Ein neuer Luftreinhalteplan offenbart neue Maßnahmen, die in spätestens einem Jahr rund 140.000 Münchner Autos mit Dieselmotor aus der Innenstadt und dem Mittleren Ring aussperren. Betroffen sind Diesel mit Abgasnorm Euro 5 oder schlechter. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Aktualisierung am 27.10.2022: am gestrigen Mittwoch hat der Münchner Stadtrat die nachfolgend beschriebene achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen.
Meldung vom 7.10.22: Jetzt geht alles ganz schnell. Bereits ab Februar 2023 sind Fahrzeuge mit Euro-4-Dieselmotor von der Umweltzone ausgeschlossen. Was bislang für Fahrzeuge mit einer gelben Umweltplakette (Euro 3 und schlechter) galt, wird jetzt deutlich die Bewegungsfreiheit einiger Fahrzeuge einschränken, denn statt nur die Verkehrsflächen innerhalb des Mittleren Rings als Umweltzone auszuweisen, ist jetzt mit dem Mittleren Ring selbst auch die wichtigste Verkehrsader der Landeshauptstadt zum Sperrbezirk mutiert. Sollten sich die Luftwerte nicht verbessern, dann wird ab dem 1. Oktober 2023 der nächste Schritt geleistet und das Verbot auf Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet.
Wieso es jetzt so schnell gehen muss, ist in einer jahrelangen Untätigkeit zunächst des Freistaates und später der Stadt begründet. Während der Freistaat die Klagen des VCD und der DUH zunächst ignorierte und später recht elegant die Verantwortung der Stadt übertrug, zahlte letztere lieber Strafgebühren, bevor man selbst Maßnahmen ergriff. Laut der Süddeutschen Zeitung ist es letztlich zu einem Vergleich gekommen, welcher die Kläger der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclubs (VCD) zunächst nur zu verhaltenem Jubel verleiten konnte: „Wir haben erreicht, dass nun endlich Maßnahmen ergriffen werden, um die bereits seit 2010 geltenden NO₂-Grenzwerte einzuhalten“, wird Christoph von Gagern vom VCD zitiert.
Doch nicht jeder muss seinen alten Diesel gegen ein moderneres Fahrzeug austauschen. So gibt es beispielsweise für Anwohner und Handwerker mit einem Münchner Handwerkerparkausweis genau strukturierte Ausnahmen. Auch das Taxi- und Mietwagengewerbe und sonstige Fahrzeuge, die über eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgewerbe verfügen, können von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Allerdings ist die Ausnahme befristet: Spätestens ab dem 1. April 2024 sind auch bei der Personenbeförderung alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 oder schlechter nicht mehr in der Umweltzone willkommen. Vereinzelt gibt es die Möglichkeit, die Abgasreinigung betroffener Fahrzeuge entsprechend aufzurüsten. Die Stadt verweist in ihren zu dem Thema veröffentlichen FAQs auf eine entsprechende Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). sg
Kommentar der Redaktion: Langfristig gesehen wird das Dieseltaxi wohl aus dem Münchner-Straßenbild verschwinden. Das ist schon jetzt absehbar. Deshalb muss man aber nicht gleich auf die Straße gehen, denn ‚saubere‘ Taxis gibt es theoretisch genug. Die bereits seit Jahren ausgelobte E-Taxi-Förderung liefert der Stadt auch ein ‚lupenreines‘ Totschlag-Argument.
Beitragsfoto: Symbolbild: Auch ein W212-E-Klasse-Taxi wird von dem Fahrverbot betroffen sein. (pixabay)
Wird auch Zeit, dass dieses Gesetz kommt. Vielleicht kann man dadurch die Münchner Taxikollegen motivieren sich endlich vernünftige Fahrzeuge zu kaufen. Bei dem dreist hohen Münchner Tarifen wäre ich als Fahrgast auch sichtlich angefressen, wenn bei Taxibestellung plötzlich eine B Klasse, irgendein VW oder eine E Klasse aus der Steinzeit angefahren käme. Es gibt doch genug zeitgemäße Alternativen wie zum Beispiel der W213 Mopf mit Euro 6d temp. Ich wäre stark dafür das Gesetz bundesweit auszuweiten. So würden sich auch die Taxiunternehmer durchsetzen, die schon immer auf qualitativ hochwertige Fahrzeuge gesetzt haben. So könnten wir unsere hohen Taxitarife vor allem auch besser begründen.
Ich kaufe mir bei einem Umsatz wie in Düsseldorf+++++ von 8 € Brutto die Stunde auch noch einen Elektroesel, ja ich bin kein Goldesel! Wie doof seit ihr das gut zu finden !