Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt ihre Klage gegen die Landeshauptstadt Mainz wieder auf, um wirksame Maßnahmen gegen die anhaltend hohe Luftbelastung in Mainz gerichtlich zu erwirken und insbesondere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Mainz durchzusetzen.
Der seit 2010 verbindlich geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg NO2/m3 im Jahresdurchschnitt wird an mehreren Messstellen fortdauernd erheblich überschritten. Die Herkunft dieses gefährlichen Atemgiftes ist zu 87 Prozent dem Straßenverkehr und insbesondere den dieselbetriebenen Fahrzeugen zuzuschreiben.
Die DUH hatte bereits im November 2011 Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen Überschreitung der Grenzwerte für NO2 in Mainz eingereicht. Zwei Jahre später hat sich die DUH bereit erklärt, mit der Stadt außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen. Sie beantragte damals, das Verwaltungsgerichtsverfahren vorerst ruhen zu lassen. Die Stadt Mainz sollte unter anderem Messungen in Auftrag geben, die die verkehrsbezogenen Hauptemittenten identifizieren und geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte ergreifen. Knapp drei Jahre später werden die NO2-Grenzwerte in Mainz weiterhin überschritten. Auch hat die Stadt keine Maßnahmen ergriffen, welche die Schadstoffbelastung kurzfristig senken werden. Aus diesem Grund hat sich die DUH entschlossen, das Verfahren wieder aufzunehmen und eine möglichst rasche gerichtliche Entscheidung zu erreichen.
Erst im Juni 2016 wurden die ursprünglich bereits für 2014 vereinbarten abschließenden Stickstoffdioxid-Messungen durch die Universität Heidelberg von der Stadt vorgelegt. Diese Messungen zeigen, dass alleine die Diesel-Pkw für mehr als 60 Prozent an der von Fahrzeugen verursachten Konzentration verantwortlich sind. Rund ein Viertel der NO2-Belastung wird allein von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs verursacht, 15 Prozent durch Transporter und Lkw.
„Die Mainzer Stadtregierung verweigert nun seit sechs Jahren ihren Bürgern das Recht auf ‘Saubere Luft‘ und verstößt damit gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Unseren Versuch, außergerichtlich zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, müssen wir nach knapp drei Jahren als endgültig gescheitert erklären. Wir akzeptieren nicht länger, dass Mainz auf Zeit spielt und die freie Fahrt für Dieselstinker höher bewertet als die Gesundheit seiner Bürger. Wir hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und gehen spätestens ab 2018 von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aus“, erklärt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.
aus der Presseerklärung der DUH
Die Stadt Düsseldorf ist bereits verurteilt worden, den für die Stadt geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes im gesamten Stadtgebiet enthält. In diesem Urteil ist unter anderem von einer schadstoffarmen Taxiflotte und von zeitlich und sachlich beschränkten Fahrverboten die Rede. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. wh