Bei umfassenden Kontrollen von Taxis an Bahnhöfen oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Betrieb stehen als Durchführende meist Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll im Brennpunkt. Christian Lünemann stellte seine Behörde und ihre Aufgaben auf der GVN-Jahreshauptversammlung in Papenburg vor.
Gerade mobile Branchen wie das Transportgewerbe oder die gewerbliche Fahrgastbeförderung mit Taxi oder Mietwagen gelten als besonders anfällig für Gesetzesverstöße, die sich im weiteren Sinn unter dem Thema der Schwarzarbeit zusammenfassen lassen. Als kontrollierende Institution ist dafür die Bundeszollverwaltung zuständig, und innerhalb dieser Behörde ist es wiederum die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, abgekürzt FKS, die über das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) beauftragt und befugt ist, diesbezüglich für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen.
Christian Lünemann ist seit 16 Jahren beim Hauptzollamt Oldenburg für die FKS tätig, mittlerweile in leitender Funktion, und stellte seine Behörde in einem der Workshops am Unternehmertag auf der Jahreshauptversammlung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Papenburg vor. In einer Einführung zu dem Vortrag beschrieb Harald Gast vom Gastgeber GVN zunächst die fernsehtaugliche, aber doch laienhafte Vorstellung eines schusswaffenstarrenden Alltags bei der FKS, die Lünemann dann jedoch schnell geraderückte.
Die FKS hat einerseits einen Prüf- und Ermittlungsauftrag des Staates, in dessen Rahmen stichprobenartig geprüft wird, ob die gesetzlichen Regelungen zum Sozialversicherungsrecht, zum Sozialleistungsrecht, zum Ausländerrecht, zur Arbeitnehmerüberlassung und zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dabei wird auch die Einhaltung der Sofortmeldepflicht geprüft, die besonders in Branchen mit einer für diesbezügliche Gesetzesverstöße prädestinierten Anfälligkeit gilt. Die Pflicht zur Sofortmeldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung gilt für das Personenbeförderungsgewerbe und unter anderem auch für das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Daraus ergibt sich auch ein besonderer Fokus der FKS auf eben diese Branchen.
Andererseits ist die FKS zuständig, wenn konkret verdachtsbezogene Ordnungswidrigkeiten geahndet werden sollen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchzuführen sind. Gerade bei letzteren ist es manchmal hilfreich, wenn die sichtbare Schusswaffe im Holster den Beamten den nötigen Respekt verschafft. Federführend in der gewerblichen Fahrgastbeförderung sind bei solchen Ermittlungen die Finanzbehörden, die dabei eng mit der FKS kooperieren.
Aus Branchensicht, also der Perspektive der Taxi- und Mietwagenunternehmen, lohnt es sich daher mehr, sich bezüglich der FKS auf deren Kontrollaufgaben im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu fokussieren. Hier wird bei den Kontrollen beispielsweise vor dem Bahnhof darauf geachtet, wie die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Gesetzlich ist dabei immer noch nur die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeit vorgeschrieben; die genaue zeitliche Lage möglicher Pausenzeiten hat keine Relevanz. Allerdings ist auch der FKS bekannt, dass die Bereitstellungszeit am Taxistand zur Arbeitszeit zählt. Achtung: Die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung gilt ausnahmslos für alle Arbeitnehmer, also auch für die Zentrale, das Büro und die Werkstatt.
Die Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnung durch die FKS hängt direkt mit der Kontrolle möglicher Mindestlohnverstöße zusammen. Der Mindestlohn ist pro gearbeiteter Zeitstunde im Monat zu leisten und bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag des auf die Arbeitsleistung folgenden Monats zu zahlen. Eine eindeutige Arbeitszeitaufzeichnung ist dafür natürlich zwingend notwendig.
Gleichzeitig prüft die FKS, ob die kontrollierten Arbeitnehmer ordentlich zur Sozialversicherung angemeldet sind. Generell ist dafür zwar eine Anmeldung mit erster Lohnabrechnung an die Einzugsstelle ausreichend. Für schwarzarbeitsanfällige Branchen wie das Taxi- und Mietwagengewerbe gilt dagegen die Sofortmeldepflicht vor dem ersten Beschäftigungsbeginn. Fehlende, verspätete oder falsche Meldung werden von der FKS als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Gleichfalls Teil der Kontrollen vor Ort ist die Ausweiskontrolle.
