Bei einem Treffen der Mittelstandsallianz sprach Floris Cooijmans mit Staatssekretär Stefan Schnorr über digitale Lösungen, unter anderem zur Zukunft des Taxameters und zur künftigen Fachkunde.
Bundesverband diskutiert Hürden für digitale Lösungen mit dem BMDV – unter dieser Überschrift hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) über einen inhaltlichen Austausch zwischen seinem neuen Referenten für politische Beziehungen und Regulierung und dem beamteten Staatssekretär für Digitalisierung im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) informiert.
Die beiden trafen letzte Woche anlässlich eines sogenannten Roundtables der Mittelstandsallianz zusammen und nutzten die Gelegenheit, um über digitale Lösungen im Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes zu sprechen. Neben den drei parlamentarischen Staatssekretären (Oliver Luksic, Michael Theurer und Daniela Kluckert) hat das BMDV auch drei beamtete Staatssekretäre. Stefan Schnorr ist für Digitalisierungs-Themen zuständig. Die anderen beiden sind Hartmut Höppner und Susanne Henckel (als Nachfolgerin von Michael Güntner).
Ein Thema des Gesprächs zwischen Cooijmans und Schnorr war die praktische Anwendbarkeit des Paragraphen 28 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Dort heißt es seit der Novelle 2021: „Taxen müssen mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger ausgerüstet sein. Abweichend von Satz 1 ist statt der Ausrüstung mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger auch die Ausrüstung mit einem konformitätsbewerteten softwarebasierten System möglich. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung.“
Softwarebasierte Systeme wären durchaus interessant für das Gewerbe, doch das Eichrecht macht es derzeit nahezu unmöglich, solche einzuführen, da es kein geeichtes Kartenmaterial gibt. „Man kann auf eine digitale Echtzeit-Anwendung eben ganz schlecht ein Siegel des Eichamts drücken“, bringt Cooijmans das Problem auf den Punkt. Auch bei der Einführung von Festpreisen ist das Eichrecht oft eine nicht gerade kleine Hürde. Dieses Argument war auch 2021 in Berlin als einer der Gründe für das Scheitern der vom Gewerbe vorgeschlagenen Festpreiszonen für den Taxitarif angeführt worden.
Neben dem Eichrecht wurden weitere Themen diskutiert, wie etwa die Fachkundeprüfung und wie wichtig diese für das Taxigewerbe und den Schutz der Fahrgäste ist. Zu dieser Thematik steht der Bundesverband unverändert im Austausch mit der Abteilung Straßenverkehr des BMDV. Die Prüfung soll künftig digital abgenommen werden, doch so weit sind Bund und Länder noch nicht. „Bund und Länder treten weiter auf der Stelle. Wir haben unser Angebot erneuert: Wir unterstützen gerne mit Know-how und Zuarbeit, um die kleine Fachkunde endlich mit Leben zu füllen“, so Cooijmans.
Stefan Schnorr stammt aus Nordrhein-Westfalen und studierte in Trier und Koblenz Rechtswissenschaften. Er arbeitete unter anderem als Verwaltungsrichter, Pressestellenleiter des rheinland-pfälzischen Justizministeriums und als Dienststellenleiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin, bevor er verschiedene leitende Tätigkeiten im Bundeswirtschaftsministerium ausübte. Ende 2021 wurde er zum Staatssekretär unter Bundesverkehrsminister Volker Wissing ernannt. ar
Beitragsbild: Stefan Schnorr und Floris Cooijmans; Foto: BVTM