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Start Kontrollen

Der Zoll kommt, Uber-Partner geht

von Nicola Urban
20. Oktober 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
8
Symbolbild, Geschäftsmann auf der Flucht, pixabay
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Großrazzia ohne Erfolg: Ein Fahrdienstanbieter hat sich offenbar klammheimlich aus Krefeld verabschiedet – bevor Zoll und Staatsanwaltschaft zuschlagen konnten.

Wie die Rheinische Post berichtet, standen kürzlich an mehreren Orten in Krefeld dutzende Zollmitarbeiter zu einer anberaumten Großkontrolle vor verschiedenen Gewerbeimmobilien. Doch diese waren alle verwaist.  „Wir haben hier entgegen unseren Erwartungen niemanden angetroffen und standen vor leeren Geschäftsräumen“, wird ein Zollbeamter zitiert. Diesem Risiko sei man bei anlasslosen Kontrollen immer ausgesetzt, aber in diesem Krefelder Fall gingen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voraus und die Beamten wollten bei der Razzia lediglich abschließende Beweise sichern.

„Im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krefeld hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld umfangreiche Maßnahmen gegen ein Fahrdienstunternehmen in Krefeld durchgeführt. Ziel war die Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Krefeld wollte damit konsequent die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und anderen wirtschaftskriminellen Delikten fortführen“, erklärt die Staatsanwaltschaft Krefeld in dem Zeitungsartikel. Laut diesem soll sich der Uber-Partner in eine andere Kommune abgesetzt haben, was letztlich wiederum auch seine Lizenz in der Stadt Krefeld infrage stellen würde.

Der Redakteur der Rheinischen Post fragte sogar bei Uber zu dem Krefelder Geschehen nach. Zu diesem äußerte sich das Unternehmen nicht, betonte aber in einer schriftlichen Stellungnahme durch Uber Deutschland, dass man selbstverständlich gesetzliche Regeln beachte: „Für Uber hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität. Dazu zählt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben durch die Taxi- und Mietwagenpartner, wozu sie auch vertraglich verpflichtet sind. Sofern sich unsere Partner nicht an die Regeln halten und wir davon Kenntnis erlangen, ziehen wir entsprechende Konsequenzen, bis hin zur dauerhaften Sperrung auf unserer Plattform.“

Nichtsdestotrotz stehen das Unternehmen und seine „Partner“ immer wieder im Fokus der Ermittlungsbehörden (oder es werden Konzessionsanträge bereits im Vorfeld als nicht funktionsfähig versagt). Ob und wie es in dem konkreten Fall nun weiter gehe, ob die Staatsanwaltschaft und der Zoll weitere Durchsuchungen an anderen Stellen veranlassen werden und ob dem Unternehmer nun kurzfristig ein Lizenzentzug für das Gebiet Krefeld drohe, ist derzeit noch nicht bekannt. nu

Beitragsfoto: Symbolbild, Geschäftsmann auf der Flucht, pixabay

Tags: FahrdienstanbieterGroßrazziaKrefeldRazziaUberZoll
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 8

  1. J. Chronor says:
    2 Monaten her

    Ist sehr freundlich vom Zoll, daß nach 13 Jahren UberBolt&Co wieder mal eine erfolglose Aktion durchgeführt wurde.

    Wie lang noch will sich unsere auf Demokratie mit Recht, Gesetz und Sozialer Marktwirtschaft aufgebaute Gesellschaft diesen völlig schmerzbefreiten Profitgeiern ausliefern?

    Wie deren Machenschaften funktionieren, ist so offensichtlich wie es gleichzeitig von einer großen Mehrheit offenbar immer noch nicht verstanden wird. Stattdessen immer noch Duckmäuserei vor den global handelnden Finanzinteressen.

    Antworten
  2. Sonja Von Rein says:
    2 Monaten her

    „Zu diesem äußerte sich das Unternehmen nicht, betonte aber in einer schriftlichen Stellungnahme durch Uber Deutschland, dass man selbstverständlich gesetzliche Regeln beachte: „Für Uber hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität“ 😄😂🤣 -ohne Worte-

    Antworten
  3. Chris Teuber says:
    2 Monaten her

    „„Für Uber hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität. Dazu zählt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben durch die Taxi- und Mietwagenpartner, wozu sie auch vertraglich verpflichtet sind. Sofern sich unsere Partner nicht an die Regeln halten und wir davon Kenntnis erlangen, ziehen wir entsprechende Konsequenzen, bis hin zur dauerhaften Sperrung auf unserer Plattform.“
    Na, tolle „Strafe“. Neuer Name, neue Anmeldegemeinde und weiter geht’s!

    Das sagen die dabei IMMER und glauben, damit fein raus zu sein. Irgendwie, wie Verkäufer von Schusswaffen, oder weniger drastisch, von sensorisch-elektronischen Warnern von Geschwindigkeitsmessgeräten. Der Einsatz ist grundlegend in Deutschland verboten, aber kaufen darf man diese Geräte. Vermutlich verbunden mit: „Für uns hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität. Dazu zählt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Was der Endbenutzer damit tut, darauf haben wir kaum einen Einfluss …“
    Vielleicht muss man es so betrachten.

    Antworten
    • Mustafa Rabah says:
      1 Monat her

      Das Gericht in Köln sagt:

      Uber hält sich nicht an diese Mietwagenregeln.

      Weil über die App die Fahrer:
      • direkt neue Fahrten bekommen (nicht „am Betriebssitz“),
      • häufig nicht zum Betriebssitz zurückkehren,
      • und Uber nach außen so wirkt, als sei es selbst der Anbieter der Fahrt (nicht das Mietwagenunternehmen).

      Damit verstößt das System gegen das PBefG – und ist wettbewerbswidrig, weil Uber so einen unfairen Vorteil gegenüber Taxis hat.

      Antworten
  4. Peter Becker says:
    1 Monat her

    Wo kein Kläger da kein Richter

    Antworten
  5. Ünal Dere says:
    1 Monat her

    Ich verstehe nicht, warum kein einziger Taxiunternehmer gegen Uber vor Gericht zieht oder Sammelklage

    Antworten
    • A.Miller says:
      1 Monat her

      Hoher Streitwert bei UWG-Klagen
      • Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen internationale Konzerne werden von Gerichten oft mit extrem hohem Streitwert (z. B. 1 Mio. € oder mehr) bewertet.
      • Das heißt nicht, dass man das Geld sofort zahlen muss – aber die Gerichtskosten und Anwaltsvorschüsse berechnen sich prozentual nach diesem Wert. So kann es sein, dass allein der Gerichtskostenvorschuss im fünfstelligen Bereich liegt.

      👉 Kurz gesagt:
      Man muss nicht „1 Million € hinterlegen, um klagen zu dürfen“. Aber wenn der Streitwert auf 1 Mio. € festgesetzt ist und man keinen deutschen Sitz hat, kann das Gericht eine Sicherheitsleistung in ähnlicher Höhe anordnen. Außerdem steigen die Vorschüsse für Gericht und Anwälte massiv mit dem Streitwert.

      Antworten
  6. Hans Hohl says:
    1 Monat her

    Die Krefelder fahrend fröhlich und winkend an unseren Taxiständen in Düsseldorf vorbei. Alles gut, alles läuft, wie geplant …

    Antworten

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