Nachgehend zu diesen Kontrollen besucht die FKS bei festgestellten Unregelmäßigen den Arbeitgeber und lässt sich dort unter anderem einen Nachweis der Erfüllung der qualifizierten Hinweispflicht auf die Mitführungspflicht der Personalausweise vorlegen. Außerdem werden dort die Aufzeichnungen zur Arbeitszeit geprüft. Werden dabei Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wahrgenommen, kann die FKS auch die Gewerbeaufsicht über diese Verstöße informieren.
Eine weitere Aufgabe der FKS ist die Kontrolle der Arbeitsberechtigung bei Mitarbeitern, die über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Hier konnte Lünemann einen wahren Berg von Regelungen und Sonderfällen vortragen, die vielleicht ein Beamtenherz höher schlagen lassen, Normalsterbliche aber zwangsläufig aufgrund der Komplexität eher verschrecken müssen. Letztlich sind für Arbeitgeber nur die Minimalregelungen relevant, die bei einer Einstellung zu beachten sind.
Die diesbezügliche Regelung lautet wie folgt: Staatsangehörige aus einem EU-Mitgliedsstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz dürfen eine Erwerbstätigkeit ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis in Deutschland aufnehmen. Drittstaatsangehörige benötigen dagegen für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der dazu berechtigt. Wer also über ein solches Papier verfügt und eine deutsche Steuer-Identifikations-Nummer vorlegen kann, bei dem darf man davon ausgehen, dass er arbeitsberechtigt ist.
Ganz verdreht wird es bei den Regelungen, für welche Mitarbeiter das deutsche Mindestlohngesetz gilt, wenn sie einreisen und im Lkw durch Deutschland cruisen, um anschließend wieder auszureisen. Hier durften sich die Taxler aber glücklicherweise entspannt zurücklehnen, da diese Fragen wohl keinerlei Relevanz für das Taxi- und Mietwagengewerbe haben. rw
Das Beitragsfoto zeigt Christian Lünemann von der Zollbehörde während eines Vortrags beim Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) im November 2024. Foto: Remmer Witte
Für die saubere Arbeit im Taxigewerbe zu sorgen ist selbstverständlich. Dass das auch fürs Mietwagengewerbe zu gelten hat, natürlich auch.
Das scheint aber dem Zoll wie auch den anderen zuständigen Behörden nicht so recht zu gelingen.
Es ist leider gar nicht so einfach, in der Realität auf der Straße Mietwagen zu erkennen, besonders die illegal tätigen.
Einfacher ist es, erfolgreiche Arbeit mit der Zahl der durchgeführten Kontrollen zu dokumentieren, wenn man sich die uniformen Taxis mit ihrer Fackel auf dem Dach vorknöpft.
Erst im Zusammenspiel der zuständigen Organe unter Benutzung der verpflichtend zur Verfügung zu stellenden Daten und zu recherchierenden Daten wird sich die Situation bessern können. Die Anforderung der Vermittlungsdaten durch das Berliner LABO von Uber hat da einen deutlichen Paukenschlag gesetzt.
Solange aber dem Taxigewerbe durch illegal arbeitende Mietwagen der Umsatz gestohlen wird, kann ein absurder Effekt eintreten:
Die Kommunen müssten die Zahl der Taxikonzessionen reduzieren, weil die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Taxigewerbes als solches nicht gewährleistet ist!
Ja, „Bei umfassenden Kontrollen von Taxis an Bahnhöfen“
Und Uber? Lächerlich
„Die Pflicht zur Sofortmeldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme“
Und bei Uber? Lächerlich
Anmeldung:
Tage später oder sogar „viele Fahrer sind nicht regulär beschäftigt“.
siehe:
Das Uber-System: Mit der App in die Armut
https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-17-08-2023.html
Und der Zoll und das LABO in Berlin haben erst auf Druck der Öffentlichkeit Mietwagenfahrer kontrolliert.
Und wie „fleißig“ sind der Zoll und die Behörden in anderen Großstädten Mietwagen zu kontrollieren?
Ach,ja!
Kommen wir wieder zum Anfang.
„Bei umfassenden Kontrollen von TAXIS an Bahnhöfen“
Und so ist leider die Realität
Ja NUR Taxis