Geld gutes Geld hinterher, da die Gerichtskosten in Sachen Mahnbescheid und Vollstreckung vorab zu bezahlen sind.
In Nürnberg haben wir schon seit je her, auch schon zu Zeiten des Sprachfunks, die Regelung, dass bei vermittelter Fehlfahrt (aus welchen Gründen auch immer) der Wagen an die erste Stelle des jeweiligen Warteplatzes zurückkehrt. Es gibt sogar die Wahlmöglichkeit nächster WP oder Abfahrts-WP.
In ländlichen Gebieten stellt sich die Sache natürlich ganz anders dar, weil hier oft viel längere Anfahrtswege und -zeiten erforderlich sind, so wie es ja in dem ursprünglichen Artikel beschrieben ist. Hier finde ich eine Regressforderung nachvollziehbar und berechtigt.
Wer mehr als dreimal bewusst in‘s falsche Taxi einsteigt, nur um ein paar Sekunden zu sparen, obwohl im die Autonummer des bestellten Taxis bekannt ist,sollte für drei Monate gesperrt werden.
Trotz der schlechten Auftragslage sollten wir auf solche Kunden verzichten, weil sie nur Ärger machen und im Grunde nichts Anderes als Betrug begehen !
Es ist ein Unding, wenn z.B. FreeNow die Adresse eines faulen Kunden nicht rausgibt, obwohl dort jeder Kunde registriert ist.
Wenn umgekehrt irgendwas ist, bekommt der Kunde die Adresse des Unternehmers problemlos.
Wir Taxler zahlen für FreeNow, der Kunde nicht, aus dem Grund möchte ich auch die Adresse eines Fahrgastes der einfach nicht am Abholort erscheint. Ob und wie ich dann an mein Geld komme ist eine andere Sache, aber ich denke ich habe ein Recht darauf solche Kunden in Regress zu nehmen.
Nachden über die Vermittlung trotzdem der Vertrag zwischen Unternehmer und Fahrgast zustande kommt wäre das eigentlich selbstverständlich, ansonsten wäre FreeNow, (oder eben andere Zentralen) für den Schadenersatz zuständig.