Erstmals hat ein Gericht in Deutschland einem Uber-Pop-Fahrer per einstweiliger Verfügung untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uber-Pop anzunehmen. Auch der Antrag von Uber, die Zwangsvollstreckung des Uber-Verbots von Ende August aufzuheben, wurde abgelehnt. Stattdessen nannte das Gericht einen Termin für eine mündliche Verhandlung über den Widerspruch von Uber gegen die einstweilige Verfügung.
Diese findet am 16.9. um 9.30 Uhr im größten Saal des Landgerichts Frankfurt statt. Das Landgericht rechnet mit hohem Medieninteresse. Bis dahin gilt weiterhin das Vermittlungsverbot für Uber Pop. Gestern hatte das Landgericht Frankfurt den Antrag von Uber auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung abgelehnt. Uber hatte mehrfach angekündigt, seine Dienste trotzdem weiterhin anzubieten. Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland, die auch die App Taxi Deutschland betreibt, hat für dieses Geschäftsgebaren eine Erklärung: „Wegen der hohen Bevölkerungsdichte ist Deutschland für dieses milliardenschwere Unternehmen besonders interessant. Wenn Uber es in Deutschland nicht schafft, droht ein Investoren-Problem. Das erklärt die Verbissenheit Ubers, deutsche Gesetze offen zu ignorieren.“
Parallel und unabhängig von dem Verfahren gegen das Unternehmen „Uber“ hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt nun erstmals eine einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Pop-Fahrer erlassen. Damit wird dem Fahrer untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uber-Pop sowie einen Fahrpreis für die Beförderung anzunehmen, wenn er keine Genehmigung nach dem PBefG hat. Andernfalls drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Der Vorwurf der Wettbewerbskammer lautet unlauterer Wettbewerb. Klage eingereicht hatte ein Frankfurter Taxiunternehmer, der Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist und mit der Genossenschaft Taxi Deutschland eG in dieser Frage zusammengearbeitet hat. Neben dem Ordnungsgeld droht dem Fahrer auch ein Bußgeld, das bis zu 20.000 Euro betragen kann. „An den hohen Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema außerordentlich ernst nimmt“, zeigt sich Dieter Schlenker erleichtert.
um uber zu stoppen soll man richtigerweise an das schwächste glied – den fahrer – gehen.
zum beispiel fahren ohne führerschein, fahren ohne versicherungsschutz, fahren ohne TüV, gefährlichen eingriff in den straßenverkehr, steuerhinterziehung, sozialversicherungsbetrug und was da alles möglich ist, sollte man auf den fahrer loslassen.
sobald diese maßnahmen public werden, hat uber keine fahrer mehr und somit können keine aufträge vermittelt werden.
Sehr geehrter Herr Rüdiger,
dass klingt sehr plausibel.
Redaktion